Frage zur Abbiegesituation incl. toller Skizze

  • Zitat

    Original geschrieben von eisi
    Nur befindet sich B zu Zeitpunkt des Treffens ebenfalls schon auf der Vorfahrtsstrasse!


    Wenn er sich an die Regeln hält, und die Ausgangssituation von der Skizze gegeben ist, tut er das eben nicht. Das versuchen hier einige Leute die ganze Zeit schon zu erklären.

  • Da ich mich bei diesem Thema doch etwas auskenne, geb ich meinen Senf auch mal dazu:


    Um eine wirklich zutreffende Aussage machen zu können, wären in der Skizze Maße sehr hilfreich. Denn die würden dann letzten Endes darüber entscheiden, wer nun eindeutig welche Rechte oder Pflichten hat.


    Da aber keine Maße da sind gehe ich mal vom Gesamteindruck der Skizze aus. Die Garage befindet sich wohl ziemlich direkt an der Nebenstraße.
    Derjenige, der aus der Nebenstraße (wohl eine verkehrsrechtlich untergeorndete Straße, Vorfahrt achten?) auf die Hauptstraße einbiegt, muss seinen Abbiegevorgang komplett vollendet haben um in den Genuss der Vorfahrt kommen zukönnen. D.h., er muss mittlerweile ziemlich gerade auf der Haupstr. sein und die sogenannte Schnittfläche der Einmündung verlassen haben. Letztes ist nicht in jedem Fall zwingend, was aber anhand der Skizze nicht eindeutig beurteilt werden kann.


    Deswegen würde ich anhand der Skizze sagen, A hat Vorfahrt (unter dem Vorbehalt der tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten).



    Und was den ersten Fall in diesem Thread angeht:
    Wenn booner sich auf einer für jede Richtung zweispurgen Bundestraße befindet, die scheinbar baulich voneinander getrennt sind und an einer Möglichkeit, an der es nicht durch Zeichen verboten wird, in die Gegenrichtung fahren will, spricht der Gesetzgeber vom Wenden. Es kann kein Abbiegen nach § 9 StVO sein, weil dies voraussetzt, dass das Fahrzeug auf eine andere Straße fährt (über- oder untergeordnet ist hierbei völlig egal; mit Ausnahme der abknickenden Vorfahrt).
    Das das hier nicht der Fall ist und booner auf der selben Straße nur in eine andere Richtung fahren will, ist das ein offensichtliches Wenden.
    Und die "Linksabbiegerampel" gilt für jeden, der die Fahrspur des Gegenverkehrs kreuzt oder berührt. Da bonner das beim Wenden tun würde, muss er warten. Bei einem Unfall wäre er nämlich Dumme, egal ob er erlaubt wenden oder hätte abbiegen wollen. Und der Rotlichtverstoß käme noch dazu, inkl. 4 Wochen Lappen weg...

    Gruß
    teddy3


    z.Zt. Samsung Galaxy SII, Nokia N900

  • Natürlich ist B vorfahrtberechtigt. Denn der A biegt mit seinem Fahrzeug in eine Grundstückseinfahrt ein. A muss also am äussersten rechten Fahrbahnrand anhalten und sowohl Begegnungsverkehr wie auch nachfolgende Fahrzeuge vorbeilassen, um dann erst bei vollkommener Gefahrfreiheit den Abbiegevorgang Richtung Garage vollenden zu können. Und das ist erst gegeben, wenn er B vorbei gelassen hat, welcher erkennbar in seine Richtung abbiegen will.


    Gruß,
    Joe

  • Zitat

    Original geschrieben von eisi
    Nur befindet sich B zu Zeitpunkt des Treffens ebenfalls schon auf der Vorfahrtsstrasse! Und dann hat er eben vor dem Abbiegenden A Vorfahrt! :D



    Zitat

    Original geschrieben von eisi Das ist so gemeint, dass man sich (eigentlich :D ) besser vorstellen kann, daß sich B ebenfalls zum Zeitpunkt des Zusammenprallstreffens schon auf der Vorfahrtsstrasse befindet! Stellt euch vor die Seitenstrasse ist 200m weit weg, und B fährt suuuuper schnell ;) Na, wer hat Vorfahrt? Immmernoch A!? :D


    Du gehst hier von irgendwelchen Zeitschienen und zudem theoretischen Annahmen aus, die aber nicht zur Debatte stehen. "Hätte, wäre, wenn" interessieren hier genauso wenig wie die Frage wer früher wo ist und was dann wäre.


    Es geht hier um die auf der Skizze dargestellte Momentaufnahme und nicht um irgendwelche Hypothesen was sich ändern würde wenn dies oder jenes anders wäre.

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Zitat

    Original geschrieben von jowe
    Natürlich ist B vorfahrtberechtigt. Denn der A biegt mit seinem Fahrzeug in eine Grundstückseinfahrt ein. A muss also am äussersten rechten Fahrbahnrand anhalten und sowohl Begegnungsverkehr wie auch nachfolgende Fahrzeuge vorbeilassen, um dann erst bei vollkommener Gefahrfreiheit den Abbiegevorgang Richtung Garage vollenden zu können. Und das ist erst gegeben, wenn er B vorbei gelassen hat, welcher erkennbar in seine Richtung abbiegen will.


    Gruß,
    Joe


    Sag mal, in welcher Lotterie hast Du denn Deinen Führerschein gewonnen? :p

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Zitat

    Original geschrieben von jowe
    Natürlich ist B vorfahrtberechtigt. Denn der A biegt mit seinem Fahrzeug in eine Grundstückseinfahrt ein. A muss also am äussersten rechten Fahrbahnrand anhalten und ...


    Oh, da hat aber jemand besonders gut in der Fahrschule aufgepasst :D
    Beim Linksabbiegen äußerst weit rechts einordnen...Respekt Gold.


    Stell dir mal vor, gleiche Situation, A und B stehen an der selben Stelle, wollen aber beide geradeaus fahren. Wer hat jetzt Vorfahrt?

    Gruß
    teddy3


    z.Zt. Samsung Galaxy SII, Nokia N900

  • Hmm vom prinzip her hat er recht. Nur eben links einordnen. Das mit der Grundstückseinfahrt hab ich nämlich auch so in erinnerung.

    grrr...Wenn das doch einmal klappen würde...

  • Also zunächst einmal ist es wichtig, woher jemand kommt und nicht wohin er will. Das kommt er später. Da in diesem Fall B aus einer untergeordneten Straße kommt ist er erst mal wartepflichtig. Die Frage ist halt, wo genau der Schnittpunkt der gegenseitigen Fahrspuren ist, sprich, wie weit B auf die Hauptstr. kommt. Daher müsste man, wie schon gesagt, die genauen örtlichen Verhältnisse wissen.


    Auch an dich die Frage, wie es wäre, wenn beide gerade aus fahren wollten...
    Das hilft ein bisschen.

    Gruß
    teddy3


    z.Zt. Samsung Galaxy SII, Nokia N900

  • Könnten diejenigen, die beharrlich auf "B" tippen, bitte mal ihre Postleitzahl posten - damit ich in diesen Gegenden besonders vorsichtig fahre und stets mit dem Schlimmsten rechne ...


    Gruss, Ralph

  • Zitat

    Original geschrieben von hamsti-bamsti
    Könnten diejenigen, die beharrlich auf "B" tippen, bitte mal ihre Postleitzahl posten - damit ich in diesen Gegenden besonders vorsichtig fahre und stets mit dem Schlimmsten rechne ...


    Gruss, Ralph


    78224 :D

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