ja, danke. in dem fall hätte die suche wirklich weiter geholfen. ich gelobe besserung!
Razr v3i Fragen
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Zitat
Original geschrieben von GorchFock
VORAUSSETZUNGEN FÜR GARANTIELEISTUNGEN...und dazu noch die beiden anmerkungen :
ich habe geschrieben es KÖNNTE strafrechtliche folgen haben..was ja mit dem verweis aufs urheberrecht bewiesen hätte...ann habe ich geschrieben das ein eingriff in die software gleichgesetzt(!) ist wie ein wasserschaden bzw wie ein Fremdeingriff am Gerät....
und auch wenn du das gerät gekauft hast haste diese bestimmungen zu befolgen...ansonsten keine garantie..
und zumal ist es ja auch weit bekannt das eine kopie einer cd ohne einverständnis des herausgebers auch illegal ist.....auch wenn du die cd dir käuflich erworben hast... :top:Hallo,
also auch wenn ich ehrlich sagen muss, dass ich mich nicht so tiefgehend mit der Sache beschäftigt habe (und deswegen alles ohne Gewähr), ich habe dennoch größte Zweifel an der Richtigkeit deines Beitrags:
- Es gibt einen Unterschied, ob man Dateien manipuliert und falls ja, wie das passiert. So könnte eine selbst veränderte und veröffentlichte Firmware tatsächlich Probleme machen, weil man dabei u.U. zumindest urheberrechtliche Regelungen verletzt, falls man die Original-Firmware manipuliert.
Anders dagegen, wenn man nur einzelne Dateien (Configs, Bilddateien) auf dem Gerät ersetzt bzw. Werte verstellt (was ja meist schon ausreicht).
Wäre das nicht so, dürftest du z.B. am eigenen Betriebssystem nichts mehr manuell verstellen, keine Config-Dateien, keine Themes usw.- Für Privatpersonen zum Eigengebrauch ist so etwas bestimmt nicht strafrechtlich relevant, höchtens zivilrechtlich. Ich glaube aber, dass da z.T. große Grauzonen bestehen.
- Das mit dem Wasserschaden = Eingriff in die Software-Ebene würde ich nicht unterschreiben, wie kommst du auf die Aussage? Hast du da einen entsprechenden Paragraphen oder ein bestimmtes Gerichtsurteil, oder hast dir das selbst aus den Fingern gesaugt?
- Zu CDs: Auch wenn es kein explizites Recht auf Privatkopie gibt, so wird dies auch nicht ausgeschlossen, es gibt einen Anspruch auf Privatkopien, welcher aber im
Grunde nichts anderes ist als die Duldung der selben, sowie
Entscheidungen diverser Gerichte zum Thema Privatkopie. Wobei da zwischen Software (Sicherheitskopien) und Musik+Filmen (Privatkopien) bspw. unterschieden werden muss.- Die "Bestimmungen" müssen vor Kauf ersichtlich sein (es reicht also nicht, wenn bei der Installation von irgendwas auf bestimmte Dinge aufmerksam gemacht wird). Und selbst wenn sie das sind, es wurden schon oft EULAs/Teile daraus/usw. als ungültig erklärt, weil es auch hier gesetzliche Rahmenvorschriften gibt.
- Interessante Seite: http://www.dr-bahr.com/rechtsfaq.html
Also wie gesagt, ich habe da so meine Zweifel, und die wollte ich hier nur mal anmerken, weil ich das oben nicht einfach 'so stehen hab lassen können'. Außerdem glaube auch ich, die meisten Hersteller würden im Zweifelsfall und bei kleinen Veränderungen doch eher kulant handeln, schon deswegen, um Negativschlagzeilen zu vermeiden (Ja, ich weiß: "any publicity is good publicity").
So genug OT, bye bye!
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nächste frage: ich hab hier irgendwo im forum gelesen, dass das v3i auch mpg videos abspielen kann!? aufs handy kopierte mpgs sind aber nicht sichtbar. vielleicht hab ich da auch was flasches im kopf, jedenfalls: kann es nur 3gp oder auch andere formate?
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und, um das hier im forum erlangte wissen nochmal zusammenzufassen: headsets sollte nur noriginale benutzt werden weil usb auf 3,5 klinke adapter die lautstärke herabsetzen, richtig?
ist ein headset nur über hellomoto zu bekommen oder kenn jemand andere bezugsquellen für usb-headsets. bei moto kosten sie 19,90 + versand, was ich für einen ohrhörer recht heftig finde...
