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Ich war gleich an der richtigen Stelle
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Ich war gleich an der richtigen Stelle
Obwohl ich bereits den kompletten Rechnungsbetrag im Dezember per Überweisung bezahlt habe (was auch mit Datum vom 9.12. im Onlinebanking der Santander so verbucht ist), hab ich heute eine Lastschrift über die 5% erhalten. So ein Saftladen.... was soll der Mist? Hat noch jemand dieses Problem?
ZitatOriginal geschrieben von DanielB
Obwohl ich bereits den kompletten Rechnungsbetrag im Dezember per Überweisung bezahlt habe ...
Genau das war dein Fehler und ist daher nicht der Santander Bank anzulasten. Der auf der Rechnung ausgewiesene Mindestrückzahlungsbetrag wird stets unabhängig von eigenen Zahlungen eingezogen. Das steht auch so, ohne wenn und aber, auf der Rechnung und ist so Usus. Ich persönlich finde diese Regelung übrigens klasse, denn sollte ich einmal vergessen, den Differenzbetrag zwischen Rechnungs- und Einziehsumme zurückzuüberweisen, drohen mir nicht gleich "Bußgeld" und Kartenstilllegung wie z.B. bei der Advanzia.
Also bisher war es eigentlich immer so, wenn man den Zahlbetrag vor dem Stichtag überwiesen hat, dann wurde der Mindestbetrag nicht abgezogen. Bei mir ist diesen Monat auch noch keine Lastschrift abgezogen worden und meine Zahlung wurde erst am 13.12. verbucht.
ZitatOriginal geschrieben von Eldschi
Der auf der Rechnung ausgewiesene Mindestrückzahlungsbetrag wird stets unabhängig von eigenen Zahlungen eingezogen
nein - wenn der geamte Betrag zum Stichtag ausgeglichen ist wird absolut nichts durchgeführt.
es funktoniert also problemlos den gesamten Betrag auszugleichen.
ZitatOriginal geschrieben von Eldschi
. Das steht auch so, ohne wenn und aber, auf der Rechnung und ist so Usus. Ich persönlich finde
bei mir nicht - bei mir steht in den bedinungen nur, dass der Mindesteinzugsbetrag die berühmten 25sind. also auch wenn nur 1ct auszugleichen wäre.
allerdings wird auch auf diese automatische Art nur maximal diese 25EUR eingezogen und nicht der gesamten auszugleichende Betrag.
es ist bei höheren Beträgen also immer Handarbeit nötig.
ZitatOriginal geschrieben von Eldschi
vergessen, den Differenzbetrag zwischen Rechnungs- und Einziehsumme zurückzuüberweisen, drohen mir nicht gleich "Bußgeld" und Kartenstilllegung wie z.B. bei der Advanzia.
nunja: es wird eben nicht der gesamte Betrag ausgeglichen und somit werden inszahlungen fällig.
ZitatOriginal geschrieben von spunk_007
nunja: es wird eben nicht der gesamte Betrag ausgeglichen und somit werden inszahlungen fällig.
Zinsen werden doch aber erst fällig, wenn der offene Betrag nicht bis zur nächsten Rechnung ausgeglichen wurde, oder?
ZitatOriginal geschrieben von spunk_007
... bei mir nicht ...
Mag ja bei dir anders sein. Also auf meinen Rechnungen ist immer a) der fällige Betrag und b) die Passage "Der fällige Betrag wird wie vereinbart per LS von Ihrem Konto 4711 BLZ 0815 abgebucht." ausgewiesen. Und das ist für mich 1. klipp und klar und 2. ohne wenn und aber.
ZitatOriginal geschrieben von ghor
Zinsen werden doch aber erst fällig, wenn der offene Betrag nicht bis zur nächsten Rechnung ausgeglichen wurde, oder?
Afaik nicht ganz, sondern es muss bis zum Abrechnungszeitpunkt ausgeglichen werden, und der liegt 1-2 Bankarbeitstage vor dem Rechnungsdatum.
ZitatOriginal geschrieben von Eldschi
Mag ja bei dir anders sein. Also auf meinen Rechnungen ist immer der a) der fällige Betrag und b) die Passage "Der fällige Betrag wird wie vereinbart per LS von Ihrem Konto 4711 BLZ 0815 abgebucht." ausgewiesen. Und das ist für mich 1. klipp und klar und 2. ohne wenn und aber.
Das steht bei mir auch genauso. Ich überweise aber trotzdem vorher immer den gesamten Saldo und dann wurde bei mir bisher auch noch nie etwas zusätzlich eingezogen. Ich überweise aber auch nicht auf den letzten Drücker, sondern mindestens 1 Woche vor angekündigtem Einzugstermin.
ZitatOriginal geschrieben von Eldschi
a) der fällige Betrag und b) die Passage "Der fällige Betrag wird wie vereinbart per LS von Ihrem Konto 4711 BLZ 0815 abgebucht." ausgewiesen.
eben: und die Angabe fälliger Betrag: 25,00 EUR ist ebenso dargestellt.
wenn dieser betrag gleich dem Saldo (also dem auszugleichenden Betrag) wärekönnte die Sache ja automatisch laufen - so ist eben immer händisch eine Überweisung durchzuführen.
der restliche auszugleichende Betrag bleibt dann eben als Darlehen und wird ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit (auch dieses Datum wird speziell dargestellt) mit den vereinbarten Zinsen berechnet.
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