man die ösis, lenkerauskunft wegen geschwindigkeitsübertretung

  • Zitat

    Original geschrieben von Goodzilla
    Außerdem sind Fernseh- und Zeitungsberichte immer "überzeichnet" um mehr Aufmerksamkeit zu erregen...


    Schon gelegentlich. Aber so ganz aus der Luft gegriffen ist das dann aber auch nicht.


    Ist einem Bekannten passiert:


    Fuhr auf einer österreichischen Straße mit Tempolimit und Überholverbot. Einem Österreicher ging die "Schleicherei" wohl auf die Nerven, und überholte.


    Hinter der nächsten Biegung stand die Polizei. Dort wurde "geschätzt", daß man viel zu schnell gewesen sei. Von dem anderen natürlich keine Spur. Und Diskussion ist da sowieso sinnlos!

  • Hallo MisterVegas,


    hatte gerade Fahrstunden (meine ersten, und durfte nach einer halben Stunde schon auf die Straße obwohl ich mein ganzes Leben noch nie Auto gefahren bin. *stolzbin* :D)


    Also die Heike (die, die das sagte) weiß es ziemlich sicher das die Sache so abläuft. Du MUSST nichts bezahlen. Ob es allerdings später eingeholt werden kann, wie oben jemand schrieb, hab ich leider vergessen zu fragen.


    Wie würde man da eigentlich vorgehen wenn das nun nicht bezahlt werden muss? Anwalt einschalten?


    MfG, TT-Leser, das fahrerische Naturtalent :D

    Denke immer daran, Geld ist nicht alles. Aber denke
    auch daran, zunächst viel davon zu verdienen, ehe
    du so einen Blödsinn denkst.

  • Zitat

    Original geschrieben von Tesrtetette
    Jop, die Ösis haben eine s.g. Anonymverfügung, die dann der Halter zu zahlen hat. Diese ist aber in Deutschland nicht vollstreckbar, trotz Rechtshilfeabkommen, weil sie deutschen Gesetzen widerspricht.


    Die Ausstellung einer Anonymverfügung sagt aber erstmal noch nichts darüber aus, ob bspw. ein Foto gemacht wurde, die Anonymverfügung ist eher ein beschleunigtes Verfahren bei "kleineren Übertretungen" bis max. 220,- - wenn der Halter damit nicht einverstanden ist oder sonstwie nicht bezahlt, wird ein ordentliches Verwaltungsstrafverfahren eröffnet, in dem der Lenker ermittelt, bzw. "ausgeforscht" wird (wenn möglich natürlich).


    Vollstreckbar ist in Deutschland nicht, was deutschen (Recht-) Standards nicht entspricht und das sind z.B. die Radar-Messungen nur des Nummernschildes o.ä., da nach unserem deutschen Recht eben der Verstoß dem Lenker nachgewiesen werden muß. Gibt es also kein Foto oder wird das Delikt nicht an Ort und Stelle geahndet, kann nicht vollstreckt werden, aber aus dem bloßen Vorhandensein einer Anonymverfügung kann man noch nicht zwangsläufig schliessen, daß man ungeschoren davon kommt.


    Zitat

    Original geschrieben von senderlisteffm
    Hinter der nächsten Biegung stand die Polizei. Dort wurde "geschätzt", daß man viel zu schnell gewesen sei. Von dem anderen natürlich keine Spur. Und Diskussion ist da sowieso sinnlos!


    Lustigerweise kennt jeder jemanden, der in Österreich auf diese Tour abgezockt wurde und sucht man mit Google nach "geschwindigkeit schätzen österreich" findet man etliche Forenbeiträge, allerdings so gut wie keine offizielle Quelle. Tatsächlich scheinen die Gendarmen in gewissen Grenzen und unter bestimmten Voraussetzungen die Geschwindigkeit schätzen zu dürfen, aber die vielen Berichte (natürlich meist von Bekannten) lassen entweder darauf schliessen, daß die österreichische Polizei eine Bande deutschenfeindlicher semi-krimineller Wegelagerer ist, oder daß die Berichte auch ziemlich übertrieben sind und die Schätzung der Geschwindigkeit real sehr viel seltener vorkommt. Schlimm genug, daß man keine dieser Varianten vorschnell ausschliessen mag. :D

  • Hallo,


    Zitat

    Wie würde man da eigentlich vorgehen wenn das nun nicht bezahlt werden muss? Anwalt einschalten?


