Raser hat versucht Fahrzeug abzudrängen - was tun?

  • Zitat

    Original geschrieben von DeusExMachina
    @CH


    Einstellen kann ein Verfahren nur die Staatsanwaltschaft, nicht die Jungs in grün.


    Schon klar, die müssen sich aber dabei auf das verlassen was die ermittelnden Beamten ihnen vorlegen. Selbst wenn die dann dem vermeindlichen Verursacher nen Anhörungsbogen schicken, dieser schreibt "War ich gar nicht" und die Grünen lassen es damit auf sich bewenden (und gehen wir mal nicht davon aus das es ein allg. Bekannter Raser ist) hat die Staatsanwaltschaft aufgrund der "hervorragenden" Vorleistung der Polizei gar keine andere Möglichkeit als das Verfahren einzustellen.


    Gerichte, Staatsanwaltschaft etc. sind nunmal hoffnungslos überlastet, da fallen derartige Verstöße leider gerne mal hinten über, ob man sich auf den Kopf stellt oder nicht. Ich will ja auch um Gottes Willen niemanden davon abhalten alles und jeden anzuzeigen was ihm nicht in den Kram passt, man sollte halt eben nur nicht damit rechnen das eine solche Anzeige auch immer einen durchschlagenden Erfolg hat.

  • ich wurde vor einer weil bei 140 von der autobahn abgedrängt ... ich hätte mich wegen meiner vollbremsung bei 140 (ohne ABS) beinah gedreht, bin durchs grüne, hätte mich leicht überschlagen können (aussage eines polizisten am unfallort) und der verursacher begang unfallflucht. ich hatte teile des kennzeichens und wagentyp sowie farbe.


    mein auto ist an der beifahrerseite von vorne bis hinten zerkrazt (inklusive motorhaube, dach und kofferraumdeckel), ein scheinwerfer und blinker zerdeppert, die auspuffaufhängung war kaputt und meine beiden vorderen sommerreifen habe ich auch kaputt gebremst (die hinteren muss ich noch testen). alles in allem also ein nicht unerheblicher schaden.


    ich habe eine anzeige bei der polizei gemacht. was kommt bei raus - ich habe pech gehabt, da der unfallverursacher zur botschaft der vereinten arabischen emirate gehört. mein anwalt hat herausgefunden bei welcher versicherung der wagen versichert ist und meint, dass ich nun schadensersatzansprüche geltend machen kann. leider oder auch zum glück war ich zum unfallzeitpunkt allein im auto und es hat sich leider auch kein augenzeuge gemeldet (A3 bei viel verkehr).
    ich denke es würde auf einen rechtsstreit hinauslaufen, welchen ich verlieren würde da der unfallverursacher (s)eine frau auf der beifahrerseite hatte - und somit einen zeugen der mir fehlt.
    trotz das ich recht habe ziehe ich den kürzeren - so ist das halt manchmal in deutschland - kann man nichts machen :flop:


    der bezug zu diesem thread - man kann zwar versuchen sein recht zu bekommen und den fahrer des seat anzeigen, doch was bringt es? solche vergehen werden weniger intensiv verfolgt als ein knöllchen wegen falsch parken :mad:



    mpbrei



    PS: das verfahren wurde erst eingestellt da das fahrzeug angeblich nicht ermittelt werden konnte (teil des kennzeichens, KFZ typ, baujahr und farbe waren bekannt). doch als ich meinen anwalt gebeten hatte da noch einmal nachzuhaken wurde der wagen dann doch plözlich gefunden :rolleyes:

  • Zitat

    Original geschrieben von DeusExMachina
    Durchaus nicht, den Nötigung ist ist eben kein Delikt gegen ein allgemeines Rechtsgut, sondern ein persönliches. Und das könnte eben nur der (vermeintlich) Geschädigte zur Anzeige bringen.


    ... "Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft" (sollte man sie nie hören lassen, stimmt zwar offiziell, ...


    Bei allem Respekt: Woher nimmst Du diese Erkenntnis? Kann es sein, dass Du hier irgendwie Anzeige und Antrag verwechselst?


    Ein kurzer Kontrollblick in Meyer-Goßners StPO-Kommentar (§ 158 Rdn. 2) ergibt jedenfalls, dass die Strafanzeige vom "Verletzten oder einer anderen Person" ausgehen kann - irgendwie eingeschränkt ist diese Aussage nicht. Ist eigentlich auch logisch, da die Strafanzeige im Grundsatz nur die Mitteilung eines tatsächlichen Sachverhaltes ist (Meyer-Goßner a.a.O.). Und wenn die Ermittlungsbehörden dadurch Kenntnis von einer möglichen Straftat erhalten, gebietet das Legalitätsprinzip eine Prüfung.


    BTW: Den Begriff "Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft" gibt es übrigens auch seit 2004 nicht mehr. :D

  • Zitat

    Original geschrieben von ashd
    Bei allem Respekt: Woher nimmst Du diese Erkenntnis? Kann es sein, dass Du hier irgendwie Anzeige und Antrag verwechselst?


