Radarwagen hat geblitz, bei Regen, abschüssig etc... RAT?!

  • Zitat

    Original geschrieben von andi2511
    Würde mich interessieren, wie das geregelt ist!


    § 35 ff OWiG


    Es ist jeder für seinen Bereich zuständig. Also Bundesstr. Bund, Landesstr. Land u.s.w.


    Da aber jede übergeordnete Behörde die Arbeit nach unten weiterreichen kann, kann der Bescheid von überall her kommen.

  • VFBler


    Ich habe nicht gesagt, dass man 10 Km/h mehr tolerieren soll. Ich meinte ein progressives System, das nach Abzug der Messtoleranzen greift. In meinem Fall war ich effektive 7 Km/h zu schnell, habe 60 CHF bezahlt, und so ist es ja ok.


    "Progressiv" meine ich zur Veranschaulichung z.B. so (Achtung: Illustratives Beispiel ohne Berücksichtigung innerorts/ausserorts/Autobahn):
    5 zu schnel: 20 Euro
    10 zu schnell: 40 Euro
    20 zu schnell: 150 Euro
    30 zu schnell: 300 Euro
    (plus ggf. andere Konsequenzen)


    Eine gewisse Milde bei kleineren Vergehen braucht es m.E. deshalb, um nicht bei einer Unachtsamkeit der vollen Härte des Gesetzes ausgesetzt zu sein.


    Wenn jemand dann aber deutlich schneller fährt, dann sollte er "über"-deutlich mehr bestraft werden. Hier in der Schweiz wird z.Zt. darüber diskutiert, ob man den Führerschein länger als 5 Jahre entziehen sollte, wenn jemand z.B. innerorts mit 130-140 unterwegs war - und das kann ich nur befürworten.


    Bin im übrigen auch Vater einer kleinen Tochter.


    Gruss


    Luzy

  • wann ist naß naß?


    Ich möchte keinen neuen Thread aufmachen, denke aber das passt gut hier hinein.
    Auf BAB's sieht man häufig eine Geschwindigkeitsbegrenzung bei Nässe.
    Bei strömendem Regen ist alles klar. Bei strahlendem Sonnenschein natürlich auch.
    Aber was ist bei Schauerwetter mit abwechselnd Sonnenschein oder so komischem Nieselregen, wo man nicht genau sagen kann, ist die Straße trocken, feucht oder nass?
    Ab wann gilt denn da die Geschwindigkeitsbegrenzung und wer soll da entscheiden (im Nachhinein) ob zu Recht oder Unrecht geblitzt wurde?

    ---men riding waves was where it starts and where it ends---

  • Moin,


    Zitat

    Ab wann gilt denn da die Geschwindigkeitsbegrenzung und wer soll da entscheiden (im Nachhinein) ob zu Recht oder Unrecht geblitzt wurde?


    A44 Düsseldorf kurz vorm Flughafen, vom Flughafentunnel bis zur anderen Rheinseite A57/Kreuz Meerbusch ist Tempolimit 100 und 80 in den 3 Tunneln.


    Kurz vorm Flughafen steht eine Radaranlage, beide Richtungen und alle 6 Spuren werden geblitzt. Die Anlage ist per Schilder angekündigt und trotzdem fahren jeden Tag etliche Trottel da rein. Das ist Zeichen genug, das in Deutschland die Strafen noch viel zu gering sind. Mit Geldstrafen erreicht man fast garnichts, erst ein Fahrverbot bringt die Leute zum nachdenken.


    Da auf der Strecke auch mittleriweile sehr viel mobil geblitzt wird und die Polizei mit einem zivilem Kamerawagen dort unterwegs ist, halte ich mich halbwegs ans Tempolimit. Nur gibt es etliche Leute, die das nicht interessiert. Von Kleinwagen mit Hausfrau und Kleinkinderns drin, über grosse Geschäftswagen bis zu den heiss geliebten voll überladenen Kleintransporter fahren die meisten da deutlich zu schnell.

  • Re: wann ist naß naß?


    Zitat

    Original geschrieben von windsurfer
    trocken, feucht oder nass?


    Die GB gilt, wenn ein durchgängiger Wasserfilm auf der Strasse steht.


    Deshalb erscheint es auch vielen unsinnig, daß dieses Schild gerade bei den Hightech Belängen steht.


    Aber wenn die Drainage voll ist, sind diese Beläge höchst gefährlich.

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Es gab zwar mal ein Urteil bei dem eine Messung aufgrund des geringen Abstands zum Ortsschild für unzulässig erklärt wurde, dies war aber ein Einzelfall (bei dem auch andere Umstände noch mit reinspielten) es gibt aber keine generelle Toleranzgrenze in der nach oder vor Schildern nicht geblitzt werden darf.


    Zitat

    Original geschrieben von booner
    XX m nach/vor Begrenzungen, Ortsschildern usw. sind i.d.R. unverbindliche Anweisungen für das Meßpersonal, worauf du dich nicht berufen kannst.


