Razr v3i Fragen

  • danke für die antworten


    ich werd mir doch nich von motorola verbieten lassen, was ich mit meinem teuer bezahlten eigentum mache! also echt, soweit kommts noch. ausserdem kann man ein handy immer wieder komplett resetten, oder nich?


    das mit dem voicerekorder ist schwach, nutze die funktion recht häufig. ich verstehe (wieder mal nicht) warum solche funktionen nicht einfach eingebaut werden. es kann kein problem sein, eine dauerhafte aufnahme zu ermöglichen. was soll dieses taste gedrückt halten??


    hm, ich werde das wochenende über weiter testen und mich dann entscheiden, ob ich das moto oder das nokia 6270 auf ebay setze.


    könnte allerdings sein, dass bis daher noch ein paar fragen an dieser stelle auftauchen ;-)

  • Zitat

    Original geschrieben von tribaleye13
    danke für die antworten


    ich werd mir doch nich von motorola verbieten lassen, was ich mit meinem teuer bezahlten eigentum mache! also echt, soweit kommts noch. ausserdem kann man ein handy immer wieder komplett resetten, oder nich?


    könnte allerdings sein, dass bis daher noch ein paar fragen an dieser stelle auftauchen ;-)


    Das Handy ist zwar dein Eigentum, aber nicht die Firmware die darauf laüft. Das ist so wie PC und Windows. Du kannst das Handy nie so zurücksetzen das sämtliche Spuren deiner Eingriffe verwischt sind und somit hast du die Garantie verwirkt, darüber musst du dir im Klaren sein. Wenn du noch Fragen hast dann frage. Ich denke das dein Nokia auf Ebay landen wird. ;)


    Gruß Dirk

    Motorola RAZR 2 V9
    Motorola V3xx black
    Apple I-Phone 3G (8GB)
    Motorola RAZR 2 V8+V8 Luxury
    Netz: T-Mobile (Combi Flat M), Congstar für Fremdnetze

  • Zitat

    Original geschrieben von Gericom02
    ... Du kannst das Handy nie so zurücksetzen das sämtliche Spuren deiner Eingriffe verwischt sind und somit hast du die Garantie verwirkt, ...


    Nein.


    Die Garantie erlischt nicht, nur die Folgen Deines Eingriffs musst Du selbst tragen. Das Problem ist, zwischen diesen Folgen und Phänomenen zu unterscheiden, die unter die Garantie fallen. Eine asoziale Firma wird sich u.U. im Garantiefall darauf herausreden, dass der Fehler aufgrund einer Modifikation aufgetreten ist.


    Rechtens ist das nicht, denn die Garantie und die Gewährleistung beinhalten schließlich mehr als nur die Komponenten, die durch einen Eingriff in die Software beeinflußt werden können.

    Tankred

  • da du ne eingriff in eine copyright geschützte software vornimmst könnte es sogar strafrechtliche folgen haben...
    und ein eingriff in die software is so als ob du das gerät öffnen würdest oder es wasser aussetzt.... sprich garantieverlust

  • Okay, dann versuchen "wir" Laien mal eine strafrechtliche Diskussion:


    * Quizfrage *
    -> welcher Paragraph des Strafrechts verbietet den Eingriff in urheberrechtlich geschützte Software?


    * Noch 'ne Quizfrage *
    -> Wie wird "Eingriff" in welchem Gesetz definiert?


    * Weiter geht's *
    -> Von welchem Gesetz reden wir? Bundesdeutsches Gesetz? Europäische Gesetzgebung? Oder was?


    * Angenommen, Du findest irgendein bundesrepublikanisches Gesetz aus dem Strafrecht *
    -> Woraus ergibt sich das öffentliche Interesse in der Verfolgung der Straftat (welche auch immer das dann ist...)?


    Und was Wasser und "Eingriff in die Software als (jetzt kommt Voodoo) strafrechtlich relevante Handlung" anbetrifft:
    -> Du kennst den Spruch mit Äpfel und Birnen?

    Tankred

  • VORAUSSETZUNGEN FÜR GARANTIELEISTUNGEN


    Garantieansprüche können nicht berücksichtigt werden, falls die Typ- oder Seriennummer des Produktes verändert, gelöscht, dupliziert, entfernt oder unkenntlich gemacht worden ist. Motorola behält sich deshalb das Recht vor, den kostenlosen Garantieservice zu verweigern, falls die erforderliche Dokumentation nicht oder nur unvollständig vorgelegt werden kann, unlesbar oder nicht in Übereinstimmung mit den Daten des Herstellers ist.



    Soweit das Produkt in Verbindung mit nicht von Motorola gelieferten Zusatz- bzw. Peripheriegeräten verwendet wird, garantiert Motorola nicht den störungsfreien Betrieb der aus Produkt und Peripherieeinrichtung bestehenden Gerätekombination und erkennt keine Garantieansprüche in Fällen an, in denen das Produkt im Rahmen einer solchen Gerätekombination genutzt wird und Motorola die Mängelfreiheit des Produktes feststellt. Motorola schließt ausdrücklich jede Haftung für Schäden an Motorola Geräten und für sonstige Schäden aus, die in irgendeiner Weise durch die Verwendung des Personal Communicator, der Zubehörteile, Software Applikationen und Peripheriegeräte (insbesondere Akkus, Ladegeräte, Adapter, Netzteile etc.) verursacht werden, wenn diese Zubehörteile, Software Applikationen bzw. Peripheriegeräte nicht von Motorola hergestellt und geliefert wurden.


