Frage zur Abbiegesituation incl. toller Skizze

  • Hallo,



    folgende Frage: Ich fahre auf der Skizze als das durch den rötlichen Pfeil symbolisierte Auto auf dieser vierspurigen innerörtlichen Bundesstraße.


    Nun bin ich auf dem linken Richtungsfahrstreifen und möchte wenden. Die Ampel für beide Richtungsfahrbahnen zeigt in diesem Moment grün (stinknormale geradeaus-Ampel ohne Pfeil), siehe auf der Skizze als Punkt A . An der Ampel befindet sich weder ein Wendeverbotsschild, noch ein blauer Richtungspfeil, der nur geradeaus bzw. rechts gebietet, noch durchgezogene Linie. Man darf hier also links abbiegen.


    Nun fahre ich in die Bucht zwischen den beiden Grünstreifen ein (Punkt B auf der Skizze ) und warte, da an Punkt C noch ein Linksabbiegerrotlicht angebracht ist, das momentan auch leuchtet. Brav wie ich bin warte ich immer solange, bis dieses erlischt.


    Hier nun die Frage: Mein Wendevorgang ist meiner Auffassung nach ebenso wie ein Linksabbiegevorgang zu werten. D.h. also, das Linksabbiegerrotlicht gilt auch für mich. Sicher bin ich mir da jedoch nicht, im Zweifel warte ich aber lieber.


    Heute wurde ich aber schon zum zweiten Mal wild hupend von einem anderen Wendewilligen überholt, der neben mir kurz hielt um dann trotz leuchtendem Linksabbiegerrotlicht zu wenden.


    Was ist nun Sache? Gilt das Linksabbiegerrotlicht auch für "nur" wendende Verkehrsteilnehmer oder ausschließlich für Linksabbieger?


    Anmerkung: Bis vor ein paar Wochen gab es das zusätzliche Linksabbiegerrotlicht gar nicht. Ansonsten aber selbe Situation, d.h. man durfte Linksabbiegen und auch Wenden.


    Das neue Linksabbiegerrotlicht könnte man aber eigentlich auch so auffassen, als das man NUR NOCH Linksabbiegen (erst bei Erlöschen), aber nicht mehr wenden darf.


    Meine Frage:


    1. Darf ich dort wenden?
    2. Muss ich als Wendender das Erlöschen des Linksabbiegerrotlichts abwarten?



    Meine Antwort wäre zweimal "ja"! Richtig? Oder Falsch? :D



    Hier die Skizze:


    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Tolle Skizze. :D


    Ohne das jetzt mit Quellen belegen zu können, würde ich beide Fragen bejahen, d.h. IMHO verhältst Du Dich korrekt.
    In der StVO habe ich auf Anhieb auch nichts Ordentliches gefunden, auch § 9 gibt da nichts her.
    Ist an dem skizzierten Punkt B eigentlich noch eine richtige Abbiegerspur?
    Ansonsten würde die Abbiegeampel C ja der Ampel A der beiden anderen Fahrspuren entgegensprechen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Carsten
    Tolle Skizze. :D


    Sach ich doch ;)




    Zitat


    Ist an dem skizzierten Punkt B eigentlich noch eine richtige Abbiegerspur?
    Ansonsten würde die Abbiegeampel C ja der Ampel A der beiden anderen Fahrspuren entgegensprechen.


    Nein, das ist einfach nur ein unmarkierter Zwischenraum zwischen den beiden Grünstreifen. Der Gegenverkehr darf dort aber nicht links abbiegen, die haben einen "nur-geradeaus-Blaupfeil"!


    EDIT: Du meintest wohl das Abbiegerrotlicht steht im Widerspruch zu der Ampel auf Höhe A in der Fahrtrichtung, in der ich vor dem wenden fuhr, oder? Das könnte man natürlich auch andeken. Aber wie gesagt, es gibt keine Linksabbiegerspur.


    Das Abbiegerotlicht hängt auch ziehmlich niedrig, so dass es ein ganz hinten stehender Wendender, vor dem ein linksabiegender Kleintransporter wartet sowiso nicht sehen kann. Ganz toll gelöst :cool:

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Da du ebenso Linksabbieger bist, wenn du wendest, gilt das Rotlicht natürlich auch für dich. Wir haben hier eine ähnliche Kreuzung.

  • Zitat

    Original geschrieben von booner
    EDIT: Du meintest wohl das Abbiegerrotlicht steht im Widerspruch zu der Ampel auf Höhe A in der Fahrtrichtung, in der ich vor dem wenden fuhr, oder? Das könnte man natürlich auch andeken. Aber wie gesagt, es gibt keine Linksabbiegerspur.


    Ja, das meinte ich.
    Dennoch würde ich mich in der Situation unbedingt an das Linksabbieger-Rotlicht halten.
    Und das Vorschriftzeichen 272 Wendeverbot ist wohl auch nicht vorhanden, sonst hättest Du es wohl erwähnt bzw. die Frage wäre komplett unsinnig.


    Ergo würde ich die anderen mal ganz gelöst hupen lassen. ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von _-=voodoo=-_
    Da du ebenso Linksabbieger bist, wenn du wendest, gilt das Rotlicht natürlich auch für dich. Wir haben hier eine ähnliche Kreuzung.


    Schön. Dann kann sich die Bullerei dort gleichmal einen Hochsitz ins Gebüsch zimmern. Das Rotlicht leuchtet ja immer schon länger als eine Sekunde (da vorher die Hauptampel A gar nicht grün zeigt). Sie können also am laufenden Band Fahrverbote aussprechen.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von Carsten
    Und das Vorschriftzeichen 272 Wendeverbot ist wohl auch nicht vorhanden, sonst hättest Du es wohl erwähnt bzw. die Frage wäre komplett unsinnig.


    Nein, kein Wendeverbotszeichen!

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Moin,


    ich bin der gleichen Ansicht, d.h. 1.) kannst Du dort wenden und 2) muss die Ampel 'C' auch 'grün' sein.


    Besagte Ampel 'C' soll ja beim Liegsabbiegen den Konflikt mit dem entgegenkommenden Verkehr verhindern. Da beim Wenden a) faktisch ebenfalls 'links' abgebogen wird und b) dabei die entgegengesetzte Richtung / Fahrspur überquert/genutzt wird. Um nicht mit den 'Entgegenkommern' zu kollidieren, macht dann also die Ampel Sinn, d.h. Wenden/Abbiegen NUR bei 'grün'.


    ...herrlich, ob das einer verstanden hat :o.


    P.S. Übrigens, tolle Skizze... :eek:

    Grüße René
    Die Frage ist so gut, dass ich sie nicht durch meine Antwort verderben möchte...

  • Neue Situation


    Da häng ich mich doch glatt mal ran... :D


    Wie sieht es hier aus? Beide sind zeitgleich da. Wer hat Vorfahrt? A, der von der bevorrechtigten Straße auf das Grundstück will - oder B, der von der Nebenstraße auf die bevorrechtigte Straße will?


    Sie nannten ihn Trollfütterer.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!