Nokia Umtauschpolitik: Alles so rechtens?


  • Der Gefahrübergang ist bereits erfolgt, der Käufer hat die gelieferte Sache nicht als erfüllungsuntauglich zurückgewiesen, somit ist Gewährleistungsrecht eröffnet, dem Käufer steht damit nicht mehr der originäre Erfüllungsanspruch zu, sondern nur noch ein Nacherfüllungsanspruch gem. §§ 437 Nr. 1, 439 BGB.


    Liegen im konkreten Fall die Vss. des § 439 III BGB vor, dann gibt dieser eben dem Verkäufer die Einrede der Unverhältnismäßigkeit, so dass der Käufer sein Nachlieferungsverlangen nicht durchsetzen kann, wenn der Verkäufer diese erhebt.



    Zitat


    Ich gehe mal davon aus, dass es sich um einen Kaufvertrag über Neuware handelte, Neuware ist mangelfreie Ware. Um eben nicht mit § 433 herumargumentieren zu müssen, gibts ja den § 476



    Ich weiß nicht, was du immer mit deinem § 476 BGB hast. Dieser hilft dem Verbraucher beim VGK einzig und allein darüber hinweg, den Nachweis zu führen, dass ein sich innerhalb der ersten sechs Monate seit Gefahrübergang zeigender Mangel bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorgelegen hat (so dass die Mängelrechte überhaupt erst eröffnet werden).


    § 476 BGB hat reine Vermutungswirkung und ist keine AGL.




    Zitat


    Daher muss sich der Käufer hier in keinem Fall auf eine Nachbesserung einlassen.


    Kann man so pauschal nicht sagen und ich habe auch nicht behauptet, dass er das müsse!
    Ich habe bisher nur geschrieben, dass


    1. nach dem bisherigen Stand der Dinge kein Rücktritt ohne Fristsetzung
    möglich ist, und


    2. § 439 I BGB dem Käufer keinen unbedingten Anspruch auf Nachlieferung
    gibt.


    Ob Mobil-Profi hier die gewählte Nachlieferung gem. § 439 III BGB
    verweigern kann, muss nach den konkreten Umständen bestimmt werden. Und
    die kennen wir nicht...

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Nicht schlecht booner! Ich hätt mir die Mühe an einem schönen Sonntag nicht gemacht und alles erläutert. Ist doch kein juristisches Forum ;) (nicht dass hier jemand einen Verstoß nach dem RBerG prüft :D )


    Es wird aber zu einer ziemlich ermüdenden Diskussion. Wenn alles so wäre, wie es ausdrücklich im Gesetz steht, bräuchte man keine Juristen ;)


    Daher bleibt abzuwarten, wie der Händler mit desmoloch verfährt.


    Ich hoffe, dass er berichten wird!

  • Zitat

    Original geschrieben von booner
    ...


    Ruhig Blut,


    dass was ich oben geschrieben hatte, war eigentlich eher allgemein gemeint, ich hatte ja geschrieben, dass ich nur überflogen hatte. Meine Aussagen waren nicht konkret auf diesen Fall zugeschnitten, evt. hätte ich das besser hervorheben sollen.


    Im Allgemeinen halte ich natürlich an meiner geäußerten Meinung fest, aber wenns keine unterschiedlichen Meinungen gäbe, bräuchts ja keine Gerichte.

  • Und das nur, weil ich noch einmal so blöd gefragt habe :D

    Nichts ist so dauerhaft, wie ein funktionierendes Provisorium.

  • Hallo zusammen!


    Bei so sachen wie Garantie ist es doch besser ein NB-Gerät zu haben!
    Mein Dad hat ein samsung sgh-720 von Vodafone. Das Display war mal kaputt, kurz mal bei Vodafone angerufen, ein Formular per Fax an die geschickt und dann haben die innerhalb von 2 Tagen ein brandneues Austauschgerät geschickt. Und nun ist der Fehler ein 2. mal aufgetreten. Die selbe Prozedur und montag gibt es ein neues Handy, sofern alles glatt läuft! Und wenn der fehler ein drittes mal auftritt, dann kann er sich ein Anderes neues Modell kostenlos aussuchen!


    Dass nenn ich mal Service!

  • Nokia0815:


    Ja schon, aber gerade bei einem Teuren Gerät wie dem N90 (bei möglw. noch einem Laufenden Vertrag) überlegt man sich halt, ob man bereit ist für ein Branding auch noch Extra zu zahlen. Mein Handy ist aus Ebay. War auch schon mein letztes.


    Ich würde vlt. einen Vertrag machen, wenn es sich um ein Handy mit vielen Montagsfehlern handelt...beim N90 aber eher nicht der Fall.


    Fazit ist, desmoloch hatte nen Griff ins Klo. Aber man kann eben die Hand mit etwas Willenskraft wieder rausziehen ;) .


    Er wird es 2mal einsenden, die es nicht reperiert bekommen und er sein neues erzwingen.


    Schätze ich :).


    Wenn NICHT, nehme ich sehr gerne das KAPUTTE N90 :D ;)

    [b]Droide - zwischen Comfort und Datenschutz[b/]

  • wow nicht schlecht :)
    da schau ich mal paar Tage net rein und hier im Thread ist die Hölle los ;)
    Also nochmal danke euch allen für die Ausführlichen Erklärungen!
    Ich werde heute von Nokia zurückgerufen, die wollten mal mit dem NSC reden. Denn wie ich bereits geschrieben habe, wurde mir mitgeteilt das ich auch dort mein Handy umtauschen kann.
    abwarten :)


    //edit:
    wegen der Sim Karte:
    habe mir bereits von TPH eine neue zuschicken lassen und die funktioniert auch net richtig. Allerdings geht sie in meinem alten 6230.


    Von der Sim Karte mal abgesehen: Das Handy hängt sich dauern beim öffnen der Galerie und auch anderen Sachen auf. Ich habe die neueste Firmware, also kann es nur ein Hardwaredefekt sein! Ich wills einfach nur neu haben und dann gehts direkt zu ebay ;)



    //edit:


    es gab einen Rückruf von Nokia und mir bleibt nichts anderes übrig als das Handy an MP zu schicken. Der NSC würde das gleiche tun und es würde dort länger dauern.
    Na dann versuch ich mal mein Glück... :/

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