    GARANTIEAUSSCHLUSS


    Diese Garantie gilt nicht für Fehler durch Beschädigung, Missbrauch, unsachgemäße Handhabung, Versäumnis oder mangelnde Sorgfalt und gleichfalls nicht für Fehler auf Grund von Änderungen oder Reparaturen durch nicht autorisierte Personen.


    Die Garantie für dieses Produkt ist insbesondere ausgeschlossen bei:


    1. Fehlern oder Beschädigungen, die durch unsachgemäße, ungewöhnliche oder nicht bestimmungsgemäße Verwendung des Produktes verursacht worden sind.
    2. Fehlern oder Beschädigungen, die auf Missbrauch, Zugang zu inkompatiblen Quellen, Unfall oder Versäumnis zurückzuführen sind.
    3. Fehlern oder Beschädigungen aufgrund unsachgemäßen Betriebs oder Testens, unkorrekter Wartung, Installation, Anpassung, Verwendung unerlaubter Software Applikationen oder Modifikationen.
    4. Bruch oder Beschädigung der Antenne, sofern dies nicht direkt auf Material- oder Verarbeitungsfehler zurückzuführen ist.
    5. Produkten, die nicht von Motorola so zerlegt oder repariert worden sind, dass der Betrieb des Produktes oder eine angemessene Untersuchung und Überprüfung zur Feststellung des Garantieanspruches unmöglich ist.
    6. Fehlern oder Beschädigungen im Zusammenhang mit Reichweite, Netzabdeckung, Verfügbarkeit, Dienstgüte oder Betrieb des Funknetzes durch den Mobilfunkbetreiber.
    7. Fehlern oder Beschädigungen wegen Feuchtigkeit, Eindringen von Flüssigkeiten oder verschütteten Lebensmitteln.
    8. Überdehnung der Spiralkabel oder Bruch der Verbindungsstecker an den Steuergeräten des Produktes.
    9. Plastikgehäusen oder sonstigen Außenflächen, die durch normale Benutzung verkratzt oder beschädigt sind.
    10. Lederhüllen (die einer gesonderten Herstellergarantie unterliegen).
    11. Produkten, die über einen beschränkten Zeitraum gemietet sind.
    12. Periodische Wartungs- und Reparaturarbeiten oder Austausch von Teilen wegen Verschleiß.


    soviel zu eingriff in die software.....wer lesen kann wird erkennen das man bei einem eingriff KEINE garantie mehr hat...


    als gesetzt würde ich hier mal das urhebergesetzt (bei der gema nachzulesen) zu grunde legen...da dies aber aus dem jahre 1965 ist es auch sehr allgemein gehalten....
    dazu aber §62... das änderungsverbot:
    § 62. Änderungsverbot. (1) Soweit nach den Bestimmungen dieses Abschnitts
    die Benutzung eines Werkes zulässig ist, dürfen Änderungen an dem Werk nicht
    vorgenommen werden. § 39 gilt entsprechend.


    Quellen:
    hellomoto.de Garantiebestimmungen der Firma Motorola
    gema.de Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz -UrhG-)


    und dazu noch die beiden anmerkungen :
    ich habe geschrieben es KÖNNTE strafrechtliche folgen haben..was ja mit dem verweis aufs urheberrecht bewiesen hätte...


    ann habe ich geschrieben das ein eingriff in die software gleichgesetzt(!) ist wie ein wasserschaden bzw wie ein Fremdeingriff am Gerät....


    und auch wenn du das gerät gekauft hast haste diese bestimmungen zu befolgen...ansonsten keine garantie..
    und zumal ist es ja auch weit bekannt das eine kopie einer cd ohne einverständnis des herausgebers auch illegal ist.....auch wenn du die cd dir käuflich erworben hast... :top:

  • sorgfältig recherchiert gorchfock. aber wenn du dir alle agb´s und garantiebestimmungen all deiner geräte durchlesen würdest, würdest du noch mehr hintertörchen finden, die alle irgendwie so auslegbar sind, dass fast nie garantieanspruch herrscht. und doch wird aus kulanz (grobe fahrlässigkeit ausgeschossen) wohl fast immer garantie gewährt.


    also: sagen wir ich "pimp" mein v3i mit einem neuen theme und in ein paar monaten stellt sich irgendein hardwarefehler heraus. ich resette das gerät und schicks an motorola zu reparatur. du glaubst doch nicht im ernst, dass sie mir einen austausch oder eine reparatur mit der begründung "jahaaa - sie haben aber mal ein neues theme draufgespielt" verweigern würden?
    und selbst wenn - ich würd dem support so den hintern aufreißen, wie sie es noch nicht erlebt haben. glaub mir - ich hab schon bei ungerechtfertigten knöllchen die zahlung verweigert und bin durch argumentation um die zahlung herumgekommen. und die telekom wollte mal 100,- eur von mir für einen geschickten techniker, weil meine leitung im eimer war. der techniker hat das auf einen gerätefehler an meinem anrufbeantworter zurückgeführt. ein anruf bei der pressestelle des ladens in bonn und die sache war geklärt. man darf sich nich so viel gefallen lassen - überleg mal, wieviel kohle du für all den kram ausgibst!

  • WAAAHH! hilfe!


    falls wir die garantie-diskussion weiterführen wollen - ok! aber jetzt brauch ich erst mal wieder hilfe (schäm).
    habe gerade meine kontakte per outlook synchronisiert. ich bin von nokia gewohnt, das jeder name einmal vorkommt und man unter dem jeweiligen eintrag mehrere nummern speichern kann. das moto macht jetzt für jede nummer einen eigenen namenseintrag! muss das? das ist unübersichtlich!

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