Radarwagen hat geblitz, bei Regen, abschüssig etc... RAT?!

  • Zitat

    Original geschrieben von MTT
    Aber wer kassiert dort? Richtig, die anliegende Kommune, deren Haushalt ziemlich eng ist.


    Das halte ich für ein Gerücht, immerhin handelt es sich um eine Bundesautobahn, da kann doch nicht jede Kommune einfach blitzen wie sie lustig ist, zumal die Verkehrsüberwachung ja idR auch nicht durch die Kommunen durchgeführt wird!?


    Da müsste man mal die Ordnungsbehördengesetze und Co. samt Verordnungen wälzen, wie das geregelt ist - weiß das jemand aus dem Stegreif?

  • Hallo zusammen


    Für mich würde ein deutlich progressives System bei den Strafen am meisten Sinn machen. Ein gewissen Toleranzbereich mit niedrigen Strafen halte ich für sinnvoll, und daher stimme ich nicht zu, wenn man sagt, dass die Strafen noch generell zu niedrig sind.


    Beispiel: In einer Kurve auf der Autobahn in Basel Richtung Deutschland galt die letzten 10 Jahre Tempo 80. Seit kurzem (noch VOR der Einrichtung der Baustelle, die dort jetzt ist) wurde das Tempo auf 60 gesenkt und ein Blitzkasten installiert. Ich hatte natürlich nichts Besseres zu tun als dort wie immer zu fahren, wurde mit 72 geblitzt (vor Abzug der Toleranz). Klar, ich hätte auf die Schilder achten müssen, macht man aber manchmal auf Strecken nicht, die man gut kennt. Die Busse (60 Franken), die ich zahlen muss, geht in Ordnung - aber eine drastischere Strafe wäre m.E. auch nicht ok.


    Absolut kein Verständnis habe ich allerdings, wenn jemand massiv zu schnell fährt. Und hier sollte man m.E. auch massiv bestrafen. Wenn jemand mit 100 durch eine Baustelle rauscht, wo 60 signalisiert ist, dann ist nicht nur das eigentliche Tempolimit deutlich überschritten, sondern es ist m.E. auch Ausdruck eines asozialen Verhaltens nach dem Motto: Ach lass' doch die "Dummen" die Regeln befolgen, ich mache meine eigenen. Das funktioniert aber nur dann, wenn die Mehrheit sich immer noch an die Regeln hält.


    Fehler können passieren, keine Frage. Aber dafür muss man dann einstehen (wie schon mehrfach gesagt). Aber "aus Versehen" fährt m.E. niemand 100 wo 60 ist. I.d.R. steht da erst mal ein Schild 100, dann ein Schild 80, dann ein Schild 60 ... Und wenn, dann ist er vielleicht gerade am Telefon, aber das ist ja dann ein anderes Thema...

  • Zitat

    Original geschrieben von MTT Wer von den Heiligen hier im Forum (ich sehe die Heiligenscheine leuchten :D ) jedenfalls stur jedes Limit befolgt - ganz nach dem Motto: Wird schon seine Richtigkeit haben -, der tut mir leid. Leid deshalb, weil er nicht kritisch reflektiert und Dinge als gegeben hinnimmt.


    Was hat kritisch reflektieren mit Dingen als gegeben hinnehmen gemeinsam? Wenn Du auf deutschen Straßen unterwegs bist tust Du dies im Gültigkeitsbereich der StVO. Diese ist für jeden gültig und hat bei Geschwindigkeitsbegrenzungen keinen Spielraum. Also nix mit: och, ich denke hier aber anders und gebe daher Gas! Aus der gleichen Begründung heraus kannst du dann die Vorfahrt missachten, bei Rot über Ampeln fahren oder mal den Fußgängerweg als Schnellstraße benutzen oder wie?


