Folgende Frage zur Heizkostenabrechnug:
Wieviel Prozent der Gesamtkosten dürfen (vom Vermieter) als Fixkosten angesetzt werden?
M.a.W.: Wenn ich (theoretisch) nichts verbrauchen sollte, ist es dann rechtens, dass ich mit 40% Anteil an den Gesamtkosten beteiligt werde?
Quasi 40% der Gesamtkosten sind Bereitstellungskosten.