    :gpaul: kurz gesagt - ja. Ich hatte den 240er irgendwie als Antragsdelikt abgespeichert (halt bei den anderen Lappalien wie Beleidigung, Diebstahl Geringfügiger usw.) aber isser ja gar nicht. Von daher passt das schon was Du schreibst. Er wäre aber in Tateinheit mit 315c wohl von diesem konsumiert, trotz unterschiedlichem Schutzzweck - von daher kommt wohl auch meine Erinnerung an die Schutzgut-Lehre in dem Zusammenhang.


    Zitat

    BTW: Den Begriff "Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft" gibt es übrigens auch seit 2004 nicht mehr. :D


    Frechheit auch :D Bitte strafmildernd zu berücksichtigen, dass meine Zeit bei der StA inzwischen über 4 Jahre her ist. Man sollte eben doch mehr am Ball bleiben. Gottlob hab ich mit dem Rechtsgebiet nix mehr zu tun...

    Die Mehrheit? Was ist die Mehrheit? Mehrheit ist der Unsinn, Verstand ist stets bei wen'gen nur gewesen. Bekümmert sich ums Ganze, wer nichts hat? Hat der Bettler eine Freiheit, eine Wahl? Er muss dem Mächtigen, der ihn bezahlt, um Brot und Stiefel seine Stimm verkaufen. Man soll die Stimmen wägen und ncht zählen; Der Staat muss untergehn, früh oder spät, wo Mehrheit siegt und Unverstand entscheidet.
    (Friedrich Schiller, Demetrius)

  • Ich plädiere (aus eigener Erfahrung) FÜR EINE ANZEIGE !


    Warum ? Ganz einfach:


    Bei uns im Dorf gibt es eine sogenannte „Mofa-Roller-Gang“. Die haben frisierte Mofas und diese sind auch entsprechend laut. Dummerweise wohne ich noch neben dem Rathausplatz mit seinem dortigen Brunnen. Dort haben sich die halbwüchsigen mit ihren frisierten Rollern immer in den Abendstunden und nachts (letzten Sommer) aufgehalten. Nicht nur daß die sich lautstark unterhielten, nein, die mußten auch noch mit ihren lauten frisierten Mofas immer um den Dorfbrunnen fahren. Du konntest teilweise nachts nicht schlafen vor lauter Lärm. Ab und zu kam die Polizei, aber dummerweise immer dann wenn niemand vor Ort war. Und wenn Sie jemand angetroffen haben , dann haben die Polizisten die Jungs auch nur „nach Hause geschickt“ mehr nicht. Der Lärm hörte aber nicht auf. Von meinen Nachbarn erfuhr ich das Anrufe bei der Polizei nichts bringen würden. Die wimmeln mittlerweile ab.


    Ich habe mich dann mal abends auf die Lauer gelegt und heimlich Fotos gemacht und die Nummernschilder der Roller aufgeschrieben. Am nächsten Tag bei der örtlichen Polizei den Fall geschildert und was ich gemacht habe (die Fotos). Ich erhielt eine Email-Adresse um die Bilder dorthin zu senden und sollte meinen „Erfahrungsbericht“ schreiben. Kaum 24 Stunden später gab es eine Aktion der Polizei.


    Fazit der Aktion: 3 beschlagnahmte frisierte Roller, einer der Fahrer wurde als Ladendieb identifiziert und die Krönung zum Schluß: Ein Bekannter vor mir bekam sein Roller wieder zurück. Der wurde ihm nämlich 2 Monate früher gestohlen, man konnte Ihn Anhand der Fahrzeuggestellnummer identifizieren, es war einer der beschlagnahmten Roller. Das nenn ich Zufall !


    Daher sage ich: Auch wenn anscheinen die Polizei kein weiteres Interesse mehr hat. Schilder den Fall schriftlich mit Benennung von Zeugen. In meinem Fall hat es geholfen !

  • Was mir an diesem Thread mal wieder auffällt, dass wir in einem Land von Hobbypolizisten leben. ;)


    Zum einen: Verkehrsregeln gelten für alle, aber nur für jeden individuell. Will heißen: es gibt keinen Anspruch der Einhaltung der Regeln gegenüber anderen! Mancher, der die linke Spur mit erlaubter Höchstgeschwindigkeit blockiert, sieht sich regelmäßig im Recht, da der hintere ja eh nicht schneller fahren dürfe. Falsch, das Recht betrifft jeden einzeln, gibt aber keinen Anspruch, dass sich andere dran halten oder gar ein Recht, selbige behindern dürfen. Wenn, dann muss also zu Recht der Betroffene entsprechende Schritte einleiten, und zwar nur der! Oder eben die Polizei, dazwischen gibt es nichts, auch keine Leute, die sich zum Polizisten aufspielen.


