Vertrag mit abgel. Perso?

  • Hallo!


    Hat jemand ne Ahnung ob man einen Vertrag auch mit abgelaufenem Personalausweis bekommt? Folgendes: Meine Mutter möchte einen Vertrag bei EPlus abschliessen, jedoch ist ihr Perso schon 2 oder 3 Jahre abgelaufen. Geht das trotzdem oder muss der unbedingt "gültig" sein, Anschrift usw. haben sich die letzten 25 Jahre nicht geändert und Schufa, Bank etc ist auch kein Problem.


    Danke schonmal für Antworten

    Nur Tote schwimmen mit dem Strom.

  • Bitte die Suche benutzen - das Thema wurde hier schon sehr ausführlich (auch von mir) behandelt!

    -> Tristan @ Work <-
    --

  • Also ich konnte mal mit einem abgelaufenen Perso einen Vertrag im ePlus Shop abschließen. Die gültigkeit wurde vom Verkäufer aber im Formular 1 Jahr höher gesetzt. Online ging es bei ePlus auch einmal. 2 bis 3 Jahre sind da aber schon sehr krass, da würde ich schon eher einen vorläufigen neuen Pass ausstellen lassen.

  • T.Tomekk


    Soweit ich weiß brauchst du entweder einen gültigen Perso oder einen gültigen Reisepass!


    Deine Mutter sollte schnellstens ihren Perso erneuern, sonst kann es zu großen Problemen kommen, wenn sie mal beim Autofahren oder so von Polizei angehalten wird!

  • Zitat

    Original geschrieben von Faloty
      T.Tomekk


    Soweit ich weiß brauchst du entweder einen gültigen Perso oder einen gültigen Reisepass!


    Deine Mutter sollte schnellstens ihren Perso erneuern, sonst kann es zu großen Problemen kommen, wenn sie mal beim Autofahren oder so von Polizei angehalten wird!


    Solange sie einen Reisepass hat, ist der Auweis völlig wurscht...Nebenbei muss man auch keinen Personalausweis ständig mit sich führen, man muss lediglich einen besitzen.

  • Zitat

    Original geschrieben von pallmall
    Solange sie einen Reisepass hat, ist der Auweis völlig wurscht...Nebenbei muss man auch keinen Personalausweis ständig mit sich führen, man muss lediglich einen besitzen.


    Hm, und warum musste ich vor paar Jahren 10,- DM Strafe zahlen wegen nicht mitführens eines Personalausweises?

  • Zitat

    Original geschrieben von pallmall
    Solange sie einen Reisepass hat, ist der Auweis völlig wurscht...Nebenbei muss man auch keinen Personalausweis ständig mit sich führen, man muss lediglich einen besitzen.


    Das eine hat mit dem anderen aber gar nichts zu tun.


    Und sie kann durchaus ordnungswidrig handeln, wenn sie es vorsätzlich oder leichtfertig unterlässt sich einen Personalausweis ausstellen zu lassen. Und ja, mir ist schon klar, dass es durchaus möglich ist sich da durch § 1 I 1. Hs. PersAuswG im Einzelfall zu entlasten. Aber das wird in der Praxis u.U. nicht wahnsinnig viel bedeuten, da das nämlich je nach BL durchaus auch mit GB belegt sein kann (womit wir die Auslegung des TB auch ganz elegant ausgeklammert haben ;)).


    Edit:
    Nur für den Fall, dass du Jura-Student bist ein gutgemeinter Tipp (da das durchaus prüfungsrelevant sein kann; ansonsten bitte einfach ignorieren): man sollte sich, wenn man schon solche definitiven Aussagen trifft, bei der Auslegung nicht nur auf einzelne Gesetze beschränken. Besonders bei solchen Fallkonstellationen... ;)

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