Mietrecht: Einbauküche immer mit Kühlschrank?

  • Moin,


    hab bei google nichts gefunden. Bin gerade auf Wohnungssuche und frage mich, ob zu einer Einbauküche auch immer gleich ein Kühlschrank vom Vermieter gestellt werden muss?


    besten Dank

  • Es gibt Wohnungen ganz ohne Elemente in der Küche, dann gibt es welche mit den typischen Elementen Herd + Spüle usw. und es gibt Wohnungen mit kompletter Einbauküche - die Frage, ob ein Kühlschrank zu einer Einbauküche gehört und vom Vermieter gestellt werden muß, stellt sich doch daher erst in dem Moment, in dem dir eine Einbauküche vertraglich zugesichert wird. Dann sollte halt fixiert werden, was genau die einzelnen Bestandteile der Einbauküche sind, um genau solchen Fragen und potentiellen Konfliktherden vorzubeugen.


    Von einer generellen Verpflichtung für Vermieter, Einbauküchen mit Kühlschrank zu stellen, wüsste ich nichts. ;)

  • Denk dran: Du mietest die Whg. in der Regel so an, wie gesehen. DU kannst dann nicht 2 Wochen später meckern / Miete kürzen, wenn kein Kühlschrank vorhanden ist!
    Und mal ehrlich: Ein Kühlschrank kostet vielleicht 100-250 €, das solltest Du doch hinbekommen, oder?


    Gruß
    Flatty

  • Zitat

    Original geschrieben von flatty


    Und mal ehrlich: Ein Kühlschrank kostet vielleicht 100-250 €, das solltest Du doch hinbekommen, oder?


    Es kann ja auch sein, das nummer3 schon einen Kühlschrank hat und deswegen fragt ;) Je nachdem, wie man sein Posting liest.


    Ich schließe mich andis Meinung an. Kläre das, wenn du eine Wohnung gefunden hast.

  • Meines Wissens kommt es auf das Bundesland an.
    In Berlin sind Vermieter verpflichtet eine Spüle und einen Herd zu stellen,
    in BW nur die Spüle. Eine Vorgabe für EBK gibt es nicht.

    Eines der gefährlichsten Geräusche das man machen kann, ist laut zu denken

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