aber so wie ich das verstanden habe will der ein neues, kein repariertes!
Nokia Umtauschpolitik: Alles so rechtens?
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das ist kein problem von nokia , sondern ein grudlegendes problem
natürlich ist der händler in der gewähleistunspflicht und du kannst auf dein recht bestehen
der kleine händler von nebenan verkauft seine handys im guten glauben das sie ordendlich verarbeitet sind und die vertrags b.z.w. garantielaufzeit (oder länger) halten.
durch den starken konkurenzdruck bleibt allerdings immer weniger gewinn.
dabei will man den kunden doch für die vertragslaufzeit beraten und zur zufriedenheit betreuen.ich denke , dass durch die "geiz ist geil" und "billig billig" zeiten, der händler durch den gesetzgeber entlastet werden sollte und der hersteller in die haftung genommen wird.
positiv ist zu erwähnen, dass siemens und nokia (seit april 05) eine zweijahres garantie haben
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ich sag mal so,wenn man ein gerät reparieren läst,dann darauf wochenlang warten muß und das handy dann immer noch nicht funktioniert,würde ich ja wohl auch ein neues verlangen wollen.
somal bei mir war es ja auch so,nach mehreren reparatur versuchen
(wobei ich dem mechaniker auch freundlicherweise zeit gelassen hab)und nach dem 6 reparatur versuch habe ich erst versucht ein neu gerät zubekommen,aber wie schon gesagt war das nix.
der shop hat die wandlung nicht gestattet.
(wobei ich mit dem chef auch gesprochen hab und ihm seine eigenen agb's gezeigt hab)da konnte mir z.b. nur noch der premium service helfen,wobei die da auch etwas komisch sind in betug auf diverse fehler,die noch vorhanden sind.
wobei ich da nicht der einzige bin,der die fehler hat.cu sway
ps:
ist ja schön das man 2 jahre garantie hat,aber was hat man davon wenn man sich erst rumstreiten muß,weil der händler das gerät nicht gegen ein neues ersetzen will und man immer wieder direkt zu nokia geschickt wird!
obwohl die geräte dem händler gehören!da hat man dann auch nicht wirklich was von der garantie,wenn man nur hin und her rennt und das handy immer noch nicht 100% funktioniert!
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Michl
habs bei Mobil-Profi gekauft und mit diesem Online Shop möchte ich nichts mehr zu tun haben. Denn wie ich die kenne brauchen die mindestens 3-4 Wochen bis ich mein Handy wiederbekomme und dann schicken mir sie mir es vielleicht noch mit dem Kommentar "repariert" zurück. Am Ende klappts wieder nicht...ZitatOriginal geschrieben von sinus
Ich kann Deinen Ärger sehr gut verstehen was ich nicht verstehe ist dieser Satz von Dir:Der Nokia Shop sagt mittlerweile "wir können es mal zu Nokia schicken, aber es kann sein das die es repariert wieder zurücksenden"
Aber wenn Nokia es repariert zurücksendet ist die Sache doch erledigt oder hast Du Dich verschrieben?
nein das ist richtig so
Aber das wäre seitens Nokia schon die 4. Nachbesserung, der Techniker hat mir immer gepredigt er das ich nach der 3. erfolglosen Reparatur ein neues Handy bekomme. Ich kann mir nicht vorstellen das Nokia bei der 4. Reparatur endlich den Fehler beheben kann (war das letzte mal ja schon über 3 Wochen weg...). Ausserdem möchte ich das Handy nicht schon wieder wochenlang weggeben.@ NHL-10
diese 2 jahres Garantie bringt mir leider nichts wenn Nokia auf sturr schaltetsway-67
hört sich ja heftig an mit deinem Handy. Ich hoffe ich hab nicht auch sowas vor mir.Ich möchte echt nur noch ein Gerät das funktioniert und dann wird es bei Ebay verkauft.
