Bußgeldbescheid wegen angebl.Falschparken

  • erinnert mich an die Radarfallen-Threads hier...


    edit: wer da nicht erkennt, dass es ein Behindertenparkplatz ist, braucht vielleicht eine Brille...wenn erst der parkplatz daneben gemeint wäre, würde das Schild auf der Begrenzung zwischen den Parkplätzen stehen...

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • :rolleyes:


    Sowas ist doch nur noch kleingeistiges rumgekrebse.


    Durch das Schild ist doch eindeutig erkennbar, was der Amtsschimmel meint.


    Ein wenig Nachdenken vor dem Parken hilft manchmal.


    Für mich hat es sich damit erledigt und ich bin weg :)

    Original geschrieben von bernbayer:
    "Eine Kampagne in ZUsammenhang mit Guttenberg kann man der Bild-Zeitung nicht vorwerfen."

  • Zitat

    Original geschrieben von Erik Meijer
    mannesmann: was an dieser Beschilderung ist nicht eindeutig?


    Die Beschilderung hat hier am Anfang zu stehen und nicht in der Mitte, da von ihr ein Pfeil nach rechts geht, würde es sich um einen einzelnen Parkplatz handeln bzw. wäre bei jedem Behindertenparkplatz ein B-Schild mittig, wäre die Beschilderung korrekt.


    "Der Anfang des erlaubten Parkens kann durch einen waagerechten weißen Pfeils im Schild, das Ende durch einen solchen in entgegengesetzte Richtung weisenden Pfeil gekennzeichnet werden." (http://verkehrszeichen.kfz-aus…zeichen_richtzeichen.html)


    Das ganze ist Haarspalterei, aber das sind nahezu alle Verwaltungsverfahren.


    Entweder du greifst das Verkehrsschild an oder du zahlst!


    Basta!


    mannesmann

  • Zitat

    Original geschrieben von mannesmann
    P.S. Nicht das Amtsgericht entscheidet über deinen Fall, sondern das Verwaltungsgericht.


    Das ist schlicht und einfach falsch. Es liegt ein Bußgeldverfahren vor, welches durch den Amtsrichter am Amtsgericht entschieden wird, falls Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt wird.


    Die Beschilderung durch das links am Parkplatz stehende Schild mit Pfeil ist entscheidend. Es kommt nicht darauf an, ob auf der Parkfläche eine entsprechende Markierung aufgebracht ist.


    Sicher lässt der Fall aufgrund der Größe des Parkplatzes und der fehlenden markierung eine gewisse Diskussion zu. Da das Schild jedoch eindeutig ist, muss man im Zweifel einen anderen Parkplatz wählen.


    Z.


    ps: um einer Diskussion über den Gang zum Anwalt vorzubeugen: die Rechtsschutzversicherung zahlt bei Parkverstößen nicht

    Mitglied Nr. 06 des S///-Rennfahrer-Clubs

  • Leute Leute, ich wollt doch nicht das das ganze hier jetzt ausartet.


    Ich sagte ja das ich zahle. Ich wollt ja lediglich nur eure Meinungen dazu lesen.
    Traurig finde ich nur, das einige hier beleidigend werden. :flop:


    Ach und noch was zum Schutz meiner Person: Ich hab nicht mit Absicht auf diesem "ominösen" Parkplatz geparkt. Natürlich hab ich für Behinderte vollstes Verständnis.


    Soweit ich das jetzt alles gelesen habe, ist Mannesmann der einzige der versteht worum es in diesem Thread überhaupt geht.


    Von mir aus kann der Thread geschlossen werden.


    Gruss
    Iverson

    Wer zu spät kommt, bestraft das Leben, wer zur früh kommt, die Frau!!

  • Zitat

    Original geschrieben von mannesmann
    "Der Anfang des erlaubten Parkens kann durch einen waagerechten weißen Pfeils im Schild, das Ende durch einen solchen in entgegengesetzte Richtung weisenden Pfeil gekennzeichnet werden." (http://verkehrszeichen.kfz-aus…zeichen_richtzeichen.html)


    Wenn wir schon beim Haare-Spalten sind... wo steht denn da, dass das Schild links am Parkplatz beginnen muss? Waagerechter Pfeil im Schild...über den Standort desselben ist nichts ausgesagt.