    Aber wehe, jemand hält mal nicht den in der StVO geregelten Mindestabstand ein, da wird direkt nach härteren Strafen geschrieen. Schuld sind ja immer die anderen und Gesetze gelten nur für andere, man selbst hat ja keine Pflichten aus diesen lästigen gesetzen, die ein Abzockerstatt absondert :mad:


    Warum will keiner kapieren, dass es nur geht, wenn sich jeder an die Vorschriften hält? Was gibt es denn da viel zu reflektieren? Wer seine eigene StVO haben will, soll sich sein eigenes Land basteln.

    Bunt ist das Dasein und granatenstark! Volle Kanne, Hoschi.


    PS: CLK sind meine Initialen, haben auch nichts mit dem Auto zu tun. Gruß, Christian!

  • Über denn Sinn und Unsinn gewisser Regelungen kann man aber ja dennoch streiten, genauso über den Sinn und Unsinn gewisser Durchführungspraktiken.

    Voltaire hilf, sie sind verrückt geworden!

  • Zitat

    Original geschrieben von andi2511
    Das halte ich für ein Gerücht, immerhin handelt es sich um eine Bundesautobahn, da kann doch nicht jede Kommune einfach blitzen wie sie lustig ist!?


    Ich bin, wie gesagt, letztens in ner Autobahnbaustelle geblitzt worden. Und der Bußgeldbescheid kam von der Kreisverwaltungsbehörde Rhein-Hunsrück, also von der Behörde aus der Region.
    War ja auch a BAB, aber die Verkehrsüberwachung obliegt wohl wirklich der Kommune...


    Charlie

    --
    Die 5 Sinne des Menschen:
    Unsinn, Irrsinn, Stumpfsinn, Blödsinn und mein persönlicher Liebling, der Wahnsinn.
    ---------------

  • Luzy:


    Das ist nicht möglich, es muß eine klare Grenze geben. Man kann nicht sagen daß 10 kmh zu schnell sind und bei 11 spürst Du die ganze Härte des Gesetztes. Da wird einer der mit 11 zu schnell geblitz wurde sagen: „das war doch blos 1 kmh über der Grenze“.


    Die Grenze ist ganz klar die angezeigte Geschwindigkeit der Beschilderung. Wer diese übersieht, mißachtet oder überschreitet gehört zur Rechenschaft gezogen.


    @alle die mit Geschwindigkeitsbegrenzungen „ihre persönlichen Probleme“ haben:


    Ich sag das so hart da ich Vater einer kleinen Tochter bin und jeden Tag Angst habe daß Sie von einem Raser erfasst werden kann wenn Sie bei uns im Hof spielt. Hier hält sich fast keiner an die 30 kmh. Ebenso wurde ein sehr guter Schulfreund auf der Autobahn überfahren weil er bei einem Unfall helfen wollte. Ein Idiot von Benzfahrer war auf dieser Strecke satte 30 kmh zu schnell und knallte in den Unfall rein. Mein Freund wurde hierbei zwischen den Autos zerquetscht ! Die Unfallstelle war gut einsehbar und laut Gutachten hätte er eine Chanche gehabt wenn der andere angepasst gefahren wäre.


    Ich rate jedem sich an die Begrenzungen zu halten, egal ob man davon überzeugt ist oder nicht ! Ich habe aus meinen früheren Fehlern gelernt und versuche mich ebenso daran zu halten !



    Merke:


    BUNDES - autobahnen und LAND – straßen werden vom zuständigen Landratsamt kontrolliert oder beauftragt.


    KREIS - und STADT – straßen von der örtlichen Komune.


    Quelle: unsere Zeitung http://www.stimme.de

  • Zitat

    Original geschrieben von Charlie_D
    Ich bin, wie gesagt, letztens in ner Autobahnbaustelle geblitzt worden. Und der Bußgeldbescheid kam von der Kreisverwaltungsbehörde Rhein-Hunsrück, also von der Behörde aus der Region.


    Das sagt ja noch nicht zwingend etwas darüber aus, wer die Gebühren dann am Ende effektiv kassiert - wenn z.B. die Verkehrs- oder Autobahnpolizei - also nicht z.B. das Ordnungsamt o.ä. - die Verkehrsüberwachung durchführt, dann ist das ja keine kommunale Veranstaltung, aber dennoch würde der Bescheid irgendwo von einer dortigen Kreisbehörde etc. kommen.


