Gerichtsurteil: Handy-Guthaben dürfen nicht verfallen

  • Zitat

    Original geschrieben von mmk
    So, o2 hat das Urteil nun akzeptiert:
    http://www.onlinekosten.de/news/artikel/22004


    Vielleicht hat das sogar Signalwirkung im Allgemeinen.


    Danke für den Link, interessant ist ja auch der folgende Absatz:

    Zitat

    Am 26 Juli steht nach "Focus"-Informationen allerdings ein Urteil eines Berliner Gerichts an. Dann könnte es sein, dass auch Vodafone der Verfall von Prepaid-Guthaben verboten wird.


    Vielleicht sollte man sich noch schnell mit ein paar CY-Compact-Karten eindecken, bevor der Tarif dann nach dem 30.09. mit Sicherheit ins Prepaid-Nirvana verschwindet, falls die Gültigkeitsdauer gekappt wird.

    Chuck Norris liest keine Bücher: Er starrt sie so lange an, bis sie ihm freiwillig sagen, was er wissen will.

  • Gilt das jetzt eigentlich nur für die reinen o2-Kunden ? Wie ist das z.B. mit Tchibo-Kunden ? Angeblich sind ja die anderen Anbieter (erstmal) nicht betroffen aber Tchibo läuft ja auch über o2-LOOP-Karten...

  • Nun kommt die spannende Frage, ob man EM-Guthaben auch ausbezahlt bekommt, wenn man kündigt. Dafür müsste einer seine EM-Loopkarte freiwillig kündigen. Aber würde so was tun, solange EM noch geht :D:D

  • Jetzt wurde auch gleich nachgelegt, auch D2 darf Guthaben nicht mehr verfallen lassen.


    Zitat

    Der Mobilfunkkonzern Vodafone darf Handy-Guthaben auf Prepaid-Karten nicht verfallen lassen und die Karten auch nicht nach Fristablauf deaktivieren. Das hat das Düsseldorfer Landgericht heute entschieden (Az.:12 O 458/05). Entsprechende Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen seien ungültig. Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV). Vodafone hat nach eigenen Angaben etwa 15 Millionen Prepaid-Verträge.


    Quelle: Heise

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