Raser hat versucht Fahrzeug abzudrängen - was tun?

  • oli-haas:


    [
    Ein bisschen abwegig und übertrieben - findest du nicht das du da mehr an einen schlechten Film denkst?
    ]


    Das denke ich definitiv nicht, denn sonst hätte ich das nicht geschrieben.
    Der Grund einiger Unfälle ist auch der eigene Versuche, den Raser oder Drängler zu stoppen. In diesem Fall hat der Mercedes-Fahrer einen Fehler gemacht und Überholt, er war vielleicht zu schnell, aber dies rechtfertigt niemals das Verhalten des Seat-Fahrers. Das ist kein Film, das ist Realität auf den Straßen in D.


    Fahre einfach mal am Sonntag auf den Autobahnen in D. Rasen finde ich weder gut noch lobenswert, aber ich darf hier nicht als Fahrer des langsameren Fahrzeugs den Raser versuchen zu stoppen. Dann fährt er links vorbei und verursacht vielleicht noch einen schweren Unfall.


    Dies ist meine Meinung und nicht die eines Films oder eines Bekannten. Diese Meinung vertrete ich und verhalte mich auch dementsprechend.


    [
    Gab es bei meinen ebenfalls, gebracht hat es nichts.
    ]


    Ja? Was habe ich hier anderes geschrieben :confused:


    Die Wahrscheinlichkeit, mit Zeugen eine Anzeige zu stellen, die zum Erfolg führt ist in D einfach höher! Mehr habe ich hier nicht ausgesagt. Ob es etwas bringt oder nicht, habe ich hier gar nicht in Betracht gezogen.



    [Die hat ihm auch niemand vorweggenommen, lediglich da er dies in einem öffentlichem Forum preisgibt muss er damit rechnen auf Zustimmung sowie auf Wiederspruch zu kehren, und ich denke bei fast 6000Posts weiß der Admin über den Sinn eines Forums bescheid!]


    Auch hier ein Ja? meinerseits. Habe ich hier etwas davon geschrieben, dass der "Admin" es nicht versteht?


    Natürlich fragt er um Rat, siehe Posting des Admins, letztlich muss er aber für sich entscheiden, ob er eine Anzeige stellt oder nicht.


    Und auch Du mit über 3.000 Postings solltest den Sinn des Satzes:


    Wir würden sonst in naher Zukunft alle mit einer Waffe im Fahrzeug fahren und an der nächsten Ampel den anderen Fahrer mal eben über sein Verhalten aufklären.


    verstehen. Natürlich werden wir nicht morgen alle mit einer Waffe im Auto fahren, aber wenn es das Gesetz dulden würde, die Dinge selber zu Regeln, wäre es in Zukunft eine Variante.


    aber auch hier und an dich gilt ein: :) .

  • Hallo zusammen


    Manchmal bringt es schon was, wenn man zur Polizei geht (bzw. anruft). Meine Frau hat hier (Schweiz) mal bei der Polizei angerufen, weil uns ein aufgemotzter, alter Porsche Turbo auf der Landstrasse (Tempolimit 80, effektives Tempo 80) fast im Kofferraum nachgefahren ist, um schliesslich in einer S-Kurve über die durchgezogene Linie zu überholen (was vorher gefahrlos möglich gewesen wäre).


    Sie haben den Wagen weiter an der Strecke gefunden und ihm eine Anzeige verpasst (nicht wegen des Delikts, das kaum zu beweisen war), aber das Auto war wohl nicht ganz regelkonform aufgebaut...


    Gruss


    Luzy

  • Zitat

    Das blöde Handy fand mal wieder kein Netz und konnte natürlich NICHT verbinden


    mal ganz nebenbei, notrufe sind doch auch ohne netz möglich, oder?

  • Zitat

    Original geschrieben von K.O.S.
    mal ganz nebenbei, notrufe sind doch auch ohne netz möglich, oder?


    Ohne Netz nur mit Woodoo-Zauber. Allerdings braucht man im Netz nicht eingebucht zu sein, es funktioniert also ohne Karte.

  • Zitat

    Original geschrieben von K.O.S.
    mal ganz nebenbei, notrufe sind doch auch ohne netz möglich, oder?


