Hi,
ich bin angestellt, nutze aber mein Notebook teilweise beruflich und mache das seit drei Jahren scheibchenweise bei der Steuererklärung geltend. Im Herbst dieses Jahres endet die "Abschreibungsfrist".
Nun ist der Rechner schon elend langsam geworden, obwohl ich vor einem Jahr das BS neu aufgesetzt habe. Also ein Anlass, an ein neues NB zu denken. Gibt es Probleme, wenn ich das wieder bei der Steuer angeben will? Falls es geht, welche Formalitäten muss ich beachten?
Danke & Gruß, Chris