Frage zur Abbiegesituation incl. toller Skizze

  • Zitat

    Original geschrieben von Daniel_23
    A Will doch in ein Grundstück einbiegen. Somit hat B doch Vorfahrt. Ist doch dasselbe wie wenn die Seitenstraße 20 Meter weiter höher wäre.


    genau. Es hat eindeutig B vorfahrt.


    Für alle die denken A hätte Vorfahrt: wie weit muss die Garage von der Kreuzung entfernt sein bis B die Vorfahrt bekommt? :D

  • Zitat

    Original geschrieben von Daniel_23
    A Will doch in ein Grundstück einbiegen. Somit hat B doch Vorfahrt. Ist doch dasselbe wie wenn die Seitenstraße 20 Meter weiter höher wäre.


    Puh... Danke! :top: Genau der Meinung bin ich auch!

    Zitat

    Original geschrieben von h00ligan
    ... B ... darf ... eben nicht einfach entgegen der Vorfahrtsregelung auf die Hauptstraße einfahren.
    Vor Gericht hätte B mit der Aussage 'Aber ich dachte, der wollte in die Seitenstraße' jedenfalls einen schweren Stand.


    Und ich bleib bei meiner Meinung!
    Spiel überhaupt keine Rolle wer wo hin will/ wollte, B hat Vorfahrt, basta!
    :mad: :D

    Zitat

    Original geschrieben von bambi05
    Die Meinungen gehen ja doch ein wenig auseinander und es lässt sich kein klarer Sieger erkennen.


    Ja das ist wohl das beste...
    Aber dann heisst es sicher wieder: "wer weiss ob das stimt was der sagt...!", "der hat doch selber keine Ahnung..." usw... :rolleyes:

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Zitat

    Original geschrieben von karsten26
    Für alle die denken A hätte Vorfahrt: wie weit muss die Garage von der Kreuzung entfernt sein bis B die Vorfahrt bekommt? :D


    Das ist der Punkt!

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Zitat

    Original geschrieben von eisi
    Spiel überhaupt keine Rolle wer wo hin will/ wollte


    Das ist vollkommen korrekt. Wichtig ist, woher die Verkehrsteilnehmer kommen. Was wieder dazu führt, das m.E. B warten muß, da er aus einer nicht vorfahrtsberechtigten Seitenstraße kommt. Das A in eine Garage fahren will, hebt die Vorfahrtsregelung nicht auf.


    Wenn du stichhaltige Argumente für deine Sicht hast, ziehe ich meine Einwände natürlich zurück. Ein 'basta!' zählt m.E. nicht dazu. Paragraphen aus der StVo oder entsprechende Urteile aus dem Verkehrsrecht wären nett.

  • Das denke ich eben auch. Natürlich ist menschlich nachvollziehbar wenn B losfährt weil er glaubt daß A in die Seitenstraße abbiegen will und er deswegen losfahren kann ohne daß es zu einem Konflikt kommt.


    Nur: "Ich dachte aber daß..." sind keine ausreichenden Begründungen wenn es kracht. Jeder Unfallverursacher dachte immer irgend etwas, daß es noch gepaßt hätte etc. ...


    Wenn A auf der Vorfahrtstraße ist und B Vorfahrt gewähren muß ist völlig unerheblich wer wohin fahren will, dann geht es ganz alleine um die Reihenfolge, in der gefahren werden darf. Hier gilt dann schlicht und einfach daß erst der A fährt und ERST DANN der B.


    Wo ich mich nun überhaupt nicht hineindenken kann: daß A in Richtung einer Garage fährt und wie weit die von der Straße entfernt liegt ist völlig uninteressant. Das tut nichts zur Sache... oder seit wann ändern sich Verkehrsregeln je nachdem ob man vor Garagen, Supermärkten, Handyläden, Frittenbuden abbiegt?
    Vorfahrt ist Vorfahrt, Vorfahrt gewähren heißt Vorfahrt gewähren - völlig unerheblich warum jemand durch die Gegend fährt.

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Nochmal: Ganz eindeutig hat A Vorfahrt. B kommt aus einer nicht-vorfahrtsberechtigten Strasse und hat sich um das Verkehrsgeschehen auf der vorfahrtsberechtigten Strasse zu kümmern!


    A blinkt, also KÖNNTE es sein, dass A VOR der Kreuzung einbiegt. Das und nur das hat B VOR der Einfahrt auf die Vorfahrtsstrasse zu berücksichtigen. Und da gilt kein "ich dachte, ..." - "aber wenn, ..." und kein "vielleicht ...".


    Und die Auslegung mit "wie weit müsste die Garage von der Kreuzung weg stehen, ..." ist schon im Grundsatz falsch. Die Garage steht da wo sie steht und die Situation ist so wie sie ist. Virtuelles Verschieben von Entfernungen ändert an der vorhandenen Situation gar nichts ...


    "Herr Wachtmeister, stellen sie sich doch einfach vor, das Ortschild würde erst in 300 m kommen, dann hätten sie hier gar nicht blitzen dürfen ..." So'n Quatsch ...


    Gruss, Ralph



    edit: shit, printus war schneller ... Und ich dachte, nachts wär ich hier alleine ... ;)

  • Das schlimme an den Situationen ist, dass die, obwohl vielleicht geregelt, doch von jedem anders interpretiert werden. Und genau an solchen Punkten entstehen Unfälle.


