ZitatOriginal geschrieben von Daniel_23
A Will doch in ein Grundstück einbiegen. Somit hat B doch Vorfahrt. Ist doch dasselbe wie wenn die Seitenstraße 20 Meter weiter höher wäre.
genau. Es hat eindeutig B vorfahrt.
Für alle die denken A hätte Vorfahrt: wie weit muss die Garage von der Kreuzung entfernt sein bis B die Vorfahrt bekommt?