Hallo,
vor 3 Jahren (im März 2003) habe ich einen O2-Studentenvertrag abgeschlossen (mit 5 EUR Rabatt auf die Grundgebühr). Da ich nach 2 Jahren kein Student mehr war, habe ich den Vertrag nicht aktiv verlängert, weil ich den Studentenrabatt behalten wollte. Der Vertrag wurde also passiv verlängert und sollte auch in diesem Jahr passiv verlängert weden, so dass die Sonderkonditionen erhalten bleiben.
Heute habe ich einen Brief von O2 bekommen, in dem ich aufgefordert wurde, meine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung zu schicken. Ansonsten würde ich ab dem 01.04.2006 keine Sonderkonditionen mehr bekommen.
Das heißt also, dass für mich ab dem 01.04.2006 die Preise erhöht werden und ich außerordentlich kündigen kann (den Vertrag mit normalen Konditionen möchte ich nicht). Seht ihr das auch so?
Ich habe auch mit der Hotline telefoniert und die meinte, dass ich eben kein außerordentliches Kündigungrecht habe. Die Begründung war, dass ich einen Vertrag mit Sonderkonditionen habe und dass ich regelmäßig nachzuweisen habe, dass ich die Voraussetzungen für die Sonderkonditionen erfülle.
Doch wo steht das? In dem Vertrag, den ich vor 3 Jahre unterschrieben habe, steht nur, dass er sich automatisch um weitere 12 Monate verlängert, sofern er nicht rechtzeitig (3 Monate vor Ende der MVLZ) gekündigt wird. Das gleiche steht auch in den AGBs. Kein Hinweis, dass die Konditionen sich ändern könnten!
Wie seht ihr das? Habe ich nun ein außerordentliches Kündigungsrecht oder nicht? Oder kann ich sogar darauf bestehen, dass der Vetrag zu den bisherigen Konditionen weitergeführt wird?