Aus den Beförderungsbedingungen:
Zitat4.3 Vor Fahrtantritt sind unauslöschlich der Abgangs- und Zielbahnhof, der Tag der Reise
(Geltungstag) und Vor- und Zuname vom Inhaber einzutragen. Durch nachträgliche Änderungen
jeglicher Art der Eintragungen wird die Einzelfahrt ungültig.