Kann und würd eigentlich sowas bestraft?
Umfrage = kostenlosen MP3 Player
- visioneer
- Geschlossen
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naja, vielleicht einfach anmelden. hoffen dass zuerst der mp3-player kommt und erst später die Rechung.
Ist klarer Fall von "Betrugsversuch". Zahlen wird man nichts müssen. Man wird mal wieder 1000 Mahnungen bekommen, aber auf nen Grichtstermin werden die es nicht ankommen lassen, da die keine Chance haben. -
na das ist ja mal eine raffinierte Abzocke.
Auf den ersten Blick ist mir das gar nicht aufgefallen. -
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Ich verstehe nicht, wie man einfach blind irgendwelche Angebote hier posten kann, die man weder geprüft hat, noch die Hintergründe kennt, noch die Bedingungen gelesen. Was soll das für die Community bringen?
Die extrem geringe Wahrscheinlichkeit, dass solche Angebote mal ausnahmsweise KEINE Abzocke sind, ist zu vernachlässigen. Dafür besteht aber eine hohe Gefahr, dass man durch solche Postings die Abzocker bei ihrem miesen Geschäften unterstützt. Bin mir sicher, dass viele völlig naiv auf solche Angebote reinfallen und die klassischen Warnzeichen übersehen haben. Wir konnten oft genug im Forum sehen, wie einige ganz besonders schlaue "Schnäppchenjäger" sogar noch nach einer Warnung (dank ihrem starken Schäppchentrieb) mitgemacht haben.
Manche Leute muß man anscheinend vor sich selbst schützenWenn ich so eine Seite sehe mache ich immer zuerst zwei Dinge:
1. Seite komplett runterscrollen
2. Impressum lesen
Und das wären schon zwei 100% Treffer: Die Seite hat den typischen "Scroll-Effekt", der bei dubiosen Anbietern immer angewandt wird. Das wichtige Kleingedruckte ist bei typsicher Auflösung nur durch Scrollen sichtbar und die Seite ist so gestaltet, als würden alle Infos in der oberen Hälfte stehen und unten nichts mehr.
Und im Impressum steht mal wieder eine britische LTD....alles klarWer die Seite dann noch nicht geschlossen hat, dem ist nicht mehr zu helfen.
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Sorry, ich hatte es gut gemeint und ausnahmsweise mal nicht großartig geschaut gehabt, es sollte jedenfalls keiner drauf reinfallen!
Hab die Abzocke beim überfliegen nicht gesehen gehabt und da das über eine mir seriöse Adresse kam...
Hab es oben mal beigefügt!
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wär echt mal nen Versuch wert, das Ding zu bestellen
wenn man mal im BGB den § 305c liest, steht da§ 305c
Überraschende und mehrdeutige Klauseln(1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil.
(2) Zweifel bei der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen gehen zu Lasten des Verwenders.
was in diesem Fall ja wohl einedutige Folgen hätte
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Zitat
Original geschrieben von visioneer
Sorry, ich hatte es gut gemeint und ausnahmsweise mal nicht großartig geschaut gehabt, es sollte jedenfalls keiner drauf reinfallen!
Hab die Abzocke beim überfliegen nicht gesehen gehabt und da das über eine mir seriöse Adresse kam...
Hab es oben mal beigefügt!Dann lösch wenigstens die URL aus Deinem Post. Ist ja sträflich, dass Du noch gestattest, dass da Leute auf die Seite gehen :flop:
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Mal gespannt welches Inkassounternehmen die beschäftigen :p
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den Leuten, die sich auf sowas einlassen und das unbedingt austesten wollen, sollte man das InkassoTeam Moskau auf den Hals hetzen
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