    Spalten wir mal weiter: der Pfeil ist schwarz und nicht im Schild...weiterer Ansatzpunkt Deiner Meinung nach?

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Zitat

    Original geschrieben von Zappi
    Das ist schlicht und einfach falsch. Es liegt ein Bußgeldverfahren vor, welches durch den Amtsrichter am Amtsgericht entschieden wird, falls Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt wird.


    Soweit es um den Bußgeldbescheid als solches und die Zahlung geht, ist das Amtsgericht zuständig, aber für die Anfechtungsklage gegen den Bescheid und das Verkehrschild ist sicher nicht das Amtsgericht zuständig.


    Zitat

    Original geschrieben von Zappi
    Sicher lässt der Fall aufgrund der Größe des Parkplatzes und der fehlenden markierung eine gewisse Diskussion zu. Da das Schild jedoch eindeutig ist, muss man im Zweifel einen anderen Parkplatz wählen.


    "In Deutschland wird es keine Revolution geben, weil man dazu den Rasen betreten müsste." - Josef Stalin


    manensmann

  • Beleidigen braucht man sich wirklich nicht, aber diskutieren darf man doch. :)


    Ich kann nur wirklich nicht verstehen wie man auf die Idee kommt zu glauben daß das kein Behindertenparkplatz sei. Es geht hier nicht um Sinn oder UNsinn, um die Breite des Platzes etc., denn das tut nichts zur Sache.


    Entscheidend ist doch nur daß das Schild vor dem linken Parkplatz steht, sogar noch nach links versetzt und gerade mal 30cm von der linken Bordsteinkante entfernt. Es steht dazu so weit links wie es geht, denn genau auf Höhe der Bordsteinkante steht der Baum.


    Wie hätte man denn bitte das Schild aufstellen sollen um zu zeigen daß der linke Platz auch ein B-Parkplatz ist? Deutlicher als hier kann man das doch nicht beschildern...


    Es ist doch absurd über verblichene Männchen am Boden oder darüber, wie mittig das Schild steht, zu diskutieren - man sieht doch wirklich eindeutig wie das alles gemeint ist.


    Nochmal: Sinn oder Unsinn eines so schmalen Parkplatzes sind nicht das Thema.

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Zitat

    Original geschrieben von Erik Meijer
    Wenn wir schon beim Haare-Spalten sind... wo steht denn da, dass das Schild links am Parkplatz beginnen muss? Waagerechter Pfeil im Schild...über den Standort desselben ist nichts ausgesagt.


    "Am Anfang" steht wohl eindeutig in der VO!


    Zitat

    Original geschrieben von Erik Meijer
    Spalten wir mal weiter: der Pfeil ist schwarz und nicht im Schild...weiterer Ansatzpunkt Deiner Meinung nach?


    Okay bitte, du willst es so: Wenn wir hier ganz korrekt sind, handelt es sich um eine Ermessensvorschrift (Signalwort "kann"). Das Verwaltungsgericht prüft nur pflichtgemäßes Ermessen. Das liegt vor, die Behörde handelt im Rahmen der EGL, läßt ausschließlich vom Zweck der Ermessensvorschrift leiten und hat von ihrem Ermessen Gebrauch gemacht. Das Schild steht aber falsch, es hätte weiter links stehen müssen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Printus
    Nochmal: Sinn oder Unsinn eines so schmalen Parkplatzes sind nicht das Thema.


    Naja, interessant wäre es zu erfahren, wie der Plannungsausschuß über diesen Parkraum im Laufe der Zeit entschieden hat.


    Ich bin der festen Überzeugung, dass es sich zuerst um einen B-Parkplatz gehandelt hat, dieser aber wegen seiner Größe nachträglich zu einem allgemeinen Parkplatz gemacht wurde, deswegen auch das "wegradierte" (NICHT verblichen, sondern vorsätzlich entfernt) Rollstuhlsysmbol auf dem Boden. Falls dies bewiesen werden könnte, dürfte alles klar sein.


    mannesmann

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