ZitatMit Verfallsklauseln für das Guthaben wollen Handyanbieter von so genannten Prepaid-Tarifen die Kunden dazu bringen, wenigstens ein Minimum an Anrufen selbst zu tätigen. Damit könnte bald Schluss sein. Ein Gericht erklärte eine solche Regelung jetzt für ungültig.
Gerichtsurteil: Handy-Guthaben dürfen nicht verfallen
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Erstens gab es glaub ich so ein Urteil schon einmal.
Zweitens ist das Urteil von einem Landgericht. Mal abgesehen, dass die Judikative keine Gesetzgebungsmacht hat dürfte nur ein BGH Urteil eine Veränderung bringen.
Im Zweifel dürften die NBs dem jeweiligen Kunden eine Kulanzlösung oder Auszahlung des Kontobetrages anbieten.
Ist doch in dem Fall ein Witz. Kunde lädt über 100 EUR auf und vertelefoniert es dann nicht einmal. Warum lädt er dann so viel auf´s Konto. Außerdem hätte er mit einer kleinen Aufbuchung ja die Gültigkeit erhalten können.
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Naja meine Eltern hatten auch noch eine D2 CallYa Karte von ~2000. Immer wieder brav 15 € nachgeladen und dann 2 SMS im Jahr verschickt, da hat sich auch was zusammengeläppert.
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Das Urteil ist außerdem noch nicht rechtskräftig. Kann also durchaus in die nächste Instanz gehen und dann muss man weiter sehen.
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Weiß jemand, welchen NB das Urteil betrifft?
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Zitat
Kunde lädt über 100 EUR auf und vertelefoniert es dann nicht einmal.
....ja wirklich eine Frechheit diese unverschämten Kunden! Wenn sie schon in Vorleistung gehen um die Gültigkeit der Karte ständig aufrecht zu erhalten und dem Anbieter dadurch einen zinslosen Kredit geben, sollte man sie doch auch nach ein paar Monaten enteignen dürfen ...mal im Ernst: Wie muß man drauf sein, um solche kundenunfreunlichen und einseitig den Anbieter begünstigenden Praktiken auch noch zu verteidigen?
Wahrscheinlich muß man dazu bei einem dieser netten Anbieter arbeiten und selber nie Kunde gewesen seinP.S:
Az.: 12 O 16098/05 -
Hallo,
ZitatOriginal geschrieben von ganymed
Kunde lädt über 100 EUR auf
nö.Zitat
Außerdem hätte er mit einer kleinen Aufbuchung ja die Gültigkeit erhalten können.
Die "kleine" Aufbuchung sind 25-30 Euro im Jahr (o2 ausgenommen).
Und nun rate mal wo die 100 Euro herkommen.Gruß, Wolfgang
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Zitat
Original geschrieben von booner
Weiß jemand, welchen NB das Urteil betrifft?Ist der Gerichtsstand normalerweise nicht am Ort des Beklagten? Gibt es in München außer o2 noch weitere Netzbetreiber?
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Das Urteil wird die nächsthöhere Instanz wieder kassieren. Die NBs werden sich wieder rausreden mit Nummernknappheit usw. Ist doch immer die gleiche Leier. Eventuell könnte das aber auch das Aus für die Prepaidkarten sein. Oder gibt es einen Anschluß mit eigener Erreichbarkeitsnummer ohne Grundgebühr im Festnetz? Der Vergleich mit den "normalen" Telefonkarten läuft ja ins Leere, da die ja keine "eingehende Nummer" blockieren!
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Das ganze ließe sich doch eigentlich auch auf monatliche Freiminuten bei Verträgen übertragen, wenn diese am Monatsende oder am Ende des Folgemonats verfallen, oder sehe ich das falsch?
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