Handelsblatt
Datum :Dienstag, 22.10.2002 Seite :
Firmenchefs sorgen sich um Steuergeheimnis
Company bosses are worried about the tax secret
Aus Sorge um das Steuergeheimnis verweigern sich immer mehr Manager der Pflicht, auf allen Rechnungen ihre Steuernummer aufzudrucken. Selbst Steuerjuristen raten inzwischen zu diesem Schritt, auch deshalb, weil Verweigerer keine Sanktionen zu fürchten haben.
Worried about the tax secret, an increasing number of executives refuse to do their duty and to print their tax number on all of their invoices. Even tax lawyers are advising them to do this step, particularly as it cannot be punished.
Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) wird in den nächsten Tagen Post von aufgebrachten Untemehmem erhalten. Nach Informationen des Handelsblatts wird der Bund der Steuerzahler (BdSt) dem Finanzminister in Kürze eine Umfrage übersenden, in der Fimmenchefs die seit Juli bestehende Pflicht bewerten sollten, ihre Steuemummer auf allen Rechnungen anzugeben. Das Ergetnis ist eine schallende Ohrfeige für Eichel: Mehr als 90 % der rund 2 000 Teilnehmer beschweren sich über zusätzlichen bürokratischen Aufwand und befürchten eine Durchlöcherung ihres Steuergeheimnisses. BdSt-Präsident Karl Heinz Däke will Eichel nun zum Rückzug der neuen Maßnahme bewegen. "Der Minister sollte den Mut aufbringen, verfehlte steuerliche Maßnahmen zu korrigieren", sagte Däke dem Handelsblatt.Zweck der neuen Regelung in § 14 Abs. la Umsatzsteuergesetz ist die Bekämpfung des ausufemden Umsatzsteuerbetrugs. Er kostet Eichel jährlich rund fünf Mrd. Euro an Einnahmen. Um Scheinfimmen zu verdrängen, sollen Finanzbehörden deshalb anhand der Steuemummer prüfen können, ob bestimmte Fimmen überhaupt steuerlich gemeldet sind. An den Erfolg dieser Initiative glaubt allerdings keiner der Untemehmer, die sich an der Umfrage des Steuerzahlerbundes beteiligt haben. 97% von ihnen bezweifeln, dass eine spürbare Eindämmung des Steuerbetrugs möglich ist. Nicht zuletzt auch deshalb nehmen die meisten mittlerweile eine offene Verweigerungshaltung ein - mehr als die Hälfte der Fimmenchefs (55 %) geben an, ihrer Pflicht zum Aufdruck der Steuemummer nicht nachzukommen.Die Umfrage liefert damit den zahlreichen Gegner von Eichels neuer Maßnahme neue Munition. Wirtschaftsvertreter, Steuerberater und Datenschützer laufen schon seit Monaten Stumm gegen die zusätzliche Offenbarungspflicht. "Die Steuemummer des Unternehmers ist eine sehr empfindliche Infommation, die bei unsachgemäßer Verwendung schwere Eingriffe in die Persönlichkeitssphäre des Fimmeninhabers nach sich zieht", kritisiert etwa Jürgen Pinne, Chef des Deutschen Steuerberaterverbands. Auch Wemer Schneider, Landesbeauftragter für den Datenschutz in Baden-Württemberg, fommuliert seine Bedenken. "Das ist ein klarer Eingriffin das Steuergeheimnis".Die Kritiker befürchten, Unbefugte könnten mit Hilfe der Steuemummer bei den Finanzämtem Infommationen über die Liquidität von Betrieb und Untemehmer erschleichen. "Das kann uns nicht kalt lassen", lässt Schneider wissen. Der Finanzminister weist derlei Sorgen vehement zurück. In einem Brief an den BdSt schreibt Eichel, die Finanzbeamten hätten die Pflicht, sich vor der Erteilung von Telefon-Auskünften