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Hallo,
[pssst: es gibt da so einen kleinen, blauen, schönen Knopf, der nennt sich Herr Edit. Drück in doch ein wenig, der ist so einsam! Hier noch ein Bild von ihm, damit ihn nicht mit dem beliebten Herrn Antworten verwechselst: ;)]
Zu deinen Fragen:
Videos:
Es sollten zusätzlich noch MPEG4 gehen, MPEG1 und 2 nicht. Kann es aber mangels V3i nicht selbst testen.Zum Headset:
Ich würde fürs erste auf alle Fälle zum Original-Motorola Stereo-Headset greifen, mit den Adaptern haben die meisten bisher schlechte Erfahrungen gemacht. Das Headset gibt es auch noch hier zu kaufen, viel günstiger ist es aber auch nicht...(17,99 Eur + 4,90 Eur Versand, [URL=http://www.hellomoto-shop.de/lshop,showdetail,1140325501-16353,d,1140325528-16411,accessoires.l_serie.l7.headset,CFLN1425,,20Tshowrub--accessoires.l_serie.l7.headset,.htm]Moto-Shop[/URL]: 19,91 Eur + 3,99 Eur Versand). Eine andere Quelle hab ich noch nicht finden können, immerhin geht da aber auch Zahlung per Vorkasse statt Kredikarte.Viele Grüße!
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Zitat
Original geschrieben von GorchFock
VORAUSSETZUNGEN FÜR GARANTIELEISTUNGEN
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Die Garantie für dieses Produkt ist insbesondere ausgeschlossen bei:
...
3. Fehlern oder Beschädigungen aufgrund unsachgemäßen Betriebs oder Testens, unkorrekter Wartung, Installation, Anpassung, Verwendung unerlaubter Software Applikationen oder Modifikationen.
...
soviel zu eingriff in die software.....wer lesen kann wird erkennen das man bei einem eingriff KEINE garantie mehr hat...Nein.
Wer lesen und _verstehen_ kann wird erkennen, dass nur die Fehler von der Garantie ausgeschlossen sind, welche die Folge des unsachgemäßen Eingriffs sind. Es erlischt daher nicht die komplette Garantie des Herstellers (und das hast Du behauptet: "und ein eingriff in die software is so als ob du das gerät öffnen würdest oder es wasser aussetzt.... sprich garantieverlust"), sondern nur auf das, was Du selbst verursacht hast.
Dein Beispiel mit dem Wasser ist deshalb ein schlechter Vergleich, da dies meist ein Totalschaden bedeutet. Wenn Du aber ein selbst erstelltes Theme auf Dein Handy lädst (darum ging es ja hier) und dann irgendwann die SIM nicht mehr erkannt wird, kann und wird der Hersteller rechtlich nicht verweigern können (was er in den Garantiebedingungen ja auch nicht behauptet).
ZitatOriginal geschrieben von GorchFock ...als gesetzt würde ich hier mal das urhebergesetzt (bei der gema nachzulesen) zu grunde legen...
Das Urheberrecht ist KEIN Strafrecht, sondern Privatrecht. Insofern ergeben sich daraus keine strafrechtlichen Folgen (und das hast Du ja behauptet: da du ne eingriff in eine copyright geschützte software vornimmst könnte es sogar strafrechtliche folgen haben).
ZitatOriginal geschrieben von GorchFock da dies aber aus dem jahre 1965 ist es auch sehr allgemein gehalten...
Das Jahr hat nichts damit zu tun, ob ein Gesetz allgemein gehalten ist oder nicht. Zudem wurde das Urheberrecht 1965 geschaffen, jedoch 2003 reformiert und 2004 in einem Eckpunkteplan für den "zweiten Korb" der Urheberrechtsreform erneuert.
ZitatOriginal geschrieben von GorchFock
ich habe geschrieben es KÖNNTE strafrechtliche folgen haben..was ja mit dem verweis aufs urheberrecht bewiesen hätte...Nö, hast Du nicht. Zivilrecht ist kein Strafrecht und somit sind strafrechtliche Folgen ausgeschlossen.
ZitatOriginal geschrieben von GorchFock und auch wenn du das gerät gekauft hast haste diese bestimmungen zu befolgen...ansonsten keine garantie..
Siehe oben. Die Garantie erlischt nur auf die Folgen, die Deinem Eingriff zuzurechnen sind. Das steht so in den von Dir zitierten Garantiebedingungen von Motorola. Übrigens würde im schlimmsten Fall noch das deutsche Gewährleistungsrecht greifen, aber das ist ein ganz anderes Thema.
ZitatOriginal geschrieben von GorchFock und zumal ist es ja auch weit bekannt das eine kopie einer cd ohne einverständnis des herausgebers auch illegal ist.....auch wenn du die cd dir käuflich erworben hast... :top:
Das mag weit bekannt sein, richtig ist es nicht. Laut (übrigens erster Novelle des Urheberrechts von 2003) Gesetz ist es Dir erlaubt, Kopien von CD anzufertigen. Dies wird in den Medien gerne als das Recht auf die Privatkopie subsumiert. Nicht erlaubt ist hingegen das Umgehen von wirksamen Kopierschutzmaßnahmen mit Hilfe technischer Hilfmittel. D.h. laut Gesetz darfst Du Dir in JEDEM Fall eine Kopie Deiner CD machen, diese sogar an Freunde verteilen (Stichwort: Nicht-Kriminalisierung der Schulhof-CD), aber keinen Kopierschutz umgehen, wenn er "wirksam" ist und wenn Du technische Maßnahmen dazu ergreifst (also ein Programm dafür einsetzt).
Aber das ist ein gaaaanz anderes Thema und hat mit dem Eingriff in die Motorola-Software nichts zu tun, denn die hat keinen Kopierschutz. Und nur darum geht es in dem von Dir gebrachten (hinkenden) Beispiel.
