Steh gerade auf dem Schlauch,vielleicht kann jemand von euch weiterhelfen.
Grundlagen des Falls:
Ehegatten, Zusammenveranlagung, Er hat §19 EStG und ein kleines Gewerbe mit minimalem Gewinn und Aufgabeverlust im selben Jahr,also Gesamtverlust,Sie hat keine EK.ESt wurde (Antragsveranlagung) zu spät abgegeben,Resultat Nichtveranlagungsbescheinigung für ESt und Soli dieses Jahres.Es besteht wohl keine Möglichkeit über § 56 EStDV in eine Pflichtveranlagung zu kommen,da § 46 Abs. 2 Nr1 ESt einen Gewinn vorsieht.Aber was passiert nun mit der USt Zahllast (Jahreserklärung) dieses Jahres?
Edit: Muß natürlich EStDV heißen und weiter wäre eine Erstattung bei der ESt herausbekommen.