stets von der Identität des Anruters zu "überzeugen".Dass dies aber keineswegs immer geschieht, belegen die kürzlich durchgeführten Tests eines Wirtschaftsmagazins. Die Anrufaktion förderte zu Tage, dass Finanzbeamte bei Angabe der Steuemummer sehr wohl bereitwilligAuskünfte per Telefon erteilen - zum Beispiel über etwaige Steuerrückstände. Und das, obwohl ein entsprechender Erlass des Bundesfinanzministeriums ausdrücklich vorsieht, dass "allein die Kenntnis der Steuemummer nicht zur Legitimation gegenüber den Finanzbehörden genügt".Selbst Steuerjuristen raten inzwischen offen zu Widerstand. "Wer Sorge um sein Steuergeheimnis hat, sollte die Steuemummer keinesfalls auf seinen Rechnungen angeben", sagte der Bonner Steueranwalt Harald Schaumburg dem Handelsblatt. Furcht vor Bestrafung müsse niemand haben. Schließlich sehe der Erlass des Finanzministeriums keinerlei SanktioDURCHLEUCHTUNEDatenschützer und Steuerjuristen beklagen seit längerem eine zunehmende Durchleuchtung von Bürgern und Betrieben, insbesondere im steuerlichen Bereich. So betrachten sie nicht nur die Pflicht, auf Rechnungen die Steuernummer anzugeben, mit Sorge, sondern auch das neue Abrufverfahren bei den Kreditinstituten zur Bekämpfung der Terrorfinanzierung. Die Bundesanstalt für Kreditwesen hat danach das Recht, Informationen darüber abzurufen, wer welche Konten und Depots führt, ohne Kenntnisse der Kunden bei dennen bei Nichtangabe der Steuemummer vor, auch nicht für den Vorsteuerabzug. "Die Angabe der Steuemummer ist nicht Voraussetzung für den Vorsteuerabzug", heißt es dort ausdrücklich.Die Industrie- und Handelskammem empfehlen noch einen anderen Weg. Sie raten, statt der Steuemummer die "Umsatzsteuer-Identifikationsnummer" auf den Rechnungen anzugeben. Diese Zahlenkombination, die vom Bundesamt für Finanzen vergeben wird, könne nicht zur Ausspähung von Steuerdaten genutzt werden - und sie wird Anfang 2004 sowieso EU-weit Pflicht.Banken. Die Informationen darf sie auf Anfrage an die Steuerfahndung weiterleiten. Als problematische Erweiterung staatlicher Einsichtsrechte gilt zudem der seit Januar erlaubte Zugriff der Steuerprüfer auf die EDV von Unternehmen. Er ist unter anderem deshalb umstritten, weil die Prüfer verlangen können, dass ihnen Datenträger zur Verfügung gestellt werden und sich die Prüfung damit in den Amtsstuben, ohne Zusehen und Kontrolle des Steuerpflichtigen, voliziebt. Außerdem müssen zunehmend auch Steuerdaten an andere Behörden weitergereicht werden, unter anderem seit Juli 2002 zur Bekämpfung der Schwarzarbeit. keFirmen verweigern Eichel die GefolgechaftVersehen Sie alle Rechnungen mit Ihrer Steuernummer?Gefährdet die Pflicht zur Angabe der Steuemummer das Steuergeheimnis?_~ Nein __ 6%Nein Ja ~_ ~VErhöhtdie PflichtzurAngabeder Steuernummer den bürokratischen Aufwand?_~ Nein _~ 9% _11 _ Ja _| __z ~ _ -Haben Sie. in der Vergangenheit Glauben Sie, dass das in ZuunterAngabe Ihrer SteueMum- kunft weiterhin möglich ist? mer telefonisch Auskünfte eingeholt ?JaNein Ja ~ca. ZOOO Befragte; ~oder Ihr Steuerberater; Quelle: Bund der SteuerzahlerDämmt die Pflicht zur Angabe der Steuemummer den Umsatzsteuerbetrug ein ?I~HANDELSBLA0-GF~F1K
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