O2 Studentenvertrag Kündigung

  • Hallo,


    vor 3 Jahren (im März 2003) habe ich einen O2-Studentenvertrag abgeschlossen (mit 5 EUR Rabatt auf die Grundgebühr). Da ich nach 2 Jahren kein Student mehr war, habe ich den Vertrag nicht aktiv verlängert, weil ich den Studentenrabatt behalten wollte. Der Vertrag wurde also passiv verlängert und sollte auch in diesem Jahr passiv verlängert weden, so dass die Sonderkonditionen erhalten bleiben.


    Heute habe ich einen Brief von O2 bekommen, in dem ich aufgefordert wurde, meine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung zu schicken. Ansonsten würde ich ab dem 01.04.2006 keine Sonderkonditionen mehr bekommen.


    Das heißt also, dass für mich ab dem 01.04.2006 die Preise erhöht werden und ich außerordentlich kündigen kann (den Vertrag mit normalen Konditionen möchte ich nicht). Seht ihr das auch so?


    Ich habe auch mit der Hotline telefoniert und die meinte, dass ich eben kein außerordentliches Kündigungrecht habe. Die Begründung war, dass ich einen Vertrag mit Sonderkonditionen habe und dass ich regelmäßig nachzuweisen habe, dass ich die Voraussetzungen für die Sonderkonditionen erfülle.


    Doch wo steht das? In dem Vertrag, den ich vor 3 Jahre unterschrieben habe, steht nur, dass er sich automatisch um weitere 12 Monate verlängert, sofern er nicht rechtzeitig (3 Monate vor Ende der MVLZ) gekündigt wird. Das gleiche steht auch in den AGBs. Kein Hinweis, dass die Konditionen sich ändern könnten!


    Wie seht ihr das? Habe ich nun ein außerordentliches Kündigungsrecht oder nicht? Oder kann ich sogar darauf bestehen, dass der Vetrag zu den bisherigen Konditionen weitergeführt wird?

  • Die Hotline hat recht, du bist kein Student mehr, also gibts auch kein Studentenbonus mehr wenn du nicht nicht belegen kannst, ein Außerordentliches Kündigungsrecht bekommst du deshalb ned, sei froh das O2 dir ein Betrug unterstellt!

  • Re: O2 Studentenvertrag Kündigung


    Zitat

    Original geschrieben von Qwerty
    (den Vertrag mit normalen Konditionen möchte ich nicht).

    Kann ich nicht ganz nachvollziehen: Die Sonderkondition bestand doch lediglich in 5 € Grundgebührabatt, die Du Dir aber unnötig teuer mit völligem Subventionsverzicht durch die passive VVL erkauft hast. Wieso wechselst Du nicht in Genion Card oder verlängerst aktiv mit Auszahlung oder Handy, welches Du dann verkaufst? Ist doch sowieso alles besser als den alten Studentenvertrag weiterlaufen zu lassen: Dabei würdest Du in zwei Jahren 120 € zahlen, beim Card zwar auch, aber hättest zusätzlich 120 € Gesprächsguthaben, und beim Genion mit voller Grundgebühr würdest Du zwar 240 € zahlen, aber bei geschickter Handywahl mehr als 120 € wieder rausholen können (oder auch eine höhere Auszahlung als 120 € bekommen).


    Axelchen

    Festnetzanschluß? Brauche ich schon lange nicht mehr.

  • Zitat

    Original geschrieben von sosmichel
    Die Hotline hat recht, du bist kein Student mehr, also gibts auch kein Studentenbonus mehr wenn du nicht nicht belegen kannst, ein Außerordentliches Kündigungsrecht bekommst du deshalb ned, sei froh das O2 dir ein Betrug unterstellt!


    Kannst du mir auch sagen, wo das steht? Dass ich den Bonus verliere, wenn ich kein Student mehr bin?
    Und warum soll mir O2 Betrug unterstellen. Wen und wie habe ich betrogen?