    Der war gut... :D
    Ohne Netz geht gar nix! Ohne Sim/ Code... schon...! ;)


    Zur Sache: Anzeigen, denn ich halte es genauso wie:

    Zitat

    Original geschrieben von bastian_S
    Ob dann was dabei rauskommt oder nicht ist nicht mehr in deiner Hand. Aber du hast zumindest das Gewissen, dass du alles gemacht hast, was man machen kann. Selbst wenn nichts bei rumkommt, kannst du immer noch sagen "ich habs wenigstens versucht".


    :top:


    Nen Versuch ists immer wert!
    Evtl. auch den Benzfahrer anrufen (?) und überreden "mitzumachen"!
    Good Luck!

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Zitat

    Original geschrieben von AdministratorDr


    Ich werde vor allem sehr humorlos, wenn man solche Dinge einfach nur als belanglos abtut.


    Darüber hab ich auch nachgedacht. Natürlich, der Benzfahrer hätte nicht überholen dürfen, aber rechtfertigt das so ein Verhalten? Darf ich also demnächst mit der Pump-Gun jemanden von der Straße befördern, weil er sich nicht ans Gesetz hält? Wo ist da die Verhältnismäßigkeit? Wenn jemand meint schneller fahren zu müssen, soll er das doch tun. Wir reden hier ja nicht von 250 in einer 30-Zone.


    Wie bereits schon geschrieben ist es nicht meine persönliche Meinung sondern eben die Erfahrung in solchen Fällen, dass es die Polizei primär nicht interessiert.
    Aber wenn Du da drauf bestehst...


    Und natürlich rechtfertigt der Überholvorgang nicht ein solches Verhalten, nur mal rein logisch gedacht: Wenn der MB-Fahrer ne Anzeige machen will müsste er ja auch angeben, dass er unvorschriftsmäßig überholt hat. Mal ernsthaft wer würde denn da noch sich selber wohlmöglich ins Knie schießen? Er wird sich sicherlich auch richtig ärgern, aber anzeigen wird er ihn wohl nicht.


    CH

  • Um noch kurz die Frage zu klären, ob eine Anzeige von Seiten Admins überhaupt möglich wäre - ja, ohne weiteres.
    Unsere Freunde von der Trachtengruppe sind halt selbst auch keine Juristen, und erzählen daher gerne in der Hinsicht mal Unfug - vor allem, wenn es auch noch Arbeit für sie bedeuten würde, ist da eine rechtliche Auskunft nicht immer ganz wasserdicht. Gerade in Verkehrsdelikten, wo die ja auch wissen, dass a) selten was bei raus kommt und b) gerne mal angezeigt wird, um jemanden eins auszuwischen. Dass die auf solche Spielchen keine Lust haben, kann ich verstehen, aber ich hab selbst schon erlebt, dass dabei dann reichlich grob gesiebt wird...


    Rechtlich könnte das Verhalten hier zwei Vorschriften tangieren - §315c StGB, oder falls das nicht zutreffen sollte, §49 Nr. 5 OWiG. Letzterer ist halt nur ein Auffangtatbestand, und halt nur eine Ordnungswidrigkeit und kein Straftatbestand - dafür ist Schutzgut die Öffentliche Ordnung und SIcherheit im Straßenverkehr, weshalb nicht nur der konkret Gefährdete Anzeige erstatten darf.
    Beim §315c StGB bin ich mir nicht mehr 100%, aber fast sicher, dass auch hier die Sicherheit des Straßenverkehrs als Schutzzweck genannt war, so dass man auch auf eine Verfolgung dieses Tatbestands drängen kann.


    Kleiner Tip, wenn es Dir den Aufwand wert ist, geh am besten mal in die Uni-Bib und leih Dir einen Strafrechtskommentar aus (zur Not könnte ich Dir auch ein Scans schicken, sobald ich meinen Scanner unter dem neu installierten Linux wieder ansprechen kann :D). Darin werden die einzelnen Strafrechtsnormen und auch Schutzzweck usw. erläutert. Mit ruhigem Hinweis darauf kann man ggf. auch was erreichen.

