FM Sender für private zwecke dürfen benutzt werden

  • Hier ein Artikel von teltarif.de:

    Zitat

    Der Betrieb von privaten UKW-Minisendeanlagen ist in Deutschland ab sofort unter Auflagen legal. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat mehrere Frequenzbereiche für die "Nutzung durch die Allgemeinheit" freigegeben. Damit kann nun u.a. das UKW-Rundfunkband (87,5 bis 108 MHz) für "drahtlose Audio-Funkanwndungen" genutzt werden. So kann man im UKW-Bereich beispielsweise Musik aus dem MP3-Player oder ein Internet-Hörfunkprogramm legal auf seine Radiogeräte in der Wohnung übertragen. Es darf jedoch eine Kanalbandbreite von 200 kHz und eine maximale Strahlungsleistung von 50 nW nicht überschritten werden.
    Zusätzlich darf im Frequenzbereich von 863 bis 865 MHz mit maximal 10 mW ERP ohne weitere Einschränkungen sowie im Bereich von 864,8 bis 865 MHz mit einer maximalen Bandbreite von 50 kHz und einer Leistung von höchstens 10 mW ERP gesendet werden. Eine Sendeleistung von maximal 20 mW ERP ist für den Frequenzbereich von 1 795 bis 1 800 MHz vorgegeben.
    "Nutzsignal" Voraussetzung


    Die Bundesnetzagentur schreibt die Ausstrahlung eines so genannten "Nutzsignals" vor, wenn für den Minisender das UKW-Band oder der Bereich zweischen 864,8 und 865 MHz verwendet wird. Die Aussendung eines unmodulierten Trägers ist nicht zulässig. Wird in den anderen freigegebenen Frequenzbereichen kein Programm übertragen, so muss die Sendeleistung nach spätestens fünf Minuten um 30 dB reduziert werden.
    Bislang war grundsätzlich eine kostenpflichtige Lizenzierung eines Sendebetriebs durch die BNetzA erforderlich. Die nun erfolgte Allgemeinzuteilung ist zunächst bis 31. Dezember 2016 befristet. Allerdings sollte man sich von den nun allgemein genehmigten Sendern keine allzu hohen Reichweiten erwarten. Die Sendeleistungen reichen bestenfalls aus, um eine Wohnung mit dem gewünschten Programm zu versorgen.

    MfG ·······S·y·n·T·o·m··
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  • Wahnsinn. Ich hätte nicht gedacht, dass das noch kommt.


    Dauert halt immer ein paar Jahre bei uns...

    “The ideas of economists and political philosophers, both when they are right and when they are wrong, are more powerful than is commonly understood. Indeed the world is ruled by little else. Practical men, who believe themselves to be quite exempt from any intellectual influence, are usually the slaves of some defunct economist.” (Keynes)

  • Moin!


    Wobei man sagen muß, daß 50nW schon eine extrem kleine Sendeleistung ist! Das wird innerhalb eines Raumes gerade noch so funktionieren - vorausgesetzt, das Radio hängt nicht an der Dachantenne ... ansonsten gibts ziemlich schnell Rauscheinbrüche.


    Bin mal auf die ersten Erfahrungen mit den in Deutschland zugelassenen Geräten gespannt. Die Importgeräte werden ja immer wieder mal positiv erwähnt, aber diese haben definitiv deutlich höhere Sendeleistungen.


    Außerdem sind diese Minisender nur für Musikübertragungen bzw. Übertragung von Audio-Signalen aus MP3-Playern, Radios, usw. zugelassen. Es darf beispielsweise kein Mikrofon eingebaut bzw. anschließbar sein. D.h. als "Wanze" eingesetzt wirds ganz schnell wieder illegal und fällt unter das Strafrecht!


    Die Schweizer Vorschriften gibts hier die der BNetzA suche ich noch.


    Gruß, Diet

  • Weiß jmd. zufällig wie dass dann jetzt mit nem handelsüblichen iTrip für den iPod aussieht?

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