Gegen das Urteil vom 27.04.2007 des LG Hamburg wurde Berufung vor dem hanseatischen Oberlandesgericht eingelegt.
Die Sache wird sich also noch Monate oder sogar Jahre hinziehen.
Quelle: http://www.supernature-forum.d…05-06-a-3.html#post656743
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Gegen das Urteil vom 27.04.2007 des LG Hamburg wurde Berufung vor dem hanseatischen Oberlandesgericht eingelegt.
Die Sache wird sich also noch Monate oder sogar Jahre hinziehen.
Quelle: http://www.supernature-forum.d…05-06-a-3.html#post656743
Immerhin haben Berliner Richter - zumindest in der zweiten Instanz - ein weniger weltfremdes Rechtsempfinden.
Vermutlich wird auch in Hamburg noch irgendwann der Groschen fallen, wobei es dort ja offenbar nicht bei der Institution an sich "klemmt", sondern allem Anschein nach nur bei einem einzelnen Richter.
cu
NoTeen
-- "Unternehmensname-Blog.de" unzulässig --
Und wieder die Hamburger ([URL=http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,druck-494224,00.html]Quelle: SPON[/URL]):
Laut eines Urteils des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg (hOLG) ist die Formel "Unternehmensname-Blog.de" unzulässig.
Wenn man gaaanz lange Haare findet, an denen man ziehen kann, kommt man zB auf sowas:
Das OLG machte den Namensschutz-Paragrafen dennoch geltend - und zwar mit folgender Begründung: "Eine Beeinträchtigung des Namensrechts ist auch außerhalb des Unternehmensfunktionsbereichs möglich, wenn ein Nichtberechtigter sich damit unbefugt ein Recht am Namen anmaßt" - und damit die "geschäftlichen Interessen des Unternehmens beeinträchtigt".
Es kommt aber noch "besser":
Auf Basis des gegenwärtigen Urteils können Unternehmen nun von Bloggern verlangen, den unbefugten Gebrauch ihres Namens zu unterlassen. Weiterhin zulässig ist allerdings, im Blog-Titel das Firmenschlagwort zu verwenden, um auf den Inhalt des Blogs hinzuweisen. Wer diese Vorgabe nicht befolgt, muss mit beträchtlichen Strafen rechnen. Im Beschluss des OLG werden folgende Ordnungsmittel festgelegt: eine Geldstrafe von höchstens 250.000 Euro und, im Einzelfall, bis zu zwei Jahren Haftstrafe.
Netter Zug, die Geldstrafe nach oben zu begrenzen...
Auf http://www.sueddeutsche.de kann man in deren Blog nur noch Kommentare werktags zwischen 8 Uhr und 19 Uhr abgeben.
Grund nennt die Süddeustche die Entscheidung des Landgerichts Hamburg, Kommentare in Weblogs vorab zu prüfen.
Hoffentlicht schwappt das nicht auf Foren über. Denn was wäre ein Forum in dem man nur werkstags zwischen 8 und 18 Uhr posten könnte.
Wenigsten wehren wir uns, und fluten den Blog mit folgendem Standardtext:
ZitatWir werden diesen Artikel nicht kommentieren und fordern alle anderen Leser und Leserinnen auf sich uns in diesem Sinne anzuschließen.. Es handelt sich dabei um meine Reaktion als Teilnehmer des suedcafés auf die Beschränkungen der Kommentierungen auf die Zeiten zwischen 8 und 19 Uhr an Werktagen. Das macht ein Kommentieren für viele Teilnehmer gänzlich, für die meisten Teilnehmer weitgehend unmöglich.
Der Sueddeutschen wird nichts weiteres übrig bleiben, als die Kommentar-Funktion des Blogs komplett zu deaktivieren oder von der Zensur endlich wieder Abstand zu nehmen.
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