    Und möglichst nicht mehr dort im Land sehen lassen, die Ö´s vergessen solche offenen Strafzettel nur sehr schwer und kassieren dann halt beim nächsten mal doppelt und dreifach ab.
    Zahlen ist der beste Weg - wer was verbockt hat, soll gefälligst dafür gerade stehen.


    Zitat

    Auf deutscher und italienischer Seite gibt es i.d.R. wesentlich mehr Probleme...


    Fahr mal in Holland 3 km/h zu schnell und wirst geblitzt, dann kannst du dich warm anziehen. Hab genug Kollegen, die davon ein Lied singen können. Dafür gehts den Holländern hier in D nicht besser, die werden sofort abkassiert.

  • Zitat

    Original geschrieben von andi2511
    allerdings so gut wie keine offizielle Quelle. Tatsächlich scheinen die Gendarmen in gewissen Grenzen und unter bestimmten Voraussetzungen die Geschwindigkeit schätzen zu dürfen


    Also ich kann davon ausgehen, daß die Schilderung stimmt. Ich kenne ihn sehr gut und es saß die ganze Familie mit im Auto. Von abgezockt hat übrigens keiner was erwähnt. Er hat sich von dem Überholvorgang ja verleiten lassen, die Geschwindigkeit ein wenig zu erhöhen und sich mitziehen zu lassen.


    Und zum Thema "wir mögen uns so sehr" wurde mir auch schon von österreichischer Seite bestätigt, daß die Aufmerksamkeit der Ordnungshüter beim Erblicken eines D Kennzeichens schonmal etwas höher sein kann. ;)


    Ich persönlich fahre allerdings wenn immer möglich durch die Schweiz. Die Straßen sind schön leer und Verstöße gegen die Verkehrsregeln werden knallhart aber gerecht verfolgt.

  • Zitat

    Original geschrieben von senderlisteffm
    Und zum Thema "wir mögen uns so sehr" wurde mir auch schon von österreichischer Seite bestätigt, daß die Aufmerksamkeit der Ordnungshüter beim Erblicken eines D Kennzeichens schonmal etwas höher sein kann. ;)


    Na Gottseidank also doch:


    Zitat

    [...] österreichische Polizei eine Bande deutschenfeindlicher semi-krimineller Wegelagerer [...]


    :D ;)


    Im Ernst: das war weniger auf deine Aussage als vielmehr auf die vielen, vielen Berichte in Internetforen bezogen, die man so findet, wenn man mit den entsprechenden Suchwörtern auf die Pirsch geht: da ist viel von Abzocke, Willkür und Co. die Rede.


    Zitat

    Original geschrieben von senderlisteffm
    [...] Verstöße gegen die Verkehrsregeln werden knallhart aber gerecht verfolgt.


    Da sagst du was! Meine Mutter wurde vor drei Wochen (mal wieder) geblitzt: 6km/h Übertretung, 5km/h Toleranz-Abzug, 1km/h Übertretung geahndet --> SFR 60,- :eek: ;)

  • Ist aktuell, aber eine Bearbeitungsgebühr wird natürlich auch erhoben.


    Davon abgesehen bin ich mir nicht ganz sicher, ob die Bussgelder nicht auch kantonal gestaffelt sind.

  • Zitat

    Original geschrieben von andi2511
    Bearbeitungsgebühr


    Aha! Ja, habe ich keine Erfahrung. Mein GPS Empfänger sagt mir sehr präzise, wie schnell ich unterwegs bin und der Tempomat sorgt dafür, daß das auch in Tunnels so bleibt.

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