  • Du hast bei Vertragsabschluss einen "normalen" Vertrag abgeschlossen und durch die Tatsache, dass Du Student warst einen Bonus / Abschlag bekommen.
    Sobald die Grundlage für die Ermässigung wegfällt, ist dieser Vertrag automatisch in dem zum Vertragsabschluss gültigen Tarif weiterzuführen.


    Der Hinweis auf "Betrug" ist natürlich Blödsinn. Du bist nicht verpflichtet den Wegfall des Ermässigungsgrunds zu melden, somit hast Du auch nichts falsch gemacht. O2 hat natürlich jederzeit die Möglichkeit sich die weitere Gültigkeit belegen zu lassen. Da die dies jetzt gemacht haben, wird der Vertrag ab dem genannten Zetpunkt als "normaler" Vertrag geführt.


    Aber ich denke auch, dass es genügend interessante Tarifoptionen gibt, den Vertrag - vielleicht sogar besser als vorher - weiterzuführen. Wenn Du viele SMS schreibst wäre der Wechsel in den Online-Tarif z.B. interessant.

    Lieber ein Optimist der sich mal irrt, als ein Pessimist der dauernd Recht hat.

  • Auf den Studentengutscheinen ist immer vermerkt, dass du die Ermässigung bzw. das Gesprächsguthaben 24 Monate erhälst. Also kannst du froh sein, dass o2 dir das nicht schon nach der normalen Laufzeit abgestellt hat, denn wieso sollten sie dir Vergünstigungen geben, wenn du gar nicht mehr die Berechtigung dazu hast?



    gruß bazi

  • Zitat

    Original geschrieben von onemark
    Du hast bei Vertragsabschluss einen "normalen" Vertrag abgeschlossen und durch die Tatsache, dass Du Student warst einen Bonus / Abschlag bekommen.
    Sobald die Grundlage für die Ermässigung wegfällt, ist dieser Vertrag automatisch in dem zum Vertragsabschluss gültigen Tarif weiterzuführen.
    Der Hinweis auf "Betrug" ist natürlich Blödsinn. Du bist nicht verpflichtet den Wegfall des Ermässigungsgrunds zu melden, somit hast Du auch nichts falsch gemacht. O2 hat natürlich jederzeit die Möglichkeit sich die weitere Gültigkeit belegen zu lassen. Da die dies jetzt gemacht haben, wird der Vertrag ab dem genannten Zetpunkt als "normaler" Vertrag geführt.


    Da wäre ich mir nicht so sicher. Schließlich werden Studenten ja auch in einen Rahmenvertrag gesteckt, haben also keinen normalen Vertrag. So können Studenten verträge ja auch nur zu aktuellen Konditionen aktiv verlängert werden- im Gegensatz zu normalen Verträgen. Von daher würde ich davon ausgehen, daß o2 dir kündigen muß, damit sie dich aus dem RV 'werfen' können. Ich kenne zumindest keinen Passus in den AGB für RV, der erlauben würde innerhalb der Laufzeit des Vertrages die Konditionen ändern zu können. Insofern würde eben die stillschweigende Verlängerung gemäß AGB greifen.


    Zitat


    Aber ich denke auch, dass es genügend interessante Tarifoptionen gibt, den Vertrag - vielleicht sogar besser als vorher - weiterzuführen. Wenn Du viele SMS schreibst wäre der Wechsel in den Online-Tarif z.B. interessant.


    So würde ich auch vorgehen, da bestimmt o2 auf seiner Position besteht. Daher würde ich o2 schreiben, daß sie den Vertrag nicht ordentlich gekündigt haben und daher zu RV-Konditionen weiter zu führen haben. Alternativ würde man aber auch einer Umstellung (nur 12 Monate Laufzeit natürlich) zu Genion-Card-Online (oder was auch immer man sich ausgesucht hat) als Interessenausgleich zustimmen. Ggf. hat man ja auch die Möglichkeit in einen anderen RV (BSW oder was auch immer) zu wechseln.
    Das Problem dabei wird wahrscheinlich sein, daß man in die neuen Genion-Tarif kommt.

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