    Ich hab das mal in einer ähnlichen Situation erlebt. Ich wollte vor einer Kreuzung in eine Einfahrt einfahren, bedingt durch den Gegenverkehr musste ich ca. 10 m vorher stehen bleiben. Der Hintermann ist mir drauf gefahren. Da ich es Privat geregelt hab und der Gegner die Schuld eingesehen hab, weiß ich aber nicht wie die Polizei hätte entschieden. Ich vermute mal zu meinen Gunsten, da der Hintermann eben Abstand halten muss.

  • Zitat

    Original geschrieben von h00ligan
    ... B ... da er aus einer nicht vorfahrtsberechtigten Seitenstraße kommt.


    Da stimm ich dir zu, Grundsätzlichmuss B ersteinmal warten, da er ja nicht weiss wo A wirklich hin will!

    Zitat

    Original geschrieben von h00ligan
    Wenn du stichhaltige Argumente für deine Sicht hast, ziehe ich meine Einwände natürlich zurück. Ein 'basta!' zählt m.E. nicht dazu. Paragraphen aus der StVo oder entsprechende Urteile aus dem Verkehrsrecht wären nett.


    Hab noch nicht danach gesucht, glaube aber nicht, daß es für exakt diese Situation ne extra Paragraphen gibt! ;)
    Das "basta" war extra mit einem Smiley versehen, da ich langsam nicht mehr weiss ich wie argumentieren soll, damit ihrs endlich glaubt... :D


    Zitat

    Original geschrieben von printus
    Hier gilt dann schlicht und einfach daß erst der A fährt und ERST DANN der B.


    Nein! :D
    Ihr hab recht, B ist in einer nicht Vorfahrtsberechtigten Seitenstrasse, und hat dem Verkehr auf der anderen Starss, auf der sich ja auch A befindet, Vorfahrt zu gewähren.
    Nur befindet sich B zu Zeitpunkt des Treffens ebenfalls schon auf der Vorfahrtsstrasse! Und dann hat er eben vor dem Abbiegenden A Vorfahrt! :D


    Zitat

    Original geschrieben von printus
    Wo ich mich nun überhaupt nicht hineindenken kann: daß A in Richtung einer Garage fährt und wie weit die von der Straße entfernt liegt ist völlig uninteressant. Das tut nichts zur Sache... oder seit wann ändern sich Verkehrsregeln je nachdem ob man vor Garagen, Supermärkten, Handyläden, Frittenbuden abbiegt?
    Vorfahrt ist Vorfahrt, Vorfahrt gewähren heißt Vorfahrt gewähren - völlig unerheblich warum jemand durch die Gegend fährt.


    Genau!
    Das ist so gemeint, dass man sich (eigentlich :D ) besser vorstellen kann, daß sich B ebenfalls zum Zeitpunkt des Zusammenprallstreffens schon auf der Vorfahrtsstrasse befindet! Stellt euch vor die Seitenstrasse ist 200m weit weg, und B fährt suuuuper schnell ;) Na, wer hat Vorfahrt? Immmernoch A!? :D


    Zitat

    Original geschrieben von hamsti-bamsti
    B kommt aus einer nicht-vorfahrtsberechtigten Strasse und hat sich um das Verkehrsgeschehen auf der vorfahrtsberechtigten Strasse zu kümmern!
    A blinkt, also KÖNNTE es sein, dass A VOR der Kreuzung einbiegt. Das und nur das hat B VOR der Einfahrt auf die Vorfahrtsstrasse zu berücksichtigen. Und da gilt kein "ich dachte, ..." - "aber wenn, ..." und kein "vielleicht ...".


    Stimm ich dir zu, die Frage ist aber doch vielmehr, was ist wenn er (B), warum auch immer doch gleich zufährt!?
    Richtig, er ist dann auch auf der Vorfahrtsberechtigten Strasse und hat somit Vorfahrt! :D


    Los, such mal einer was Paragraphenähnliches raus, ich hab keine Lust mehr... :D

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Also ich denke, man muß hier genau unterscheiden, ob und wo sich die Fahrzeuge gerade bewegen.


    Fall 1: B steht wie in der Skizze:
    Dann hat natürlich A Vorfahrt.


    Fall 2: B biegt gerade auf die Hauptverkehrstrasse ein. Sobald B auf der Strasse ist, muß natürlich A warten.


    In dem Moment, in dem Fall 1 in Fall2 übergeht, ändert sich schlagartig die Rechtssituation. Und wenn es dann nen Unfall geben sollte, haben wohl beide n Problem. Bzw kommt es dann wohl drauf an, wer und ob Zeugen da sind.
    Aber damit es zu sowas ja nicht kommt, gibt es ja immer noch den Grundsatz, dass man Aufmerksamkeit im Verkehr zeigen soll und nicht auf sein Recht beharren soll.
    Von daher vielleicht sogar ne Teilschuld für beide (falls es soweit kommen sollte).



    Aber ist schon schön, mit welche Inbrunst man über Verkehrs-Themen diskutieren kann ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von mmg
    Aber ist schon schön, mit welche Inbrunst man über Verkehrs-Themen diskutieren kann ;)


    Gell! :D
    Zum Rest: Seh ich auch so!

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

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