Gerichtsurteil: Handy-Guthaben dürfen nicht verfallen
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Würde mich überraschen, wenn sich das durchsetzt!
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hi
so wie ich den bericht in teltarif gelesen habe, betrifft es nur wieder o2.
wie so üblich immer auf o2.
was ist mit vodafone t-mobile oder eplus
da verfälllt das guthaben in der kleinsten aufladung schon teilweise nach 3 monaten oder 90 tagen.
mus man nicht verstehen.
aber egal
bei uns war einer
der meinte nachdem ich ihm sagte das es nur noch noch 15 euro als kleinsten betrag gibt, jetzt habt ihr einmal verloren und macht gleich so weiter.ja hallo
müssen wir jetzt kunden fragen wieviel guthaben karten wir in welcher höhe bringen sollen.leute gibts
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Zitat
Original geschrieben von tobias28
hiso wie ich den bericht in teltarif gelesen habe, betrifft es nur wieder o2.
wie so üblich immer auf o2.
was ist mit vodafone t-mobile oder eplus
da verfälllt das guthaben in der kleinsten aufladung schon teilweise nach 3 monaten oder 90 tagen.
Ich sehe das so, dass das, wenn das Urteil rechtskräftig wird, für alle Netzbetreiber gelten wird, da ja bisher kein Anbieter in seinen AGBs Guthabenauszahlung vorsieht.
Das wäre ja dann sozusagen ein Präzedenzfall, auf den man sich als Kläger beziehen könnte.Bin mal gespannt, wie Eplus das bei F&E machen wird, da verfällt das Guthaben ja schon bei Beginn der Messagetime.
Was ich mir wünschen würde:
- Guthabengültigkeit bleibt wie bisher (zumindest bei Loop, 1 cent pro Jahr ist mehr als fair, finde ich)
- Nach Ablauf der Gültigkeit verfällt nur die Nummer, das Guthaben wird dem Kunden (Abzüglich einer Bearbeitungspauschale, um zb. den von teltarif angesprochenen Subventionsbetrug zu umgehen) auf Wunsch ausgezahlt.Na, man wird sehen...
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Zitat
Original geschrieben von tobias28 ... ja hallo.
müssen wir jetzt kunden fragen, wieviel guthaben karten wir in welcher höhe bringen sollen?leute gibts
wen sonst, wenn nicht den kunden solltet Ihr fragen ? Aber hallo ! Dienstleister gibt's, die werden nie kapieren, daß es nicht eine große anonyme personalabteilung oder der liebe boss ist, die/der das gehalt zahlt, sondern der kunde... Das sind die dienstleister, denen ich die baldigstmögliche verlagerung ihres arbeitsplatzes ins ausland, alternativ die besetzung ihres arbeitsplatzes mit einem billig-polen, -tschechen oder sonstigem billig-ausländer, wünsche -
http://www.teltarif.de/forum/s20391/23-1.html
o2 setzt offenbar das Urteil um.
Verstaubte loop-Karten erhalten auch nach Nichtaufladung von mehr als einem Jahr ihr altes Guthaben zurück .Und was ist mit t-mobile, vodafone und eplus?
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Das war früher bei Loop schonmal so. Diesen "Cash Memory" gibt es m.W. bei D1 Xtra schon lange.
Eine Umsetzung sehe ich darin nicht, da, wenn abgeschaltet wurde keine solche Möglichkeit mehr besteht, außer vielleicht über die Hotline.
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Zitat
Original geschrieben von booner
Das war früher bei Loop schonmal so. Diesen "Cash Memory" gibt es m.W. bei D1 Xtra schon lange.Eine Umsetzung sehe ich darin nicht, da, wenn abgeschaltet wurde keine solche Möglichkeit mehr besteht, außer vielleicht über die Hotline.
Bestimmt war das damals nach dem allerersten Urteil auch so
Ja aber ein paar Wocher vorher war es eben nicht so.
Also kann man schon eine Art Umsetzung darin sehen... -
Zitat
Original geschrieben von qwqw
Bestimmt war das damals nach dem allerersten Urteil auch so
Ja aber ein paar Wocher vorher war es eben nicht so.
Also kann man schon eine Art Umsetzung darin sehen...Repräsentativ ist das noch lange nicht. Ich weiß nicht, wieviele "Kategorien" es alleine unter den grünen Loops gibt, ich habe alleine eine handvoll verschiedene Verhaltensmuster bei mehrjährig nicht aufgeladenen grünen Loops:
1. Abgeschaltet, tot.
2. Aktiv, ohne jegliche Einschränkungen, Gültigkeit "ein Jahr"
3. Aktiv, aber Verfallsandrohung im Kontomanager
4 Aktiv, trotz Gülitkeitsabfrage via USSD irgendwann in 2002
5. Guthaben abgelaufen, aber via USSD abfragbar, SMS gehen.
6. dito, SMS gehen nicht
7. Guthaben abgelaufen, nicht abtelefoniert, aber über USSD 0,00€, also verfallen, nichts geht mehr. usw.Ich weiß nicht, ob o2 noch eine Zuordnung entsprechender AGB zu entsprechender Loop-Ära zustande bringt. Jedenfalls kann es durchaus sein, dass o2 bei älteren SIM-Karten (ggf. auch Widerspruch gegen neue Tarife/AGB in 2005) diese Funktion zulässt entsprechend damaliger AGB, bei neuren SIM-Karten dagegen nicht. Da müsste man schon einen "Massentest" anstellen.
Der Kollege bei teltarif wird ja kaum alle paar Monate (erfolglos) 5€ bei derselben SIM nachgeladen haben, so dass ein eindeutiges Vorher/Nachher-Urteil gefällt werden kann...
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... also manchmal frage ich mich wirklich, womit die Gerichte alles belastet werden. Es wundert mich schon sehr, dass tatsächlich das Guthaben nach Nichtaufladung verfallen soll.
Sicher, das Argument der Netzbetreiber, über den Verfall gewissermaßen ein Engelt für die Erreichbarkeit zu erheben, hat schon etwas für sich.
Allerdings muss doch klar sein, dass dies über die Konstruktion von Vorleistung und Verfallsklausel sicherlich nicht lange rechtlich durchkommt.Wenn das bisherige klare Urteil von der höheren Instanz auch noch kassiert wird, wäre das für mich äußerst verwunderlich.
Immerhin haben die Netzbetreiber doch andere Möglichkeiten, ihre Belange in beständskräftigen AGBs festzuschreiben (s. Easymobile).
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