ZitatOriginal geschrieben von eve123
nur komischerweise: wenn man komplett bezahlt, werden die 25 Euro trotzdem abgezogen
dann scheint die Folge "dass nichts mehr einzuziehen ist" nicht mehr zu gelten
Das dürfte einzig und allein vom Datum der "Komplettbezahlung" abhängen. Wenn du m.o.w. gleich nach Rechnungserhalt den offenen Betrag komplett ausgleichst, wird es sicher nicht zu einem Einzug der 25 € kommen. Ökonomisch sinnvoll ist so ein Vorgehen aber nicht unbedingt.
Zitatkann es dann nicht passieren dass für den großen Betrag bereits Zinsen anfallen?
Warum? Wie hier ja nun schön des öfteren geschrieben wurde, ist das nächste Abrechnungsdatum (also grob das auf den autom. Einzug der 25 € folgende Monatsende) maßgeblich für die Verzinsungspflicht und nicht irgendein Datum davor. Ich gleiche fast immer erst kurz vor Toreschluss (per TÜ) aus und musste noch nicht einen einzigen ct. an Zinsen bezahlen.