Erhalt des Schadenfreiheitsrabattes

  • Hallo,


    wie kann ich mir den Schadenfreiheitsrabatt erhalten (ohne zurückzufallen), wenn ich aktuell - für ca. 3 Jahre - kein Auto auf meinen Namen zugelassen habe?


    Reicht es aus, mein abgemeldetes Auto ein paar Tage im Jahr (innerhalb der 365 Tage) auf meinen Namen anzumelden und zu versichern?

    Gruss tector
    suche NTsplit von Arcor 2.0
    suche Siemens Gigaset 4000L Tischladestation
    PN oder
    mailto:tector(at)arcor.de

  • Die meisten Versicherer stufen nicht zurück. Der SF-Rabatt bleibt also erhalten. Um eine in eine bessere SF-Klasse zu rutschen muss eine Fahrzeug mindesten 1/2 Jahr zugelassen sein.

  • Zitat

    Original geschrieben von Flashy
    Weiß jemand innerhalb welchem Zeitraum die Schadenfreiheitsklassen komplett verfallen? ....


    IMHO kann das jede Versicherungsgesellschaft mit ihren Versicherten entsprechend vertraglich vereinbaren, d.h. eine gesetzliche Regelung gibt es m.W. dazu nicht. Bei meiner Versicherung bleibt des SF-Rabatt sieben Jahre erhalten.


    Gruß


    muli

  • Die sieben Jahre sind imho die gesetzliche Frist, so lange bleibt ein erworbener Schadensfreiheitsrabatt erhalten. Wenn weniger als zwölf Monate kein Auto versichert war, und dann ein neues Auto versichert wird, muss sogar einen Herunterstufung gewährt werden.

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