Bußgeldbescheid wegen angebl.Falschparken

  • Hallo zusammen!


    Ich schreibe hier, weil ich mir unbedingt ein paar Meinungen einholen möchte bevor ich irgeneine weitere Aktion durchführe.
    Es geht um folgendes.Schaut euch bitte mal die beiden Pics an und sagt mir ob es sich bei dem linken Parkplatz um einen Behindertenparkplatz handelt oder nicht.


    Pic1
    Pic2


    Folgender Hintergrund: Ich hatte auf den linken Parkplatz geparkt und habe vor 3 Wochen die Anhörung per Brief erhalten habe (Strafe:EUR 30). Angeblich soll dieser linke Parkplatz ein Behindertenparkplatz sein. Habe Widerspruch eingelegt. Heute, 3 Wochen später hab ich ein Schreiben vom RP in Kassel erhalten.


    Die Strafe ist nun von EUR 35 auf EUR 60 angehoben worden.
    Ich kann jetzt natürlich nochmal Widerspruch einlegen und das ganze wird dann ans Amtsgericht weitergeleitet und die entscheiden dann nach Aktenlage wer denn nun im Recht ist.


    Nun weiss ich absolut nicht was ich machen soll. Mir gehts nicht um die 60 Euro. Auf die "scheisse" ich. Mir gehts ums Prinzip, denn ich fühle mich verarscht.
    Was meint Ihr? Soll ich bezahlen oder soll ich das Risiko eingehen und nochmal Widerspruch einlegen??
    Bei einer Niederlage müsste ich logischerweise die Gerichts- und Anwaltskosten zahlen, richtig?


    Danke für eure ernstgemeinten Ratschläge.


    Lg
    Iverson

    Wer zu spät kommt, bestraft das Leben, wer zur früh kommt, die Frau!!

  • Ich sehe hier 2 Argumentationsmöglichkeiten: entweder Menschenverstand oder Prinzipienreiterei.


    Vom Menschenverstand her gebe ich Dir Recht daß es schwachsinnig ist den linken Platz als Behindertenparkplatz zu deklarieren, denn dazu ist der viel zu schmal. Da paßt ja ein Auto schon kaum rein, geschweige denn daß ein Behinderter noch Platz hätte seinen Rollstuhl etc. zu rangieren.
    Außerdem ist die Bemalung am Boden nicht mehr erkennbar, obwohl ich vermute daß da auch mal ein Rollstuhlfahrer-Männchen aufgezeichnet war.


    Allerdings ist das Schild so eindeutig aufgestellt daß auch der linke Platz als Behindertenparkplatz ausgewiesen ist. Ich denke da kann man wenig drüber diskutieren, das Schild steht so weit links daß der linke Parkplatz davon eindeutig mit erfaßt ist.


    Da der Amtsschimmel ja gewöhnlich nicht nach Menschenverstand, sondern stur nach Rechtslage wiehert würde ich an Deiner Stelle in den sauren Apfel beissen und die Strafe zahlen. Ob es sinnvoll ist auch den linken Platz zu reservieren oder nicht kann man diskutieren (oder auch nicht weil klar ist daß es Schwachsinn ist), Fakt ist aber daß er durch das Schild eindeutig zu einem Behindertenparkplatz gemacht wird.


    Insofern sehe ich Dich formal in einer schlechten Ausgangslage. Es ist ziemlich eindeutig daß Du auf einem Behindertenparkplatz gestanden hast... Ich glaube auch nicht daß hier viel Spielraum für Diskussionen vor dem Amtgericht bleibt, denn die Rechtslage ist ziemlich eindeutig - Du wirst den Kürzeren ziehen.


    Daß Du dich ärgerst und es völlig unsinnig findest kann ich verstehen und da gebe ich Dir auch vollkommen Recht. Aber das hilft Dir nichts... Mach Dir nichts draus - zahle die 60 EUR und vergiß es einfach, es ist nicht wert sich aufzuregen.

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Re: Bußgeldbescheid wegen angebl.Falschparken


    Das kannst Du knicken, Du bist definitiv im Unrecht.
    Der Parkplatz ist zwar für einen Behindertenparkplatz sehr schmal und die Kennzeichnung auf dem Parkplatz selbst ist nahezu unkenntlich; relevant ist jedoch die überaus deutliche Ausschilderung als Behindertenparkplatz durch das Richtzeichen 314 mit einschränkendem Zusatzschild, siehe auch StVO §12 (8) Absatz 8e.


    Ergo: Bezahlen und das nächste Mal bitte das Parkverbot beachten. Denn übersehen kann man das Schild wohl kaum, oder?

    Zitat

    Original geschrieben von Iverson
    Nun weiss ich absolut nicht was ich machen soll. Mir gehts nicht um die 60 Euro. Auf die "scheisse" ich. Mir gehts ums Prinzip, denn ich fühle mich verarscht.


    Wenn ich mit meiner schwerbehinderten Mutter (sitzt im AOK-Chopper) unterwegs bin, stoßen wir nicht selten auf Behindertenparkplätze, die durch "normale" Autofahrer belegt sind. Meinst Du, es macht Spaß, sich dann auf einem normalen, recht engen Parkplatz mit einem Rollstuhl und dem Aussteigen und Umsetzen in den Rollstuhl zu beschäftigen und dann den unnötigen Weg auf sich zu nehmen?
    Sorry, darum "gönne" ich jedem die 35 Euro bei unberechtigter Nutzung eines Behindertenparkplatzes - beim nächsten Mal macht man das nicht mehr.
    Denn da geht es mir um's Prinzip, da fühle ich mich verarscht. ;)


    Carsten

  • Handelt es sich hier um ein ganze Reihe von Behindertenparkplätzen, also ist rechts von dem eindeutig gekennzeichneten Behindertenparkplatz ein weiterer, oder ist das ein "normaler"?