    Klar mag es in Einzelfällen unverständlich sein, dass krasse Verkehrsverstöße im Verfahren im Zweifel eingestellt werden. Aber ohne Polizei steht halt am Ende Aussage gegen Aussage. Anders herum wäre es noch schlimmer, dann könnte man jeden nach gutdünken anzeigen, weil einem die Fahrweise womöglich krasser vorkommt, als sie objektiv ist, und damit schon eine Bestrafung herbeiführen. Und es gibt Raser auf der Straße, aber auch das Querulantentum, das auf Provokation aus ist, wenn andere sich erlauben, ihnen etwas zu nahe zu kommen. Was ist am Ende besser? Viele aufgrund Denunziantentums womöglich zu Unrecht zu bestrafen, oder im Zweifel auch mal einen krassen Verstoß durchgehen zu lassen?


    In diesem Sinne: Handlungsbefugt ist im Straßenverkehr die Polizei. Also am besten solchen Spinnern aus dem Weg gehen und sich nicht hineinziehen lassen. In der Regel schaukeln sich solche Situationen hoch und am Ende trifft - objektiv gesehen - oft beide eine gewiße Mitwirkung am Gesamtgeschehen.

  • Zitat

    Original geschrieben von K.O.S.
    mal ganz nebenbei, notrufe sind doch auch ohne netz möglich, oder?


    Ja, aber nur die 112. Die 110 dagegen nicht. Und die hab ich versucht anzurufen.

    Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Er wird sich sicherlich auch richtig ärgern, aber anzeigen wird er ihn wohl nicht.


    Das ist auch meine Vermutung.


    Zitat


    Anders herum wäre es noch schlimmer, dann könnte man jeden nach gutdünken anzeigen, weil einem die Fahrweise womöglich krasser vorkommt, als sie objektiv ist, und damit schon eine Bestrafung herbeiführen.


    Du magst natürlich recht haben, aber was ist wenn man objektiv war? In diesem Fall hier war ich selbst nicht der Betroffene. Ich hab schonmal ne ähnliche Situation durchgemacht, da hättest du die Objektivität anzweifeln können?

    Zitat


    Und es gibt Raser auf der Straße, aber auch das Querulantentum, das auf Provokation aus ist, wenn andere sich erlauben, ihnen etwas zu nahe zu kommen. Was ist am Ende besser?


    Du unterstellst das es mehr Querulanten als Raser gibt ;) Gehörst wohl zu den letzteren :D

    Zitat


    Viele aufgrund Denunziantentums womöglich zu Unrecht zu bestrafen, oder im Zweifel auch mal einen krassen Verstoß durchgehen zu lassen?


    Zu Unrecht? Nur weil jemand zu Unrecht bestraft werden könnte, soll man einen krassen Verstoß lieber fallen lassen, frei nach dem Motto "Naja, der darfs halt auch mal" :eek: Ich bin schockiert.

  • AdministratorDr:


    Vielleicht sehe ich es falsch, aber im Zweifel für den Angeklagten. Es geht hier doch nicht darum, eine Person nicht anzuzeigen und einfach darüber hinwegsehen. Ich bin der Meinung, dass eine Anzeige sehr sinvoll sein kann, allerdings muss sich dann die Polizei bzw. die Staatsanwaltschaft darum kümmern. Nicht jeder Einzelne hier auf unseren Straßen sollte für Recht und Ordnung sorgen!


    Das zu "Unrecht" sollte so nicht bewertet werden. Jeder Anzeige muss auch nachgegangen werden, aber eine Prüfung und Anhörung aller Beteiligten ist doch hier erforderlich, oder?


    Nicht das "Durchgehen" eines krassen Verstoßes ist gemeint, vielmehr, wenn es keine Anzeichen für einen Verstoß gibt und Aussage gegen Aussage steht, dann lieber für den Angeklagten.


    In deinem Fall: Gehe zur Polizei und mach eine Anzeige, denn dieser Vorfall betrifft dich meiner Meinung genau gleich, als der Fahrende vor dir. Ein Unfall hätte dich evtl. ja auch einbezogen.


    Wenn er ein bereits aufgefallener Verkehrsünder ist, ist deine Anzeige ein weiteres Anzeichen für eine Bestrafung, wenn nicht, dann ist eine Anzeige vermerkt und wenn eine weitere Anzeige in naher Zukunft dazu kommt, dann war es ebenfalls hilfreich.


    Ich bin aber weiterhin der Meinung: Jeder Anzeige nachzugehen, aber lieber im Zweifel eine Strafe nicht verhängen, als einen Unschuldigen zu belangen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Marko
    Mancher, der die linke Spur mit erlaubter Höchstgeschwindigkeit blockiert, sieht sich regelmäßig im Recht, da der hintere ja eh nicht schneller fahren dürfe. Falsch, das Recht betrifft jeden einzeln, gibt aber keinen Anspruch, dass sich andere dran halten oder gar ein Recht, selbige behindern dürfen.


    Wer damit argumentiert, dass die Einhaltung von Verkehrsregeln für ihn eine Behinderung darstellt, der ist m.M. zum Führen eines Kfz. nicht geeignet.

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