Hallo zusammen,
ich habe mit einer Onlinebestellung ein Problem, bei dem ich einen „juristischen“ Rat gebrauchen könnte.
Ich habe mir einen Rechner im Online-Shop von Fujitsu Siemens bestellt. Leider ist der Rechner inzwischen nicht mehr im Shop zu finden, daher kann ich ihn nicht mehr verlinken.
Im Vorfeld habe ich per Email nachgefragt, wie viele Speichersteine im Rechner enthalten sind, da die einzige Angabe so aussah: RAM 512 MB (installiert) / 3 GB (Max) - DDR SDRAM.
Außerdem stand in der Angabe noch: Festplatte 1 x 200 GB - Standard - Serial ATA-150.
Mir wurde mitgeteilt, dass 1 Speicherstick a 512 enthalten ist, außerdem wurden nochmal alle Daten, woraus auch die oben erwähnten Ausschnitte stammen, aufgelistet.
Ich habe den Rechner am 22.12. bestellt und noch am 23.12. erhalten. Den neuen Rechner ließ ich einmal hochfahren um die Funktion zu testen und schaute in das Gehäuse, ob auch die entsprechenden Komponenten verbaut wurden. Dabei stellte ich fest, dass die Platte nicht S-ATA, sondern P-ATA war. Außerdem bestand der Arbeitsspeicher aus zwei Riegeln.
Am 27. und 28.12. habe ich mich an den Versand gewandt um wegen eines Austauschs nachzufragen. Hier wurde mir erklärt, dass dies nicht möglich ist, ich kann nur das System zurückschicken. Dieses habe ich am 02.01. beantragt.
Das Geld wurde natürlich inzwischen von meiner Kreditkarte abgezogen.
Am 06.02. habe ich nun endlich eine Email bezüglich meiner Gutschrift erhalten.
Diese erhielt folgende Aufstellung:
Sie haben folgende Ware an uns zurückgeschickt:
Auftrags-Nr: xxxxxxxx
Anzahl: 1
Artikelnummer: 129957
Artikelbezeichnung: Fujitsu Siemens SCALEO P
Einzelpreis: 599,00 EUR
Abzug gem. § 9 AGB: 59,90 EUR
Gutschrift: 539,10 EUR
Gesamtgutschrift: 539,10 EUR
Die Summe enthält 16% Mehrwertsteuer
Gemäß §9 der AGB haben wir den von Ihnen zu erstattenden Wert- und Nutzungsersatz in Abzug gebracht.
Bereits abgebuchte Beträge überweisen wir Ihnen abzüglich des gem. § 9 der AGB veranschlagten Wert- und Nutzungsersatzes umgehend zurück auf Ihr Kreditkartenkonto
Das heißt für mich, dass mir der Onlineshop für einmal Einschalten 60 € abziehen will und zwar nach diesen AGBs: http://www.fujitsu-siemens-b2c…c/info/agb.show?part=info
Der Rechner wurde von mir nicht weiter benutzt. Nur beim Zurückpacken in den Karton zerbrach mir leider die Styropor-Halterung, aber ich denke nicht, dass dies diesen Betrag ausmacht.
Ich bin jedoch der Meinung, dass schon aufgrund der zugesagten und nicht eingehaltenen Eigenschaften des Rechners eine Rückgabe unabhängig von den AGBs zutrifft.
Daher wollte ich eine Email bzw. Brief mit einer Fristsetzung von 2 Wochen schreiben, in dem ich den Shop auffordere mir den vollen Betrag inklusive Versand und Unkosten (01805-Hotline) zu erstatten.
Nur wie begründe ich dies genau? Hat hier jemand Tipps für mich? Oder hat der Shop Recht und ich muss die 60 € als Lehrgeld abheften?
Ich bin für Hilfe dankbar.
Gruß
Max