Handy-Sascha / momp.de rasend schnell

  • Zitat

    Original geschrieben von knocker
    Sascha kann die Geräte ja auch nur einschicken (ändert sich ja bald ;) ) und damit liegt das Ganze nicht mehr in seinem Einflussbereich. Dass Reparaturen mit mehreren Wochen Wartezeit verbunden sind, ist (leider) üblich.

    Völlig wertungsfrei, d.h. ich will jetzt keinesfalls handy-sascha als unseriös o.ä. bezeichen wollen (bevor gleich einer über mich herfällt), aber: Nein, kann er nicht nur.


    Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, a) die Reparatur oder die Nachbesserung und b) den Austausch, die sog. Nachlieferung. Das Wahlrecht hat der Kunde. Ich weiß jetzt nicht, was für ein Treo das ist, aber ich gehe davon aus, dass es Massenware ist, die jetzt nicht zig tausende Euros kostet. Somit ist es wohl nicht unverhältnismäßig, wenn der Kunde schlichtweg ein neues Gerät will und es ihm am Popo vorbei geht, was der Händler mit dem defekten Gerät anstellt.


    Ich weiß, dass das alle so handhaben, auch und gerade die Großen wie MM, Saturn und Co. Ändert nichts daran, dass das Gesetz dem entgegensteht. Alles Weitere siehe die entsprechenden Stichworte (bspw. Gewährleistung).

    Sie nannten ihn Trollfütterer.

  • Du vergisst dass man die gesetzlichen Regelungen durch AGB ausschalten und in gewissen Grenzen anders regeln kann.
    Dazu gehört auch das Nachbesserungsrecht des Verkäufers.
    Inwieweit die AGB gerade bei Onlinegeschäften jeweils wirksam vereinbart wurden, ist eine andere Frage.

  • Brice


    Wie gestern mehrfach "ge-e-mailt" und telefoniert, sollte das nun geklärt sein; bzw. es wird auf jeden Fall zu Deiner Zufriedenheit geklärt. :)


    bambi05 und tobiklein


    Jedes Geschäft ist ein Geben und Nehmen, welches fair für beide Seiten ablaufen muss, damit jeder seine Freude daran hat. Eine allgemeine Diskussion über Gewährleistung, Gesetze in Deutschland, AGB, usw. gibt es schon in anderen Threads und muss hier IMHO nun nicht ausdisktutiert werden. Danke. ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von tobiklein
    Du vergisst dass man die gesetzlichen Regelungen durch AGB ausschalten und in gewissen Grenzen anders regeln kann. Dazu gehört auch das Nachbesserungsrecht des Verkäufers.

    Nicht beim Verbrauchsgüterkauf, oder bin ich da falsch informiert? Insofern läuft § 12 Nr. 3 der momp.de-AGB ins Leere. ;)


    Zitat

    Inwieweit die AGB gerade bei Onlinegeschäften jeweils wirksam vereinbart wurden, ist eine andere Frage.

    Das ist sowieso immer eine Frage. Aber darum soll es hier nicht gehen.


    P.S. und rein interessehalber: Wessen Zweitaccount bist du eigentlich? :)



    Zitat

    Original geschrieben von handy-sascha.de
      Brice


    Wie gestern mehrfach "ge-e-mailt" und telefoniert, sollte das nun geklärt sein; bzw. es wird auf jeden Fall zu Deiner Zufriedenheit geklärt. :)

    Das ist doch ein Wort.


    Zitat

    bambi05 und tobiklein


    Jedes Geschäft ist ein Geben und Nehmen, welches fair für beide Seiten ablaufen muss, damit jeder seine Freude daran hat. Eine allgemeine Diskussion über Gewährleistung, Gesetze in Deutschland, AGB, usw. gibt es schon in anderen Threads und muss hier IMHO nun nicht ausdisktutiert werden. Danke. ;)

    Logisch. Man muss nicht immer auf seine Rechte bestehen, die allermeisten wissen von selbigen ja auch gar nichts. Aber ich denke 6 Wochen Reparaturdauer bei Neuware sind deutlich (!) zu lange, auch wenn sie üblich sind. Und ich sagte ja auch, dass ich keineswegs flamen oder etwas schlecht reden will. Dem stehen ja allein schon die vielen positiven Stimmen entgegen. ;)


    Und es soll keine allgemeine Diskussion werden, dazu gibt es in der Tat eigene Threads. Aber das Thema "handy-sascha und die Gewährleistung" darf hier IMHO schon zur Sprache kommen. ;)

    Sie nannten ihn Trollfütterer.

  • Hallo Sascha,
    erstmal danke für die Bltzlieferung, auf emails wurde, auch wenn sehr kanpp, sehr schnell geantwortet. wie du mitbekommen hast, hat mein Kaiser eine Defekt, auf meine letze Mail habe ich leider bisher noch keine Antwort erhalten, hab meinen Wehrsold für 2 Monate für dieses Gerät ausgegeben , bin am verzweifeln, das Gerät ist keine Woche in Betrieb :(

  • Zitat

    Original geschrieben von KampfEnte
    naja, wenn ich den vertrag verlängern will ist mir schon klar, dass ich mich wieder an den Provider binde :P bin ja auch nicht ganz blöde.


