Neues Notebook vor Ende der Steuer-Abschreibungsfrist - Problem?

  • Hi,


    ich bin angestellt, nutze aber mein Notebook teilweise beruflich und mache das seit drei Jahren scheibchenweise bei der Steuererklärung geltend. Im Herbst dieses Jahres endet die "Abschreibungsfrist".


    Nun ist der Rechner schon elend langsam geworden, obwohl ich vor einem Jahr das BS neu aufgesetzt habe. Also ein Anlass, an ein neues NB zu denken. Gibt es Probleme, wenn ich das wieder bei der Steuer angeben will? Falls es geht, welche Formalitäten muss ich beachten?


    Danke :) & Gruß, Chris

  • Also ganz pauschal würde ich sagen, dass du 3 Jahre lang da alte Notebook bei den Steuererklägungen absetzen musst. Ab dem 4. Jahr kannst du ein neues Gerät steuerlich geltend machen.
    Ob das nun vom Datum her früher gekauft wurde, spielt MEINER MEINUNG nach keine Rolle. Wichtig ist nur das Jahr.


    MfG

  • Nun, das gleiche Jahr wäre es ja. Die Abschreibungsfrist fürs alte endet im Herbst 2006 (3. Quartal), ab dann könnte ich nach meinem Laien-Verständnis das neue geltend machen. Crashman, nach Deiner Meinung würde das ja auch klappen, wenn ich den Kauf vorziehe. Gibt es hier zwei, drei Steuerprofis, die dazu was wissen? :)


    Gruß, Chris

  • Also nochmal *g*


    Du musst dein altes Notebook in 3 Steuererklärungen absetzen. Wenn du es z.B. 2003 gekauft hast, dann kannst du es 2003/2004/2005 absetzen. Ein neues Notebook kannst du dann ab 2006 kaufen und wiederum absetzen.


    So zumindest die Auskunft eines Bekannten, der ein ähnliches Problem hatte.


    MfG

  • Wenn er das alte NB verkauft dürfte das kein Problem sein. Eigentlich dürfte es auch keins sein wenn man 2 NBs gleichzeitig abschreibt.

  • Eigendlich dürften 2 Geräte kein Problem sein , Aber sicherhaltshalber kann man ja dem Kind unterschiedliche Namen geben (Notebook, Laptop, Handheld, Palmtop, Organizer, Computer ,Rechner usw.)
    M.


    PS , Ja und dann noch Sondersbschreibungen, wegen Defekten, Wassereinbruch, schnee, Unfall, Wirtschaftlicher Totalschaden usw.

    "Die, die grundlegende Freiheiten aufgeben, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu bekommen, verdienen weder Freiheit noch Sicherheit." Benjamin Franklin

  • Hallo,


    es ist kein Problem, das neue Notebook schon vor Ablauf der 3-Jahresfrist abzusetzen. Man muss dem FA nur klar machen, warum dies gemacht wird, z.b. durch eine Totalschaden oder unzumutbar hohe Reparaturkosten. Da währen Beweissmittel sehr hilfreich, z.b. Kostenvoranschlag des Herstellers.


    Das FA fragt mit Sicherheit nach, ist bei mir so geschehen, aber ich konnte einen Kostenvoranschlag vorlegene, der höher war als der Restabschreibungsbetrag des NB selber.

  • Erstmal Danke für die Tipps :) @ crashman: Damals war die Abschreibungsfrist vier Jahre, deshalb meine Frage... ;)

  • So, jetzt muss ich doch noch weiterfragen *g* Habe mich nämlich entschieden, keinen Totalschaden o.ä. vorzutäuschen und auch keinen vorfristigen Verkauf beim Finanzamt anzugeben...


    Also nochmal an weitere Experten unter uns: Ist es ohne weitere Formalitäten möglich, ein im Frühjahr gekauftes Notebook erst ab Oktober abzuschreiben, weil bis dahin die Abschreibungsfrist des alten läuft?


    Danke & Gruß, Chris

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