O2: Abholservice oder Einschicken? Anspruch auf Abholservice?

  • Sagt O2 irgendwo dem Kunden direkt zu, dass während der 2jährigen Garantie, die O2 auf die bei O2 gekauften Geräte gewährt, ein Abholservice (direkter Austausch alt gegen Swap-Gerät an der Haustür) besteht?


    Quelle? Link?


    Nach einem Swap-Service (T630) will O2 nun nur eine Einsendung an CSL oder so zulassen. Schade, denn das Swap-Gerät, ebenfalls ein T630, war ebenfalls defekt. Austauschgrund waren defekte Tasten und der defekte Joystick und das Swapgerät hatte zwei defekte Tasten. NUr, so lange wollte der GLS-Paketmann nicht an der Haustür warten.


    Lars

    iPhone 6, iOS 10, Telekom

  • O2 hat den Austauschservice vor Ort für Privatkunden zum 1.2.2006 eingestellt.


    Da diese zu keinem Zeitpunkt Vertragsbestandteil, sondern immer eine freiwillige Serviceleistung war, besteht kein Anspruch darauf.
    Daher müssen defekte Geräte jetzt an den Dienstleister in Karlstein geschickt werden und werden dort ggf. ausgetauscht. Diese Abwicklung dauert im Normalfall 3-5 Tage.

    Lieber ein Optimist der sich mal irrt, als ein Pessimist der dauernd Recht hat.

  • Zitat

    Original geschrieben von onemark
    O2 hat den Austauschservice vor Ort für Privatkunden zum 1.2.2006 eingestellt.


    Wirklich? Schade!


    Wenn dem so ist, wieder ein Service, der wegen Mißbrauch eingestellt worden ist.


    So nehme ich jedenfalls an, denn auf Dauer konnte das nicht gutgehen. Wenn man so manche Threads hier liest......da wurde ja getauscht ohne Ende. Ein kleiner Kratzer und was macht man.....Austausch wegen eines Softwarefehlers.


    An alle, die sich deswegen an die eigene Nase fassen müssen.....


    Bravo, klasse gemacht. :flop:

  • Zitat

    Original geschrieben von onemark
    O2 hat den Austauschservice vor Ort für Privatkunden zum 1.2.2006 eingestellt.


    Kann ich nicht bestätigen. Erst letzte Woche wurde bei mir ein Handy getauscht. Ohne Probleme.


    Mfg Hannes

  • Ich kann's bestätigen. Offiziell müssen Geräte jetzt wieder eingeschickt werden und nur in "Ausnahmefällen" sollte der Vor-Ort-SWAP-Service genutzt werden. Kann mir aber durchaus vorstellen das viele der Händler am bisherigen System festhalten und den Service auch weiterhin immer nutzen...

  • Mein Fall betrifft das ledige Thema S/E T630 von O2. Gekauft per online-Vertragsabschluss direkt bei O2 bzw. über deren website.


    Der Garantiefall wurde per Email am 10.01.2006 an O2 gemeldet. Per SMS kam eine Nachricht: "Wir bearbeiten Ihr Anliegen." Dann lange nichts, schweigen im Wald. Aus diversen Berichten wusste ich, dass es erst genügend Swap-Geräte geben muss, damit ich in den Genuss eines Gerätetauschs kommen kann. Nach mehrfachem nachbohren und ewigen Vertröstungen: "Ja, GLS kommt in den nächsten Tagen. Ist hier alles im System bereits eingetragen, bla-bla-wimmel-ab..." kam endlich der GLS-Mann am 01.03.2006 (!!) mit einem Swap-T630.


    Nun hat dieses T630 ebenfalls, (wie kann es überhaupt dazu kommen testen die die Swapgeräte nicht vernünftig?), eine defekte Taste und ist daher unbrauchbar.


    Gilt für mich in diesem wiederholten Reklamationsfall bereits die Neuregelung oder kann ich mich aufgrund des mangelhaften Tauschgeräts versuchsweise auf die Haustürabholung berufen?


    Lars

    iPhone 6, iOS 10, Telekom

  • Zitat

    Original geschrieben von onkel_hotte
    Gilt für mich in diesem wiederholten Reklamationsfall bereits die Neuregelung oder kann ich mich aufgrund des mangelhaften Tauschgeräts versuchsweise auf die Haustürabholung berufen?
    Lars


    Es gilt die Neuregelung. Wenn das Tauschgerät defekt ist, kannst Du Dich aber auch direkt an die Tauschfirma wenden. Rufnummer steht auf Tauschbeleg. Vielleicht machen die das dann anders ...


  • Und der Vertrag dazu war wahrscheinlich ein Schubladenvertrag. :flop:

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