Bußgeldbescheid wegen angebl.Falschparken

  • Re: Re: Eindeutig zweideutig


    Zitat

    Original geschrieben von Erik Meijer
    Wie willst Du das Schild denn noch eindeutiger aufstellen? Es steht deutlich sogar in der linken Hälfte des Parkplatzes, näher am linken Rand als in der Mitte...was daran nicht eindeutig sein soll, erschliesst sich mir wirklich nicht. Ausser für Haarspalter...aber so Leute wie Euch hätte ich gerne mal als Kunden. Die dann ihren Dispo um 10 Cent überziehen. Ich würde bei Euch mit Freuden Lastschriften platzen lassen. Natürlich sind 10 Cent nicht schlimm. Aber es geht ja ums Prinzip. Und das Konto ist ja dann eindeutig überzogen. :D


    Bist ja schon ein kampflustiges Kerlchen. Bußgeldbescheide mit Kundenbelangen zu vergleichen ist wohl etwas fehl am Platze.
    Mal sehen wer deinen Arbeitsplatz bezahlt, wenn de solche Nummern abziehst.
    Und ja genau, du sagst es, das Schild kann man eindeutiger aufstellen. Vor Gericht entscheidet genau diese "Haarspalterei" auf Recht oder Unrecht.


    Zitat

    Original geschrieben von SynTom
    Der Schild (ja, der - nicht das Schild)...


    Die Klugscheißerei hier nimmt ja immer groteskere Formen an.

    Gruss HK


    Manche mögens Heinz...

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