    Ausserdem: Kreisverwaltungsbehörde = Landkreis Edit: ich verstehe unter Kommunen eher Gemeinden, allerdings sind ja auch Kreise kommunale Gebietskörperschaften. :gpaul:


    Würde mich interessieren, wie das geregelt ist!

  • Zitat

    Original geschrieben von MTT
    Wer von den Heiligen hier im Forum (ich sehe die Heiligenscheine leuchten :D ) jedenfalls stur jedes Limit befolgt - ganz nach dem Motto: Wird schon seine Richtigkeit haben -, der tut mir leid. Leid deshalb, weil er nicht kritisch reflektiert und Dinge als gegeben hinnimmt.


    Geschwindigkeitsbeschränkungen sind nunmal gegeben... da habe ich wenig Wahlmöglichkeiten...und wenn ich sie übertrete, stehe ich dazu.


    Das ist der eigenliche Punkt, der mich am meisten aufregt. Zu schnell gefahren bin ich auch schon mal. Geblitzt worden auch. Aber das war MEIN Fehler und nicht der von der Gemeinde Odenhal, die dreisterweise eine Blitze aufgestellt hatte...

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Tausend mal disskutiert tausend mal ist nichts passiert oder so ähnlich.


    Derartige Themen enden doch immer gleich:


    Die eine Seite schreit populistisch nach Abzocke, die andere weist auf die gültigen Gesetze hin an die sich nunmal jeder zu halten hat.


    @Ersteller
    Ja die dürfen das. Zufrieden? Geschwindigkeitszeichen gelten ab dem Punkt an dem sie stehen und nicht erst danach, sollte man eigentlich in der Fahrschule gelernt haben. Es gab zwar mal ein Urteil bei dem eine Messung aufgrund des geringen Abstands zum Ortsschild für unzulässig erklärt wurde, dies war aber ein Einzelfall (bei dem auch andere Umstände noch mit reinspielten) es gibt aber keine generelle Toleranzgrenze in der nach oder vor Schildern nicht geblitzt werden darf.


    Und ansonsten:
    Wer zu schnell fährt ist selber Schuld. Es gibt nunmal entsprechende Regeln an die ich mich zu halten habe und gut ist. Klar ärgert es mich z.B. als Motorradfahrer auch wenn auf beliebten Strecken das Tempo künstlich auf 60 gedrückt wird um da entsprechend blitzen zu können. So what? Ich weiß das ich mich dran halten muss oder halt in Kauf nehmen das man erwischt und zur Kasse gebeten wird.


    Ich kann ja auch nicht einfach beschließen das ich den Diebstahlparagraphen im StgB doof finde und deswegen losgehen und andere Leute beklauen.


    Wem das alles nicht passt kann sich gerne in Länder verdrücken in denen nicht "abgezockt" wird. Ende der Diskussion.


    (Ich finde es auch immer wieder erheiternd wenn auf Stammtischniveau über staatliche Abzocke disskutiert wird während sich die betreffenden Personen in der Disse nen 0,3 Bier für 5 € oder den Alkopop für 8 € in die Birne knallen...)


    CH

  • Zitat

    Original geschrieben von Charlie_D
    Ich bin, wie gesagt, letztens in ner Autobahnbaustelle geblitzt worden. Und der Bußgeldbescheid kam von der Kreisverwaltungsbehörde Rhein-Hunsrück, also von der Behörde aus der Region.
    War ja auch a BAB, aber die Verkehrsüberwachung obliegt wohl wirklich der Kommune...


    Die Kreisverwaltungsbehörde ist aber gerade keine Kommunalbehörde! Sie ist auch keine Kreisbehörde, sondern in diesem Falle, wenn sie rein staatliche Aufgaben übernimmt Staatsbehörde (vgl. die jeweilige LKrO, in Bayern bspw. Art. 37 I 2 LKrO).

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

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