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Du hast so ziemlich alles falsch gemacht, was man falsch machen kann
Einen Kaufvertrag (ich nehme an, du hast das Gerät ohne Mobilfunkvertrag erworben?), aus dem schließlich die von dir zitierten Verpflichtungen im Rahmen der Mängelhaftung resultieren besteht einzig und allein zwischen dir und deinem Verkäufer Mobil-Profi.
Die Firma Nokia hat damit gar nichts zu tun, deswegen kann auch ein etwaiges Fehlverhalten der Firma Nokia keine Auswirkungen auf den Kaufvertrag haben.
Die Firma Nokia hat ausschließlich ein Garantieversprechen abgegeben, das wie üblich schwammig formuliert ist. So behält sich Nokia einen Gerätetausch nach eigenem Ermessen vor, einen Anspruch auf Tausch kannst du aus dem Garantieversprechen nur sehr schwierig herleiten.
Jedenfalls kannst du die normierten Grundsätze der Mängelhaftung des BGB nicht auf dieses Garantieversprechen übertragen.
Deine bisherigen Nacherfüllungsverlangen hast du ggü. der falschen Stelle geltend gemacht. Daher zählen die bisherigen erfolglosen Reparaturversuche der Firma Nokia auch nicht zu den gem. § 440 S.1 BGB i.d.R. für ein Fehlschlagen der Nachbesserung ausreichenden 2 erfolglosen Nachbesserungsversuchen.
Wenn du ein mangelfreies Gerät nachgeliefert haben möchtest, vom Kaufvertrag loskommen bzw. den Kaufpreis mindern möchtest wirst du dich mit deinem Verkäufer auseinandersetzen müssen.
Gegen die befürchtete Hinhaltetaktik hilft es, dem Verkäufer eine angemessene Frist (ich würde mal sagen 14 Tage zzgl. Postlaufzeit) zur Nachbesserung zu setzen. Sollte diese Frist erfolglos verstreichen, ist der Rücktritt vom Kaufvertrag möglich.
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Zitat
Original geschrieben von booner
desmoloch:Du hast so ziemlich alles falsch gemacht, was man falsch machen kann
Einen Kaufvertrag (ich nehme an, du hast das Gerät ohne Mobilfunkvertrag erworben?), aus dem schließlich die von dir zitierten Verpflichtungen im Rahmen der Mängelhaftung resultieren besteht einzig und allein zwischen dir und deinem Verkäufer Mobil-Profi.
Die Firma Nokia hat damit gar nichts zu tun, deswegen kann auch ein etwaiges Fehlverhalten der Firma Nokia keine Auswirkungen auf den Kaufvertrag haben.
Die Firma Nokia hat ausschließlich ein Garantieversprechen abgegeben, das wie üblich schwammig formuliert ist. So behält sich Nokia einen Gerätetausch nach eigenem Ermessen vor, einen Anspruch auf Tausch kannst du aus dem Garantieversprechen nur sehr schwierig herleiten.
Jedenfalls kannst du die normierten Grundsätze der Mängelhaftung des BGB nicht auf dieses Garantieversprechen übertragen.
Deine bisherigen Nacherfüllungsverlangen hast du ggü. der falschen Stelle geltend gemacht. Daher zählen die bisherigen erfolglosen Reparaturversuche der Firma Nokia auch nicht zu den gem. § 440 S.1 BGB i.d.R. für ein Fehlschlagen der Nachbesserung ausreichenden 2 erfolglosen Nachbesserungsversuchen.
Wenn du ein mangelfreies Gerät nachgeliefert haben möchtest, vom Kaufvertrag loskommen bzw. den Kaufpreis mindern möchtest wirst du dich mit deinem Verkäufer auseinandersetzen müssen.