    Aber warum kann ich meinen Vertrag bei handy-sascha.de verlängern? Womit macht der sein geld?


    Wieso bist du so daran interessiert? Neidischer Mitbewerber? Oder einfach nur erstaunt, dass es seriöse Händler gibt, die einfach dem Kunden besten Service zum besten Preis anbieten können?


    Lass Dir ein persönliches Angebot machen. TT kann da ja nicht irren wenn durch die Bank weg alle ein Lob aussprechen. Nur nicht meckern, wenn es am nächsten Tag überraschend klinglt und du einen Schuhkarton mit Katzenpaketband erhählst.


    Gruß Gunn

    stay hungry, stay foolish


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  • bambi05


    Bin nun im direkten Kontakt mit Dir. Habe meine AGB erst vor Kurzem kpl. durch einen Rechtsanwalt aufsetzen lassen, nachdem ich abgemahnt worden bin.


    Es ist sehr gut, dass Du Dich so gut damit auskennst. Ich werde die AGB in Abstimmung mit Dir und dem Rechtsanwalt so abändern, dass sie den Gesetzen entsprechen. Sicherlich gibt es in vielen Formulierungen Feinheiten, die sich über die Zeit geändert haben und daher aktualisiert werden müssen. Nicht jeder Rechtsanwalt ist immer auf dem neusten Stand aller Gesetze. Genau diesen Teil werde ich nun ändern. Wenn noch jemanden etwas auffällt, kann er mir am Besten eine e-mail (an anfrage33 at momp de) senden.


    Albatanius


    Ich war gesten nur vormittags im Büro. Habe mit Dir am Donnerstag abend spät und Freitag morgen sehr früh gemailt. Ich war aber anschließend nicht mehr am PC, so dass ich Dir erst nachher antworten werde.
    Aus Deinen e-mails ist ja nun noch nicht klar gewesen, ob Du das Gerät gänzlich zurückgeben möchtest oder ein Neues haben möchtest. Aber da ich Dir nun nachher wieder antworten werde, werden wir auch diese letzte Frage klären. ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von Gunn
    Wieso bist du so daran interessiert? Neidischer Mitbewerber? Oder einfach nur erstaunt, dass es seriöse Händler gibt, die einfach dem Kunden besten Service zum besten Preis anbieten können?


    Lass Dir ein persönliches Angebot machen. TT kann da ja nicht irren wenn durch die Bank weg alle ein Lob aussprechen. Nur nicht meckern, wenn es am nächsten Tag überraschend klinglt und du einen Schuhkarton mit Katzenpaketband erhählst.


    Gruß Gunn


    ich bin einfach nur erstaunt dass die preise so günstig sind und suche den Haken an der Sache. Aber anscheinend gibt es keinen und du hast sicherlich recht 40 Seiten Lob auf Handy-Sascha.de können eigentlich nicht täuschen. Wenn es irgendeinen Haken gäbe, dann wäre der schon aufgetaucht.
    Habe gestern meine Vertragsverlängerung abgeschickt und warte nun auf mein neues Handy :)

    Jetzt sind die guten alten Zeiten nach denen wir uns in 10 Jahren zurücksehnen werden

  • Da steckt ja Methode dahinter, daß große Firmen in der Branche Ihre Rechtsabteilungen oder spezialisierte Anwälte damit beauftragen gezielt nach Fehlern mit der Lupe beim Internetauftriit unliebsamer meist kleinerer Anbieter suchen, um sie dann abmahnen zu können. Die haben oft gar keine Zeit oder sind sich nicht eines Verstoßes gegen irgendwelche Vorschriften bewußt. Die kümmern sich halt um ihre Kunden und stehen oft selbst den ganzen Tag mit im Geschäft. Da müßte ja jemand laufend einen Fachanwalt damit beschäftigen, der ständig die Hompage überprüft, ob alles rechtlich noch paßt, um solchen Abmahnungen aus dem Weg zu gehen. Jetzt hat es auch "Handy-Sascha" erwischt. Auch wer gut ist, ist davor nicht gefeilt. Ist leider so.

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt Bernhard

  • Zitat

    Original geschrieben von handy-sascha.de
      bambi05


    Bin nun im direkten Kontakt mit Dir.

    dito. ;)


    Zitat

    Habe meine AGB erst vor Kurzem kpl. durch einen Rechtsanwalt aufsetzen lassen, nachdem ich abgemahnt worden bin.

    Für abmahnfähig halte ich das nicht unbedingt, aber es ist eben nicht 100% richtig.

    Sie nannten ihn Trollfütterer.

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