man die ösis, lenkerauskunft wegen geschwindigkeitsübertretung

  • wie haben vor ca. 3 wochen ein schreiebn gekriegt von der österreichischen polizei wegen geschwindigkeitsübertretung.


    Die straftat wurde am 22.09.2005 begangen, ort und zeit stehen da.


    Das fahrzeug ist auf meine mum zugelassern die fahrt aber sehr selten und vor allem lange fahrten ins ausland fahrt mein vater.


    wie gesagt aufs erste schreiben haben wir denen zurückgeschickt das die und ein bild oder einen beweis liefern sollen damit wir den lenker eindeutig identifizieren da dies nun schon fast 6 monate zurück ist und wir und daran nicht erinnern, auch nicht daran das was geblitzt hätt oder ähnliches


    jetzt kam eine Lenkerauskunft in der man innerhalb 2 wochen den lenker angeben muss sonst wird der zulassungsbesitzer zusätzlich bestraft.


    sind die behindert oder wass sollen wir denen noch schreiben ?
    die können nicht einfach ein datum und zeit nennen mit kennzeichen und dann jemand dafür bestrafen wollen ohne einen beweis.


    bei der strafe gehts um 200€


    was kann man da noch machen ??
    danke im vorraus



    hab das in nem anderen forum gefunden :>
    Deine Bekannte sollte erstmal zurückschreiben daß sie nicht gefahren ist und daß mehrere Personen als Fahrer in Frage kommen und sie ein Frontfoto bräuchte um bei der Identifizierung helfen zu können. In der Regel wird in Ö. von hinten geblitzt und ohne eindeutige Faherfeststellung kann eine österreichische Strafe in D. nicht vollstreckt werden.

    sorry fuer die feehla

  • Zitat

    Original geschrieben von forenxx
    Die Rechtsabteilung bei deinem Autoclub anrufen(Wenn Mitglied).
    Diese wissen was zu tun ist.


    ich hab adac und verkehrsschutz von advocard.


    meine eltern ned,

    sorry fuer die feehla

  • Re: man die ösis, lenkerauskunft wegen geschwindigkeitsübertretung


    Zitat

    Original geschrieben von MisterVegas
    jetzt kam eine Lenkerauskunft in der man innerhalb 2 wochen den lenker angeben muss sonst wird der zulassungsbesitzer zusätzlich bestraft.


    sind die behindert oder wass sollen wir denen noch schreiben ?
    die können nicht einfach ein datum und zeit nennen mit kennzeichen und dann jemand dafür bestrafen wollen ohne einen beweis.


    Nana was ist das denn für ein Ton?
    Und nein die sind nicht behindert, sondern es ist das Problem des Fahrzeughalters zu wissen wer wann die Karre gefahren ist.
    In Ö dürfen die Polizisten die Geschwindigkeit sogar schätzen, es muss also nicht mal ein Foto o.ä. existieren. Wenn der Halter also nicht mehr weiß wer gefahren ist muss er die Strafe halt auf die eigene Kappe nehmen.


    CH

  • Ja genau, dann sollen die den Spaß mal ohne Beweise über Deutschland vollstrecken, das will ich sehen :)

    Samsung Galaxy S2

  • Re: Re: man die ösis, lenkerauskunft wegen geschwindigkeitsübertretung


    Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Nana was ist das denn für ein Ton?
    Und nein die sind nicht behindert, sondern es ist das Problem des Fahrzeughalters zu wissen wer wann die Karre gefahren ist.
    In Ö dürfen die Polizisten die Geschwindigkeit sogar schätzen, es muss also nicht mal ein Foto o.ä. existieren. Wenn der Halter also nicht mehr weiß wer gefahren ist muss er die Strafe halt auf die eigene Kappe nehmen.


    CH


    ja ich bin sehr viel in und durch österreich unterwegs und empfand die straßenbeamten stets freundlich und zuvorkommend.


    DAs mit den schätzen der geschwindigkeit ist nicht nur in österreich so, auch in anderen ländern.


    Die können doch nicht nur auf grund dessen das das fahrzeug zu dem zeitpunkt dort gesehen wurde ein strafzettel ausstellen.


    es geht nicht darum das der fahrer nicht weiß wer gefahren ist, aber ein beweismittel muss man uns zukommen sonst kann ja jeder kommen.


    wir fahren stets dieselbe strecke und an dem kilometerpunkt war nie etwas und steht heut auch noch kein radar. Es ist ein tunnel der 8km lang ist und ich vermute die haben anhgand der camera und dem mittelstreifen evtl. die geschwindigkeit berechnet.


    die können doch den fahrzeuginhaber nicht strafen wenn mehrere personen in frage kommen die gefahren sein können mein GOTT

    sorry fuer die feehla

  • Zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland besteht jedoch seit 1.10. 1990 ein Vollstreckungsabkommen, wonach rechtskräftige österreichische Strafverfügungen oder deutsche Bußgeldbescheide jeweils in Deutschland und in Österreich vollstreckt werden können, und zwar ab einer Summe von DM 50,- bzw. ÖS 350,-. Von deutschen Verkehrssündern in Österreich und von österreichischen Kraftfahrern in der Bundesrepublik Deutschland müssen also keine Sicherheitsleistungen mehr erhoben werden, die Bußen sind nach Rechtskraft der entsprechenden Bescheide im jeweiligen Heimatland einzutreiben und zu vollstrecken. Aber Vorsicht, bekommen Sie einen entsprechenden Bußgeldbescheid nach Deutschland, so müssen Sie das Dreifache bezahlen!


    oder auch hier:


    http://www.wdr.de/radio/wdr2/quintessenz/266685.phtml

  • Das ist n ganz anderer Fall, das ist, wenn jmd. in flagranti erwischt und angehalten wird.


    Ich will nur sehen, wie die mit sowas an ihr Geld kommen wollen, ich glaube da nicht dran.

    Samsung Galaxy S2

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