    Kann man auf dem Photo nicht erkennen.

  • Was bedeutet denn der Pfeil auf dem Schild? Schaut für mich so aus, als wenn es entweder andeutet das die ganze Seite nur für Behinderte zu parken ist oder aber das nur der rechte von den beiden gezeigten Plätzen ein Behindertenparkplatz ist?


    Bei uns in der Stadt gibt es genau die gleiche Situation, da ist jedoch der linke Parkplatz, wie bei dir auf dem Bild, ein normaler Parkplatz. Problem nur: Bei dir sieht man ganz schwach noch den Aufdruck am Boden, den man hier garnicht sieht (weil es keinen gab).

  • Eigentlich ist ja alles gesagt ;) Ich denke, dass die Fläche, die du beparkt hast, eine Sperrfläche darstellen soll, damit jeder seinen Rolli (o.a.) mühelos und schrammenfrei aus dem Auto befördern kann?!

  • Zitat

    Original geschrieben von Vengo
    Handelt es sich hier um ein ganze Reihe von Behindertenparkplätzen, also ist rechts von dem eindeutig gekennzeichneten Behindertenparkplatz ein weiterer, oder ist das ein "normaler"?


    Kann man auf dem Photo nicht erkennen.


    Rechts von diesem schmalen Parkplatz befinden sich noch weitere 3 Behindertenparkplätze, die logischerweise alle gleich breit sind.


    Zitat

    Original geschrieben von Bino-Man
    Eigentlich ist ja alles gesagt ;-) Ich denke, dass die Fläche, die du beparkt hast, eine Sperrfläche darstellen soll, damit jeder seinen Rolli (o.a.) mühelos und schrammenfrei aus dem Auto befördern kann?!


    Das hab ich mir am Anfang auch gedacht. Aber selbst wenn das ne Sperrfläche sein soll, muss die ERSTE weisse Begrenzungslinie WEG!



    Ich weiss, das ich definitiv recht habe. Sorry Carsten. Aber da die Behörden strikt nach Rechtslage argumentieren, würde ich verlieren. Die stecken ja eh alle unter einer Decke.
    Würde ich kein Normalverdiener sein, würde ich mir das Spiel gönnen und weiter Einspruch einlegen. Um zu erfahren, wie weit die das ganze treiben.
    Aber Sprung von EUR 60 auf ca. EUR 1500 Euro ist mir dann doch zuviel. ;-)


    Vielen Dank & Gruss :top:
    Iverson

    Wer zu spät kommt, bestraft das Leben, wer zur früh kommt, die Frau!!

  • Scheint mir bei dieser Beschilderung eigentlich ein eindeutiger Fall zu sein. Wenn das Schild vor dem rechten sichtbaren Parkplatz stehen würde, wäre das ein normaler Parkplatz, so ist m.E. die ganze Reihe als Behindertenparkplätze ausgewiesen. Und ICH würde mein Auto dort so oder so nicht abstellen. (a) Aufgrund des für mich eindeutigen Schildes, (b) weil mir der Parkplatz viel zu schmal für ein normales Auto erscheint (hat es links nicht noch einen Fussweg/Trampelpfad?


    Gruss


    Luzy

  • Zitat

    Original geschrieben von Iverson
    Ich weiss, das ich definitiv recht habe. Sorry Carsten. Aber da die Behörden strikt nach Rechtslage argumentieren, würde ich verlieren. Die stecken ja eh alle unter einer Decke.


    Du sagst es ja selber: es geht um die Rechtslage. Nicht um deine persönliche Interpretation, nicht um subjektive Auslegung, nicht um die Frage "Was wäre wenn?".
    Die Situation ist eindeutig, und du bist nicht im Recht, hast gegen die STVO verstoßen und musst deswegen zahlen. Punkt.
    Das hat auch nichts mit Verschwörungstheorien zu tun, nur mit Fakten, und die sprechen eindeutig gegen dich.


    Ob die Kennzeichnung als Behindertenparkplatz sinnvoll ist oder nicht, ist komplett irrelevant. Würde jeder sich im Straßenverkehr so verhalten, wie er es für richtig hält, das Chaos wäre vermutlich vorprogrammiert.
    Sollten Zweifel am Nutzen und Sinn der bestehenden Kennzeichnung bestehen, kann man sich auch mit den Behörden in Verbindung setzen, ohne dass man dabei die Gesetze nach persönlichem Gusto ignoriert.


    Womit du definitiv Recht zu haben glaubst, würde mich wirklich interessieren.
    Zumal: würden Behörden nicht strikt nach Rechtslage argumentieren, wäre es alles noch viel komplizierter und wesentlich uneindeutiger. Zumal Gesetze dann überflüssig wären.


    Dieses "aus Prinzip dagegen" vieler Zeitgenossen ist oftmals einfach nur völliger Schwachsinn. :rolleyes:

  • Zitat

    Original geschrieben von AdministratorDr
    Was bedeutet denn der Pfeil auf dem Schild? Schaut für mich so aus, als wenn es entweder andeutet das die ganze Seite nur für Behinderte zu parken ist oder aber das nur der rechte von den beiden gezeigten Plätzen ein Behindertenparkplatz ist?


    Der Parkplatz, vor dem das Schild steht und alle weiteren rechts daneben sind Behindertenparkplätze, bis eine anderslautender Beschilderung folgt.


    Aber was ist an so einer eindeutigen Ausschilderung Verarsche? Der Platz ist eindeutig als Behindertenparkplatz ausgeschildert.

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

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