    Die Mehrheit? Was ist die Mehrheit? Mehrheit ist der Unsinn, Verstand ist stets bei wen'gen nur gewesen. Bekümmert sich ums Ganze, wer nichts hat? Hat der Bettler eine Freiheit, eine Wahl? Er muss dem Mächtigen, der ihn bezahlt, um Brot und Stiefel seine Stimm verkaufen. Man soll die Stimmen wägen und ncht zählen; Der Staat muss untergehn, früh oder spät, wo Mehrheit siegt und Unverstand entscheidet.
    (Friedrich Schiller, Demetrius)

  • Na ja, meistens hört es sich eher lächerlich an, wenn ein juristischer Laie mit §§ um sich wirft. Die Strafanzeige eines Bürgers sollte auch ohne vorherige Lektüre von Strafrechtskommentaren angemessen bearbeitet werden. § 240 StGB hast Du übrigens übersehen. ;)


    @ Admin:


    Wenn sich die Polizei unkooperativ verhält, dann wende Dich einfach direkt an die Staatsanwaltschaft. Das ist nach § 158 Abs. I StPO ohne weiteres möglich.


    Falls Du tatsächlich Strafanzeige erstattest und in jedem Fall wissen möchtest, wie das Verfahren weitergeht, solltest Du darauf achten, dass Du (für den Fall der Verfahrenseinstellung) nicht auf eine Benachrichtigung verzichtest (evtl. gesonderter Hinweis: "Auf Einstellungsnachricht wird ausdrücklich nicht verzichtet").


    @ CH:


    Irgendwie machst Du es Dir hier zu leicht. Dass es "die Polizei primär nicht interessiert", mag in manchen Fällen ja zutreffend sein. Akzeptieren muss man das allerdings nicht. Der oben von SvenBln schon angebrachte Verweis auf das Legalitätsprinzip - abgesichert durch materielles Strafrecht - war durchaus richtig.

  • Ist ja alles schön und gut, aber Recht haben und Recht bekommen sind immer noch zwei paar Schuhe. Was willst Du denn machen wenn Du einen unwilligen Polizisten als Ansprechpartner hast? Selbst wenn Du ihn durch § dazu "zwingen" kannst die Geschichte aufzunehmen, was meinst Du wie effektiv sich dann darum gekümmert wird wenn Du erstmal wieder aus der Dienststelle verschwunden bist oder den Hörer aufgelegt hast? Ich sage mal zu 99% Ablage P oder das schon mehrfach angesprochene Schreiben "Verfahren eingestellt".

  • Zitat

    Original geschrieben von ashd
    § 240 StGB hast Du übrigens übersehen. ;)


    Durchaus nicht, den Nötigung ist ist eben kein Delikt gegen ein allgemeines Rechtsgut, sondern ein persönliches. Und das könnte eben nur der (vermeintlich) Geschädigte zur Anzeige bringen.


    @CH


    Einstellen kann ein Verfahren nur die Staatsanwaltschaft, nicht die Jungs in grün. Wär ja auch noch schöner - die "Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft" (sollte man sie nie hören lassen, stimmt zwar offiziell, aber irgendwie untergräbt das deren Selbstwertgefühl... :D) sollen ermitteln, nicht einstellen... Ebenso werden die Aussagen ja direkt im Rechner auf entsprechende Formulare aufgenommen, welche dann einen Vorgang auslösen. Da geht daher nix mit Ablage P.


    Außerdem, vielleicht ist der Seat-Fahrer ja schon Stammkunde - ist ja auch bei Verkehrsdelikten nicht selten. Und bei denen sind sogar die Streifenhörnchen meist interessiert...

    Die Mehrheit? Was ist die Mehrheit? Mehrheit ist der Unsinn, Verstand ist stets bei wen'gen nur gewesen. Bekümmert sich ums Ganze, wer nichts hat? Hat der Bettler eine Freiheit, eine Wahl? Er muss dem Mächtigen, der ihn bezahlt, um Brot und Stiefel seine Stimm verkaufen. Man soll die Stimmen wägen und ncht zählen; Der Staat muss untergehn, früh oder spät, wo Mehrheit siegt und Unverstand entscheidet.
    (Friedrich Schiller, Demetrius)

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