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Zitat
Original geschrieben von Tankred
Das Urheberrecht ist KEIN Strafrecht, sondern Privatrecht. Insofern ergeben sich daraus keine strafrechtlichen Folgen (und das hast Du ja behauptet: da du ne eingriff in eine copyright geschützte software vornimmst könnte es sogar strafrechtliche folgen haben).
Das UrhG enthält in §§ 106 ff. auch strafrechtliche Vorschriften. Das Aufspielen von Themes ist allerdings nicht strafbar.
Daneben habe ich bereits in mehreren anderen Foren gelesen, dass die Moto-Service-Center die Ausführung kostenloser Reparaturleistungen mit dem Hinweis auf eine eigenmächtige Veränderung der Gerätesoftware abgelehnt haben. Ob das stimmt, weiß ich nicht, kann es mir aber vorstellen.
Richtig ist, dass die o.a. Garantiebedingungen von Motorola nur dann Garantieleistungen ausschließen, wenn zwischen Softwareeingriff und Fehler ein kausaler Zusammenhang besteht. Fraglich ist aber, wer im Fall der Fälle was beweisen muss. Ich würde mal behaupten, dass sich Motorola in den Fällen, in denen zumindest die Möglichkeit eines Zusammenhangs zwischen der Softwareveränderung und dem Fehler besteht, zunächst mit guten Aussichten "querstellen" kann. Dann obläge es dem Kunden, darzulegen, ggf. zu beweisen, dass der Fehler gerade nicht von seinem Softwareeingriff herrührt. Derartige Beweise sind - wenn überhaupt - nur durch aufwändige Sachverständigengutachten zu führen, deren Kosten den Neupreis eines V3i deutlich übersteigen.
Kulanz, böse Briefe, etc. können helfen, das steht aber auf einem anderen Blatt.
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OFFTOPIC:
ZitatOriginal geschrieben von Neuling
- Zu CDs: Auch wenn es kein explizites Recht auf Privatkopie gibt, so wird dies auch nicht ausgeschlossen, es gibt einen Anspruch auf Privatkopien, welcher aber im
Grunde nichts anderes ist als die Duldung der selben, (...)Das Recht auf Vervielfältigung zum privaten Gebrauch steht übrigens "explizit" in § 53 Abs. 1 UrhG.
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Danke für Deinen sachlichen Diskussionsbeitrag.
ZitatOriginal geschrieben von ra-kessel
Das UrhG enthält in §§ 106 ff. auch strafrechtliche Vorschriften. Das Aufspielen von Themes ist allerdings nicht strafbar.Ja, das war von mir unpräzise ausgedrückt. Die §§ 106 bis 111a des Unterabschnitts 2 betreffen vor allem gewerbsmäßige Vervielfältigung, Verwertung etc. Deshalb kam es hier nicht in Frage.
Noch eine Anmerkung zur "Nebendiskussion" CD-Kopie: der Referentenentwurf für den zweiten Korb der Urheberrechtsnovelle sieht sogar die explizite Erlaubnis für die Privatkopie in § 106 vor.
EDIT: ja, in 53 auch.
ZitatOriginal geschrieben von ra-kessel Daneben habe ich bereits in mehreren anderen Foren gelesen, dass die Moto-Service-Center die Ausführung kostenloser Reparaturleistungen mit dem Hinweis auf eine eigenmächtige Veränderung der Gerätesoftware abgelehnt haben.
Wie ich gesagt habe, das kann passieren. Mir ging es aber eher um die rechtliche Beurteilung des Einspielens von Themes. Quer stellen kann sich eine Firma bei Garantieleistungen immer, ob nun ein Eingriff erfolgt ist oder nicht.
ZitatOriginal geschrieben von ra-kessel ...nur dann Garantieleistungen ausschließen, wenn zwischen Softwareeingriff und Fehler ein kausaler Zusammenhang besteht...
Ja, um mehr ging es mir gar nicht. Ich wollte nur dem Mythos "falscher Knopf gedrückt, Garantie futsch" entgegenwirken.
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danke für den kopfhörer-link - ist bestellt!
so langsam wirds... aber ein paar fragen bleiben übrig:
- kennt jemand einen freeware konverter, der normale mpg oder avi in mpeg-4 umwandelt?
- im kalender setup habe ich bei termin erinnerungen "immer" eingestellt. an einen test-termin, der bei erinnerung "aus" stehen hatte wurde ich nicht erinnert. warum? muss ich "verzögert, wenn aus" einstellen? und wenn ja, was bedeutet verzögert?
- gibts mit der software eine möglichkeit, alle sms zu sichern bevor man sie löscht wenn der speicher voll ist? hab nix gefunden.
- gibts generell eine möglichkeit, die gesamte handykonfiguration abzuspeichern, so dass man sie komplett wiederherstellen kann?
- warum kann ich auf der speicherkarte keine ordner erstellen?
- wohin soll ich das geld überweisen für die ganzen support-antworten hier? :p
- wer bietet sich freiwillig bei motorola an, um ein ordentliches handbuch zu schreiben?
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