Gegen die befürchtete Hinhaltetaktik hilft es, dem Verkäufer eine angemessene Frist (ich würde mal sagen 14 Tage zzgl. Postlaufzeit) zur Nachbesserung zu setzen. Sollte diese Frist erfolglos verstreichen, ist der Rücktritt vom Kaufvertrag möglich.
ja nur was hättest du mit deinem 2 Woche altem Handy gemacht was nicht funktioniert? Das Handy wieder an den Onlineshop geschickt der mit dem du eh schon viel Stress hattest weil sie mit der Lieferung nicht beikamen? Da hätte ich wahrscheinlich wieder Wochen warten müssen bis ich das Handy wiederbekomme.
Dafür sollen dann doch sollten doch eigentlich so Nokia Service Points da sein oder?Zum Beispiel mein Brenner. Den habe ich online gekauft und er war auch nach ein paar Wochen defekt. Der Onlinehändler hat mich gebeten doch direkt mit Plextor Kontakt aufzunehmen und den Brenner dort einzuschicken. Denn der Onlinehändler macht auch nichts anderes und so gehts einfach schneller.
Warum ist sowas nicht auch einfach bei Nokia möglich?! Letztendlich habe ich ja von Nokia eine Garantie das mein Handy auch funktioniert.btw: Ich habe das Handy MIT vertrag gekauft, darum ist ein Rücktritt vom Kaufvertrag nicht so einfach. Ich müsste auch von dem Mobilfunkvertrag zurücktreten!
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Zitat
Original geschrieben von desmoloch
ja nur was hättest du mit deinem 2 Woche altem Handy gemacht was nicht funktioniert? Das Handy wieder an den Onlineshop geschickt der mit dem du eh schon vielGenau so ist es!
Dein Vertragspartner ist ausschliesslich der Endkundenhändler, der auch auf der Rechnung steht, sonst niemand. Der Hersteller, wer auch immer das ist, kann natürlich Deinem Händler freundlich über die Schulter sehen und behilflich sein, ist aber rechtlich gesehen für nichts und niemanden verantwortlich, zumindest nicht Dir gegenüber.
Das Versprechen eines fehlerfreien Gerätes kommt nicht von Nokia, Siemens oder sonstwem, sondern einzig und allein von Deinem Verkäufer!
Nur gegenüber Deinem Verkäufer kannst Du Ansprüche aus Sachmängelhaftung geltend machen, ob und wie er das Problem dann löst, das ist nicht Dein Problem.
Ist nunmal so...
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Zitat
Original geschrieben von shausch
Genau so ist es!Dein Vertragspartner ist ausschliesslich der Endkundenhändler, der auch auf der Rechnung steht, sonst niemand. Der Hersteller, wer auch immer das ist, kann natürlich Deinem Händler freundlich über die Schulter sehen und behilflich sein, ist aber rechtlich gesehen für nichts und niemanden verantwortlich, zumindest nicht Dir gegenüber.
Das Versprechen eines fehlerfreien Gerätes kommt nicht von Nokia, Siemens oder sonstwem, sondern einzig und allein von Deinem Verkäufer!
Nur gegenüber Deinem Verkäufer kannst Du Ansprüche aus Sachmängelhaftung geltend machen, ob und wie er das Problem dann löst, das ist nicht Dein Problem.
Ist nunmal so...
da ist sich aber auch Nokia nicht ganz einig.
Ich hatte eben ein langes Gespräch mit einer Servicemitarbeiterin von Nokia. Diese bat mich das Gerät an Mobil-Profi zwecks Umtausch zurückzusenden, denn nach dem BGB habe ich das Recht auf ein neues gerät nach 3 erfolglosen Reparaturen. Als ich ich ihr dann berichtet habe das ich nur Probleme mit denen hab, hat Sie kurz nachgefragt.
Dann hat Sie mir mitgeteilt das auch jeder Nokia Shop (NSC) das Gerät gegen ein neues Umtauschen kann, sogar von Nokia aus MUSS. Als ich ihr dann gesagt habe das der NSC es nicht machen will, weil es "zu teuer" sei, hat Sie mir zugestimmt das dem NSC ja gar keine Kosten entstehen, da das Gerät nach dem Einsenden an Nokia direkt gegen ein neues eingetauscht wird.