    Diese Aussagen halte ich nicht für völlig zutreffend. Auf Verstöße gegen die Polizeirichtlinien, in denen Toleranzstrecken vorgegeben sind, kann sich der Betroffene im Hinblick auf Art. 3 GG durchaus berufen. Zwar ist wohl anerkannt, dass Verstöße grundsätzlich nicht zu Verwertungsverboten führen. Allerdings können sie u.U. sogar eine Einstellung des Verfahrens gebieten. So z.B. ausdrücklich OLG Oldenburg, zfs 1996, 396:


    " Allerdings dürfen die Verkehrsteilnehmer die Erwartung hegen, daß sich die Verwaltungsbehörde über Richtlinien zur Handhabung des Verwaltungsermessens, die eine gleichmäßige Behandlung sicherstellen sollen, im Einzelfall nicht ohne sachliche Gründe hinwegsetzt. Insoweit können sich solche Richtlinien über Art. 3 GG für den Bürger rechtsbildend auswirken und bei weniger gravierenden Verstößen oder geringer Schuld eine Einstellung des Verfahrens nach § 47 OWiG gebieten ..."


    Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Die eine Seite schreit populistisch nach Abzocke, die andere weist auf die gültigen Gesetze hin an die sich nunmal jeder zu halten hat.


    Die Wahrheit liegt - wie so oft - irgendwo in der Mitte. Denn jedenfalls gilt in einem Rechtsstaat, dass nicht jeder Gesetzesverstoß zu ahnden ist, sondern nur der, der in verfahrensrechtlich erlaubter Art und Weise nachgewiesen wird. Die Frage nach Fehlerquellen (die es unzweifelhaft gibt) ist also ohne weiteres legitim und überhaupt nicht zu beanstanden.

  • Ich bin neulich auch "ungerecht" geblitzt worden. Ich kannte mich nicht aus und wollte mich orientieren. Ich fuhr mit knapp unter 50 eine Brücke hinauf und wieder hinab. Plötzlich machte es "* * Blitz * *". Auf der Brücke stand ein 30er Schild, welches ich nicht richtig wahrgenommen habe. An dieser Stelle ist keine Schule, Kindergarten o.ä., die Straße ist nicht besonders unübersichtlich, so daß für mein Empfinden 50 km/h auch nicht unangemessen waren.


    Fazit: Nach Abzug der Toleranz 12 km/h zuschnell und die 25 Euro bezahlt. Tat weh, aber ich kenne mich in dieser Ecke jetzt sehr gut aus ;)

    _T_
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    GE0

    HR4 (konvertierte 2019 nach 8 1/2 Jahren von Android zu iOS)  iPhone 12 Pro  Apple Watch Series 8 45mm GPS + LTE 

  • Zitat

    Original geschrieben von ashd


    " bei weniger gravierenden Verstößen oder geringer Schuld eine Einstellung des Verfahrens nach § 47 OWiG gebieten ..."


    Da liegt doch schon der Hund begraben:
    Wenn man mit 52 km/h am Ortsschild geblitzt wird kann man da sicherlich in eine solche Richtung denken, deswegen wird ja auch schon bspw. bei Tempo 50 i.d.R. erst ab 60 geblitzt.


    Dennoch gilt:
    Bei Dienstanweisungen bzgl. des Messverfahrens handelt es sich um eine interne Geschichte der Behörde. Diese haben sogesehen keine Außenwirkung wie ein "normaler" VA. Daher kann man sich als Otto-Normalbürger auch nicht auf interne Dienstanweisungen berufen.


    Und wenn man wie der TE mit 90 Sachen durch eine 70er Zone fährt kann man so viel mit dem GG wedeln wie man will, außer einem müden Lächeln wird man da nichts bekommen.


    CH

  • Zitat

    Original geschrieben von ashd
    ...Die Frage nach Fehlerquellen (die es unzweifelhaft gibt) ist also ohne weiteres legitim und überhaupt nicht zu beanstanden.


    Danke... ;)

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Zitat

    Original geschrieben von Mekong
    Ich krieg auch immer so nen Hals, wenn die Leute nicht zu ihrer selbstgebauten Scheisse stehen..... Eine entfernte Bekannte (würde ich Freundin schreiben, würde ich sie mögen) wurde mit 122 km/h auf einer Autobahn geblitzt, wo man 80 bei Nässe fahren musste. Und es war wohl angeblich nicht feucht.... Jetzt hat sie ihren Anwalt (Rechtsschutzversicherung sei Dank) eingeschaltet und ich wünsch ihr so, dass sie die Konsequenzen tragen muss....


    Angenommen es war wirklich keine Nässe - Du würdest also zahlen?


    aber ganz allgemein:
    mit Einsprüchen habe ich schlechte Erfahrungen gemacht, da im Zweifel Meinung gegen Meinung steht.Am längeren Hebel sitzen meist die anderen.
    Nur als kleines Beispiel.
    Einen Strafzettel wg. Parken im eingeschränkten bekommen, ins HAus flatterten mir aber zwei.Einer für besagten Tag, der zweite auf den folgenden Tag datiert mit selber Uhrzeit.
    Bloss war der Wagen zu dem Zeitpunkt vor meiner Haustür gestanden.
    Interessanterweise meint die Politesse, ich hätte sie (am zweiten Tag)aus dem Wohnungsfenster heraus noch angepöbelt.
    Tja - Ende vom Lied: Meinung gegen Meinung - ich musste zwei Knöllchen zahlen.
    (sorry für´s o.t., aber sowas regt mich auf)

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