Handy-Sascha / momp.de rasend schnell

  • Ich habe eine Paketmarke bekommen für den Versand. Schreib doch ne Mail an die bekannten Adressen, meldet sich bestimmt jemand.


    MFG


    Zino

  • Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    Nach einem Jahr könnte es schwierig werden beim Verkäufer...


    Kommt auf den Verkäufer an. :) Amazon.de bspw. erstattet bei einem Defekt innerhalb von 24 Monaten den kompletten Kaufpreis!

  • Da ist Amazon leider eine rühmliche Ausnahme. Wobei ich auch bei HS keine Bedenken hätte.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von meany11
    Kommt auf den Verkäufer an. :) Amazon.de bspw. erstattet bei einem Defekt innerhalb von 24 Monaten den kompletten Kaufpreis!


    Der Verkäufer ist grundsätzlich für Reklamationen, Reperaturen unabhängig vom Kaufzeitpunkt der Ansprechpartner, da gibt es keine Fristen.

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt Bernhard

  • Schonmal was von Beweislastumkehr gehört? Darauf spielen die Antworten nämlich an. Sicher macht hier HS keine Probleme, aber der sinnvollere Weg wäre direkt über den Hersteller (warum den Umweg über den Händler nehmen, wenn es anders einfacher geht?).

    Die Interpretation der deutschen Sprache ist schwierig, aber nicht gänzlich unmöglich, sofern man gewillt ist, sich mit dieser auseinanderzusetzen.

  • Zitat

    Original geschrieben von bernbayer
    Der Verkäufer ist grundsätzlich für Reklamationen, Reperaturen unabhängig vom Kaufzeitpunkt der Ansprechpartner, da gibt es keine Fristen.


    Ich kenne da den unschönen Wegfall der Vermutungswirkung des § 476 S.1 BGB und die Zweijahresfrist des § 438 I Nr. 3 BGB.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    Ich kenne da den unschönen Wegfall der Vermutungswirkung des § 476 S.1 BGB und die Zweijahresfrist des § 438 I Nr. 3 BGB.


    Da geht es doch um die Verjährung um Gewährleistungsansprüchen, die nach 2 Jahren verjähren. Die Frist beginnt aber erst nach Auftreten des Mangels zu laufen. Das hat nichts damit zu tun, daß der Händler grundsätzlich der Ansprechparter für Reperaturen ist, auch nach der Garantiezeit. Wenn das ein Händler verweigert, kann er gleich seinen Laden zusperren.

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt Bernhard

  • Zitat

    Original geschrieben von bernbayer
    Da geht es doch um die Verjährung um Gewährleistungsansprüchen, die nach 2 Jahren verjähren. Die Frist beginnt aber erst nach Auftreten des Mangels zu laufen. Das hat nichts damit zu tun, daß der Händler grundsätzlich der Ansprechparter für Reperaturen ist, auch nach der Garantiezeit. Wenn das ein Händler verweigert, kann er gleich seinen Laden zusperren.


    Da hast du was falsch verstanden. Steht doch sogar in § 438 II BGB, dass die Frist durch Ablieferung der Kaufsache in Lauf gesetzt wird. Bei Anerkenntnis des Nacherfüllungsanspruchs durch den Verkäufer beginnt die Frist u.U. neu zu laufen.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Da ich per Email keine Antwort bekomme, muss ich wohl den Weg wählen, wie ich auf Handy-Sascha / momp aufmerksam geworden bin.


    Könnte sich bei euch vielleicht irgendjemand mal dazu bequemen sich um meine Emails bezüglich der Auszahlung auf das Eplus-Konto zu kümmern.


    Ich habe bisher immer gute Erfahrungen gemacht, aber über 6 Monate auf die Auszahlung warten und dann nicht mal eine Antwort zu erhalten finde ich sehr merkwürdig...

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