Nun versucht Sie eine Lösung zu finden. -
Zitat
Original geschrieben von desmoloch
da ist sich aber auch Nokia nicht ganz einig.
Ich hatte eben ein langes Gespräch mit einer Servicemitarbeiterin von Nokia. Diese bat mich das Gerät an Mobil-Profi zwecks Umtausch zurückzusenden, denn nach dem BGB habe ich das Recht auf ein neues gerät nach 3 erfolglosen Reparaturen.Das ist schlicht und ergreifend falsch.
Du hättest deinem Verkäufer, also Mobil-Profi, die Möglichkeit zur Fehlerbeseitigung einräumen müssen, damit die Nachbesserung überhaupt fehlschlagen kann und du vom Vertrag zurücktreten kannst. Du hast das Gerät aber zwecks Reparatur zu einem Dritten gebracht, ohne dass der Verkäufer davon Kenntnis hatte oder dich dazu gar ermächtigt hat. Wegen diesem Sachverhalt wird eine Nacherfüllung für dich auch nicht unzumutbar.
Somit musst du also bei Mobil-Profi "nochmal von vorne" anfangen, egal was die Nokia Tusse dir erzählt....
Im Übrigen reichen regelmäßig bereits 2 erfoglose Beseitigungsversuche desselben erheblichen Mangels für einen Rücktritt ohne Fristsetzung aus.
Und ja: Ich hätte halt das Gerät erst getestet, am Besten mit einer anderen als der erworbenen SIM-Karte, und bei Feststellen eines Mangels von meinem Fernabsatzwiderrufsrecht Gebrauch gemacht (was natürlich einen innerhalb der ersten zwei Wochen offensichtlich werdenden Mangel bzw. eine nicht ordnungsgemäße Belehrung über das Widerrufsrecht voraussetzt). Auch wenn ich diese Möglichkeit versäumt hätte würde ich mich weiterhin mit meinem Verkäufer auseinandersetzen, aber das willst du ja nicht hören.
Du wirst von Nokia ohnehin nur ein SWAP-Gerät erhalten. Wie es dann mit diesem Gerät weitergeht, weiß keiner. Und: Ob Nokia hierauf nochmals ein Garantieversprechen abgibt, wie es sich zukünftig mit der Durchsetzbarkeit aus einem etwaigen Garantieversprechen resultierenden Ansprüchen verhält ist dann ganz allein dein Problem. Mobil-Profi haftet für Mängel des von Nokia ausgestauschten Geräts nämlich nicht...
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Zitat
Original geschrieben von desmoloch
da ist sich aber auch Nokia nicht ganz einig.
Nun versucht Sie eine Lösung zu finden.Die Nokia-Tussi kann Dir versprechen, was sie will. Alles, was Nokia fuer Dich tut, ist reine Kulanz, Gnade, Liebesgabe. Verpflichtet sind sie Dir gegenüber zu überhaupt nichts und Du kannst sie zu gar nichts zwingen.
Sehr wohl zwingen kannst Du nur Deinen Verkäufer, von dem Du die Rechnung hast, aber dazu musst Du ihm persönlich erst einige Reparaturversuche zugestehen. Dann kannst Du gegen ihn (den Verkäufer) klagen, gegen sonst niemanden, nicht gegen Nokia und nicht gegen die Post oder sonstwen.
Einen Anspruch auf ein Leihgerät während der Reparatur, oder darauf, dass Du ein neues Tauschgerät bekommst (und kein refurbished) hast Du ebenfalls nicht, das sind alles Kulanzleistungen gnadenhalber, wenn sie denn gewährt werden.
Ist nunmal so (mehr kann man da nicht zu sagen)!
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