Wieder ein Monat rum..
Falls du doch nichts mehr dazu schreiben möchtest, dann sag das doch. Wird wohl jeder hier verstehen.
Bin gerade dabei ALLES zu verlieren (Beziehung)
-
-
-
Oh, ich glaub ich vergeb zu dem Thread ne Diplomarbeit über Neugierde
-
Wahrscheinlich hat er editiert, weil er mittlerweile froh ist, die Alte los zu sein und sich für sein Eingangspost schämt ;).
SCNR
-Andi-
-
Oder wir sind alle schon Teil einer Diplomarbeit zum Thema "Beziehungstipps Handy-Verrückter Groß- und Kleinstädter zur Paarungszeit"... oder so.
Nein, Scherz. Vielleicht haben sich ja alle Beteiligten wieder vertragen und sind immer noch, äh, anderweitig beschäftigt.
-
Zitat
Original geschrieben von Der mit dem Bart
Nein, Scherz. Vielleicht haben sich ja alle Beteiligten wieder vertragen und sind immer noch, äh, anderweitig beschäftigt.Seit über einem Monat - Respekt
-
Moin,
ich muss mich leider dran hängen. Kurz vor unserem dritten Hochzeitstag hat mir meine Noch-Frau eröffnet, dass sie sich in einen anderen verliebt hat. Sie hat in unserer Beziehung nichts vermisst, aber sie kann die Gefühle für den anderen nicht mehr unterdrücken. Kinder gibts zum Glück noch keine, aber ein Haus. Um mich schnell von ihr (auch emotional) lösen zu können, möchte ich das die Scheidung relativ schnell abgewickelt wird. Bzgl. der Zukunft des Hauses haben wir uns auf kein übereiltes Handeln geeinigt.
Uns steht ja nun noch das Trennungsjahr bevor. Muss man den Anfang jenes irgendwo bekannt geben, also z.B. bei einem Juristen? Wie leitet man formal die Scheidung ein? Den Antrag bei Gericht kann man imho erst nach dem Jahr stellen.greetz
-
Bei einer Bekannten meiner Frau lief die Erfassung des Trennungsjahres über das Einwohnermeldeamt. Ich weiß aber nicht, ob das Standard ist.
-
Da gibt es nichts zu melden. Die Einwohnermeldeämter fragen beim Umzug (Auszug) mitunter solche Sachen ab, diese sind aber nicht Vorraussetzung für das Trennungsjahr. Man kann ja schließlich auch unter einem Dach das Trennungsjahr "vollziehen". Beim einreichen der Scheidung wird der "Start" des Trennungsjahrs abgefragt, widerspricht der Partner nicht, ist dies der offfizielle Termin. Auf diesem Wege läßt sich natürlich auch das Trennungsjahr verkürzen.
Gruß Kai
-
Hi
wenn Du an einer schnellen Scheidung interessiert bist, mußt Du in der Tat auch schnell handeln.
Die Erklärung des Getrenntlebens am besten nachweisbar schriftlich ihr bzw. dem gegnerischen Anwalt mitteilen. Falls man noch miteinander reden kann, gemeinsam eine Erklärung zum Trennungszeitpunkt verfassen und unterschreiben.
Folgendes auch noch beachten: Konten trennen, keine finanziellen Leistungen mehr zugunsten des Partners (z. B. Katalogbestellungen zahlen), keine gemeinsamen Urlaube, keine gemeinsamen Einkäufe, keine Erledigungen für den Partner, keinen Geschlechtsverkehr.
Gruß
HHFD
-
und nicht zu vergessen: auf wessen Namen laufen die Handyverträge bzw. von wessen Konto wird es belastet?
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!