Hi Leute,
wenn ein abgeschlossener Handel bei eBay aus welchen Gründen auch immer rückgängig gemacht wird, wer von beiden hat dann das Porto zu tragen ?
bzw. gibt es ein Paragraphen, nach dem der Käufer bei Rückgabe das Porto zahlen muss ?
thx
ms
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Hi Leute,
wenn ein abgeschlossener Handel bei eBay aus welchen Gründen auch immer rückgängig gemacht wird, wer von beiden hat dann das Porto zu tragen ?
bzw. gibt es ein Paragraphen, nach dem der Käufer bei Rückgabe das Porto zahlen muss ?
thx
ms
Wenn der Käufer Dir nicht gerade nachweisen kann, daß Du ihm vorsätzlich falsche oder defekte Ware zugeschickt hast, sondern Ihr Euch einfach aus anderen Gründen geeinigt habt, den Deal rückgängig zu machen, dann zahlt der Käufer natürlich das Porto der Rücksendung. Auch Deine Auslagen für Porto würde ich bei einer Rücküberweisung abziehen.
Gilt natürlich nur, wenn der Verkäufer Privatmann ist.
Rechtlich habe ich zwar keine Ahnung, vom Gefühl her würde ich aber sagen, daß das davon abhängt, aus welchen Gründen der Handel rückgängig gemacht wurde.
War der gesendete Gegenstand beschädigt, kaputt, sonstwie fehlerhaft oder einfach eine Fehllieferung, müßte meiner Ansicht nach der Absender das Porto tragen; will der Empfänger aber aus irgend einem Grund den (einwandfreien) Gegenstand nicht mehr haben, ist die Zahlung des Portos wohl seine Aufgabe...
also bei mir geht es um folgendes:
ich habe bei eBay Boxen verkauft, von audio physic. Der Käufer hat sich aber erst nach dem abgschlossenen Deal bei audio physic erkundigt und meint nun, die Boxen wären nicht echt. Ich hatte vorher aber eine Bestätigung von ap, daß es echte seien. Gestern hab ich nachgefragt und es hat sich herausgestellt, daß es "Klonmodelle" sind, mit originalen (und schweineteuren) Chassistreibern.
Er will sie halt zurückgeben und hat auch schon mit Anzeige gedroht. Defekt oder abweichend von der Beschreibung waren die Boxen aber nicht !
Wer zahlt jetzt das Porto ?
naja ich würd versuchen die rückportokosten 50:50 aufzuteilen, machen aber viele nicht freiwillig
ZitatOriginal geschrieben von meister-schnack
Defekt oder abweichend von der Beschreibung waren die Boxen aber nicht !
Das sehe ich nicht so. Hast ja geschrieben, daß es sich um Klonmodelle handelt. Aus dieser Sicht ist das eine Abweichung, auch wenn du davon nichts wußtest. IMHO mußt du die Porto Kosten zahlen, auch wenn die Beschaffenheit der Boxen "identisch" ist.
Gruß
Ralf
alles dumm gelaufen !
aber was soll's - zahl ich halt die paar Euros noch, dafür hab ich ja schon wieder nen neuen Käufer !
danke für die hilfe
ms
Wenn ich einen Artikel zurückschicken muß, was bisher nur einmal vorgekommen ist, denke ich mal, ist es o.k. dass ich die Rücksendung trage, da der Verkäufer ja schon das Herschicken bezahlt hat und ich ja dann das komplette Geld zurück bekommen. Es kommt aber natürlich drauf an, warum man etwas zurückschickt:
Wenn man es zurückschickt, weil es einem nicht gefüllt, dann sollte man die Kosten auf jeden Fall selbst bezahlen.
Wenn man aufgrund eines Defektes zurückschickt, kommt es drauf an, wer Schuld an dem Defekt ist.. :confused:
Wenn man aber was komplett anderes bekommt, als in der Beschreibung angegeben war, dann sollte der Verkäufer logischerweise die Kosten für die Rücksendung übernehmen.
Ich hatte bis jetzt nur einmal das Problem, dass eine ersteigerte Grafikkarte nicht funktionierte. Laut Verkäufer hat er sie funktionierend bei sich ausgebaut und dann gleich an mich verschickt. Bei mir ging sie aber dann nicht mehr. Da weiss man halt nicht genau, wer jetzt den Schaden tragen muß...
Ich weiß jetzt leider nicht, wie das rechtlich aussieht :confused: Muß ich dem Verkäufer nachweißen, dass es bei ihm schon defekt war, oder muß er mir nachweißen, dass ich es kaputt gemacht hab...
Grüße,
Bigtaifun
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