Hallo,
folgende Frage: Ich fahre auf der Skizze als das durch den rötlichen Pfeil symbolisierte Auto auf dieser vierspurigen innerörtlichen Bundesstraße.
Nun bin ich auf dem linken Richtungsfahrstreifen und möchte wenden. Die Ampel für beide Richtungsfahrbahnen zeigt in diesem Moment grün (stinknormale geradeaus-Ampel ohne Pfeil), siehe auf der Skizze als Punkt A . An der Ampel befindet sich weder ein Wendeverbotsschild, noch ein blauer Richtungspfeil, der nur geradeaus bzw. rechts gebietet, noch durchgezogene Linie. Man darf hier also links abbiegen.
Nun fahre ich in die Bucht zwischen den beiden Grünstreifen ein (Punkt B auf der Skizze ) und warte, da an Punkt C noch ein Linksabbiegerrotlicht angebracht ist, das momentan auch leuchtet. Brav wie ich bin warte ich immer solange, bis dieses erlischt.
Hier nun die Frage: Mein Wendevorgang ist meiner Auffassung nach ebenso wie ein Linksabbiegevorgang zu werten. D.h. also, das Linksabbiegerrotlicht gilt auch für mich. Sicher bin ich mir da jedoch nicht, im Zweifel warte ich aber lieber.
Heute wurde ich aber schon zum zweiten Mal wild hupend von einem anderen Wendewilligen überholt, der neben mir kurz hielt um dann trotz leuchtendem Linksabbiegerrotlicht zu wenden.
Was ist nun Sache? Gilt das Linksabbiegerrotlicht auch für "nur" wendende Verkehrsteilnehmer oder ausschließlich für Linksabbieger?
Anmerkung: Bis vor ein paar Wochen gab es das zusätzliche Linksabbiegerrotlicht gar nicht. Ansonsten aber selbe Situation, d.h. man durfte Linksabbiegen und auch Wenden.
Das neue Linksabbiegerrotlicht könnte man aber eigentlich auch so auffassen, als das man NUR NOCH Linksabbiegen (erst bei Erlöschen), aber nicht mehr wenden darf.
Meine Frage:
1. Darf ich dort wenden?
2. Muss ich als Wendender das Erlöschen des Linksabbiegerrotlichts abwarten?
Meine Antwort wäre zweimal "ja"! Richtig? Oder Falsch?
Hier die Skizze: