Rückzahlung Mietkaution Internat - Vermieter weigert sich

  • Hallo liebe TT-Gemeinde,


    eins vorneweg: sollte dieses Thema hier schon einmal behandelt worden sein, dann bitte drauf aufmerksam machen und mich per PN laut ausschimpfen (hab über die Suche leider nichts passendes gefunden).


    Folgende Situation: Im letzten Jahr habe ich meine Ausbildung zum Informatikkaufmann erfolgreich beendet. Wie es bei einer betrieblichen Ausbildung so üblich ist, hatte ich einerseits den praktischen Teil der Ausbildung im Betrieb und den theoretischen Teil in der Berufsschule. Und darum geht's. Die Berufsschule liegt/lag ca. 100km von meinem Wohnort entfernt und selbst mit einer Fahrgemeinschaft hätte nicht viel Sinn gemacht. Also war ich gezwungen ein Zimmer im Internat direkt neben der Schule zu nehmen. (Zusammen mit meinem Arbeitskollegen). Am Anfang der Berufsschulzeit (2002) habe ich daraufhin 100€ Mietkaution für die gesamten 3 Jahre der Ausbildung hinterlegen müssen. Verständlich, weil üblich. Am Ende der Ausbildung ist der Mietvertrag ganz normal ausgelaufen und uns wurde zugesichert, das spätestens innerhalb der nächsten 6 Monate nach Ablauf des Mietverhältnisses entweder die Kaution zurückgezahlt wird oder entsprechend den aufgetreten Schäden die Rückzahlung gekürzt wird. So weit so gut. Auch allgemein üblich. Nun sind diese 6 Monate vergangen und vom Vermieter kam ein Brief, das die Kaution noch nicht zurückgezahlt werden kann, da sie noch mit der Schadensregulierung zu Gange waren. (Der Brief kam Anfang Oktober 2005). Seitdem habe ich nicht's wieder vom Vermieter gehört und auch telefonische Anfragen brachten nichts.


    Weiterhin ist zu Bemerken, das bei Einzug in das Internat keine Zimmerabnahme/Protokoll vorgenommen wurde. Zwischenzeitlich wurden wir auch in 3 verschiedenen Zimmern untergebracht. Jedesmal gab es kein Übergabeprotokoll. Jedoch wurde bei Auszug am 29.04.05 ein Protokoll erstellt. Aufgrund des Blockunterrichts waren die Zimmer weiterhin 3-fach belegt und zwischen den einzelen Blöcken wurden keine Protokolle erstellt.


    Der Vermieter behällt nun die Kaution unter der Aussage ein, das er damit die entstanden Kosten decken würde. Bisher habe ich aber weder eine genaue Auflistung der durch mich evtl verursachten Schäden noch eine Rechnung über die Behebung selbiger zu Gesicht bekommen. Weiterhin soll der angrenzende Gang anhand der Mietkaution in Bezug auf das Parkett erneuert werden.


    Für mich stellt sich die Situation nun wie folgt dar:
    - Ich bin mir keiner Schuld bewusst etwas zerstört zu haben (ehrlich!)
    - Der Vermieter kann dies auch nicht beweisen
    - Über eventuelle Reparaturen wurde ich nicht infomiert
    - Übergabeprotokolle fehlen vollständig (bis auf das beim Auszug)
    - Ich soll für das Abschleifen des Parketts zahlen, welches nicht unmittelbar zum Zimmer gehört
    - Keine Antwort seitens des Vermieters
    - Bisher keine Rückzahlung


    Mein weiteres Vorgehen sieht wie folgt aus: Ich werde den Vermieter per Einschreiben anschreiben und ihm eine Frist bis Mitte/Ende Februar setzen mir die Kaution zurückzuzahlen oder mir die Schadens-/Reparaturliste zu zeigen. Verstreicht diese Frist ohne Antwort werde ich Mahn-/Verzugsgebühren in Höhe von 2% der Kaution erheben. Daraufhin folgen die erste und zweite Mahnung. Und dann ?!? (Falls der Vermieter nicht antwortet) Anwalt ? Verbraucherschutz ? Mieterschutzbund ?!?


    Nach meinem derzeitigen Wissenstand fühle ich mich im Recht und möchte die Kaution unbedingt zurück.


    Wer kann mir Tips und Ratschläge über die rechtliche Situation (besonders in Bezug auf das Mietverhältnis im Internat) bzw. über mein weiteres Vorgehen geben ?!? Ich bin für alles dankbar & danke für's durchlesen des langen Textes.



    mfg weezo


    P.S.: Ich bin nicht der einzige mit derartigen Problemen mit dem Vermieter. Fast meine ganze ehemalige Klasse hat die gleichen Probleme. (Rechtschreibfehler sind gewollt :D)

    Abschmecken ... und unter stetigem Rühren in den Ausguss schütten!

  • Moj moj
    Ja das stimmt der Vermieter kann bis 6 Monate die Kaution einbehalten und diesbezüglich Schäden oder noch ausstehende Kosten abziehen!
    Ich würde sagen Aussage gegen Aussage :confused:
    Ich würde ihn auch auffordern Fotos als beweiß Dir zu zu schicken lassen.
    Na ja es ist leicht gesagt nimm einen Anwalt aber , wenn ich davon ausgehe das beim ausziehen nichts bemängelt wurde
    würde ich stutzig werden und der Sache nach gehen!
    Ich weiß warum ich in einem Mieterverein bin :rolleyes:
    Hab meinen Ex Vermieter auf herausgabe der Mietkaution verklagt bzw mit einen
    Rechtsanwahlt Druck gemacht ;)
    Grüße
    Kennedy


    Gähn brauch erstmal einen Kaffee :D

  • Aus solchen Gründen zahlt man einfach in den letzten Monaten eines Mietverhältnisses die Miete in Höhe der Kaution nicht mehr. Somit nimmt man dem Vermieter ein Druckmittel, auch wenn es nicht rechtens ist.

  • Moin,


    danke erstmal für die Antworten Kennedy & NadFL.


    Bemängelt wurde beim Auzug so weit ich weiß nichts, außer einem kleinen 20-Cent-Stück großem Fleck an der Wand. Von wem aber der Fleck kommt kann auch nicht nachgewiesen werden, da die Zimmer ja wie gesagt 3-fach belegt waren (Blockunterricht). Uns ist der Fleck gar nicht aufgefallen. Fotos von eventuellen Schäden hab ich bis jetzt noch nicht zu Gesciht bekommen und werde es wahrscheinlich auch nicht. (Da schlicht und einfach keine gemacht worden sind ... meines Wissens)


    Habe auch die dumme Vorahnung, das ich um einen Anwalt wohl nicht herumkommen werde. Es scheint aber in diesem Internat allgemein üblich zu sein, die Kaution einzubehalten. Ich hatte letztens Kontakt zu einem ehemaligen Bewohner, der mittlerweile schon fast anderthalb Jahre auf die Rückzahlung wartet. Naja mal schau notfalls box ich das schon irgendwie durch (hoff ich).


    Zu Thema Kaution einfach von der letzten Miete abziehen kann ich nur sagen, das ich/wir das mehrmals in Betracht gezogen haben. Es wurde aber von verschiedenen Seiten her abgeraten dies zu tun. Obgleich es logisch und wirkungsvoll klingt. Jedoch wäre ich dann auch nicht besser als der Vermieter und er hätte im Gegenzug noch etwas in der Hand gegen mich, was sich als Bumerrang für mich hätte erweisen können. Deshalb hab ich diesen Weg nicht eingeschlagen.


    Ich werde mich jetzt erstmal an ein höfliches, aber bestimmtes Anschreiben ransetzten und den Vermieter auffordern zu bezahlen. Mal schauen was dieser so meint.


    Danke soweit erstmal. Weitere Ideen sind gern gesehn :)


    weezo



    btw: Kaffee ist was feines :D

    Abschmecken ... und unter stetigem Rühren in den Ausguss schütten!

  • Zitat

    Original geschrieben von NadFL
    . Somit nimmt man dem Vermieter ein Druckmittel, auch wenn es nicht rechtens ist.


    :D Man gibt Ihm damit erst ein Druckmittel, schon mal drüber nachgedacht? :rolleyes:


    :cool: ...ciu...

    Audi V8 ist leider verunfallt.... Das Gegenteil von GUT ist : Gut gemeint !!

  • Zitat

    Original geschrieben von AudiV8
    :D Man gibt Ihm damit erst ein Druckmittel, schon mal drüber nachgedacht? :rolleyes:


    :cool: ...ciu...


    Wie meinst du das? Erklär mal

  • Naja ich weiss nicht was sich inzwischen geaendert hat aber als ich studiert habe mussten wir Studis dafuer sorgen dass Einzugsprotokolle gefuehrt werden und jeden vorhandenen Scaden innerhalb von 2 wochen nach einzug melden und ins Einzugsprotokoll mitaufnehmen lassen, die haben auch bei einigen versucht die kaution nicht rauszuruecken aber wenn Einzugsprotokoll=Auszugsprotoll hat der Vermieter kein Grund irgendwas zu einzubehalten, im Idealfall Einzug und Auszug mit Photos dokumentieren und Zeugen sind auch nicht verkehrt und seiens die Eltern oder andere "aeltere" Personen also halt keine Gleichaltrigen, dann kann nicht mehr viel schiefgehen :top:

    I scrutinize therefore I am

  • Hi,


    Das ist doch relativ einfach, der Vermieter darf die Kaution bis 6 Monate behalten, erst nach 6 Monaten, darfst du als (ex)Mieter die Kaution auf gerichtlichem Wege, vorrausgesetzt er zahlt diese nicht freiwillig zurück, einfordern. Abzüglich dem in etwa zu erwartenden Nebenkosten Nachzahlungsanteil, sofern einer zu erwarten ist (zb. wie in den Vorjahren).


    Idr werden 3 Kaltmieten Kaution vom Mieter gezahlt, das heist er würde dann rund 2+ Monate keine Miete (warm) zahlen - um die Verrechnung mit der Kaution "glatt zu ziehen".
    Im Umkehrschluss heist das, addiert man 6 Monate Karenz zur Rückzahlung der Kaution hinzu, käme man auf ca. 8 Monate Mietrückstand - Prost Mahlzeit!


    Hier ein Urteil des OLG Frankfurt aus 2004:


    Zitat

    Der Mieter war mit seinen Mietzahlungen im Rückstand. In dem Zusammenhang wies er darauf hin, der Vermieter schulde ihm die Rückzahlung der Kaution. Von diesem Rückzahlungsanspruch könne der Vermieter die rückständige Miete abziehen. Das OLG sah für dieses - juristisch als Aufrechnung bezeichnete - Verfahren jedoch keine rechtliche Grundlage. Eine Aufrechnung sei nur mit bereits fälligen Ansprüchen möglich. In diesem Fall stehe aber noch gar nicht fest, ob der Mieter je einen Anspruch auf Rückzahlung seiner Kaution habe. Das könne erst nach Abwicklung des Mietverhältnisses beurteilt werden.


    Zur Abwicklung und Überprüfung hat der Vermieter halt 6 Monate Zeit.


    Egal wie, das hilft dem Themenersteller nicht weiter.


    Interessant zu dem Thema finde ich diese Aussage:


    Zitat

    Das Übergabeprotokoll stellt eine Art Quittung dar, durch die der Mieter bestätigt, das Mietobjekt in mängelfreiem Zustand erhalten zu haben.


    Zitat

    Weist das Mietobjekt dann bei der Rückgabe Schäden auf, die im Übergabeprotokoll nicht vermerkt sind, muss der Mieter beweisen, dass sie von Anfang an vorhanden waren. Kann er dies nicht, dann haftet er für deren Beseitigung.


    Ob dies allerdings auch für ein Internatszimmer gilt, keine Ahnung.


    ...ciu

    Audi V8 ist leider verunfallt.... Das Gegenteil von GUT ist : Gut gemeint !!

  • entweder hat der Threadersteller sich verschrieben oder es ist nicht sinnvoll einen Anwalt bei dem geringen Streitwert zu beauftragen.


    Zitat

    100€ Mietkaution

  • Zitat

    Original geschrieben von AudiV8
    Im Umkehrschluss heist das, addiert man 6 Monate Karenz zur Rückzahlung der Kaution hinzu, käme man auf ca. 8 Monate Mietrückstand - Prost Mahlzeit!


    Ich glaube ich habe einen :gpaul: aber den Satz verstehe ich nicht.

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