Vertrag gesperrt wegen 1. Mahnung e-plus

  • Zitat

    Original geschrieben von mannesmann

    Was glaubst du warum E+ oder wer auch immer sich Rücklastschriften so "großzügig" vergüten lässt? Wegen der lieben Banken! Die Banken machen es sich nämlich einfach. Die geben die Lastschrift einfach zurück und schon haben sie Geld verdient! Das macht je nach Bank 5 Euro +/-. Die werden dann erstmal der Netzbetreiberbank in Rechnung gestellt zzgl. Kosten der Netzbetreiberbank. :eek:



    mannesmann


    Falsch ! Nicht die Banken die das Geld zurückbuchen dürfen dafür Geld verlangen, sondern die Bank (in diesem Fall die des Netzbetreibers) verlangen dafür Geld.


    Bloß in Mahnungen steht dann immer "Ihre Bank hat uns in Rechnung gestellt"..
    Das stimmt aber nicht !

  • Es ist doch so, auf der Rechnung steht das Datum, an dem eingezogen wird. Also hat jeder Kunde ausreichend Zeit, für Deckung des Kontos zu sorgen. Weiterhin ist es so, daß jeder Kunde quasi "auf Credit" telefoniert. Daher kann ich es schon verstehen, wenn es zu einer Sperre der Karte kommt.

    Thnx,
    OLBO


    H1 & Vodafone 360

  • Zitat

    Original geschrieben von Sascha057
    Falsch ! Nicht die Banken die das Geld zurückbuchen dürfen dafür Geld verlangen, sondern die Bank (in diesem Fall die des Netzbetreibers) verlangen dafür Geld.


    MÖÖÖÖÖÖÖÖPPPPPPPPPP!


    BEIDE Banken können Geld dafür verlangen. Mir ist übrigens keine Bank bekannt, die eine Rücklastschrift nicht berechnet.


    Es ist nur rechtswidrig nach einem BGH Urteil, dass die Bank dem eigenen Kunden eine Rücklastschrift in Rechnung stellt. Rechtmäßig ist dagegen, wenn die Bank des Kunden der Netzbetreiberbank die Rücklaschrift in Rechnung stellt, diese widerrum belastet ihre Rücklaschriftgebühren zzgl. des Laschriftbetrages und der Rücklaschriftgebühr von der Kundenbank dem Netzbetreiberkonto.


    Zitat

    Original geschrieben von Sascha057
    Bloß in Mahnungen steht dann immer "Ihre Bank hat uns in Rechnung gestellt"..
    Das stimmt aber nicht !


    Du scheinst dich ja auszukennen mit solchen Schreiben. ;)


    mannesmann

  • Zitat

    Nach soundsoviel Jahren ohne RL/Mahnung gibts Frei SMS, Frei MB´s oder Rabatt auf die GG.


    LOL. Als Vermieter könnte man ja auch aus reiner Dankbarkeit, dass der Mieter kein Mietnomade ist, nach zwei Jahren einen Monat Freiwohnen geben. Oder als Autoleasingfirma einen Dachgepäckträger umsonst, wenn wider erwarten alle Raten pünktlich bezahlt wurden.

  • Es kommt darauf an, ob und wie das Thema Rücklastschrift im Mobilfunkvertrag geregelt ist. Zahlreiche unterschiedliche Wege sind denkbar.


    Häufig hat man es wohl mit einer "vertragsstrafe-ähnlichen" Konstellation zu tun, bei der die Höhe abstrakt festgelegt wird (z.B. 12,50 Euro), ohne daß der Anbieter den Nachweis eines konkreten, tatsächlich entstandenen Schadens ("mußte an die Bank 5,00 Euro zahlen") führen müßte.


    Fehlen allerdings dazu Regelungen im Vertragsverhältnis Anbieter-Kunde, müßte der Anbieter seinen Schaden - d.h. vor allem die Höhe - natürlich im einzelnen darlegen und ggf. beweisen, um einen Anspruch Zahlung bzw. auf Freistellung von der Verbindlichkeit ggü. der Bank geltendzumachen.

  • Hi,
    kurze Frage zu folgender Situation:


    Bekannte (nein ich zahle meine Rechnungen per Lastschrift :) ) hat mehrere Mahnungen nicht bekommen, da Post zu ihren Eltern ging. Keine Mahnung per Einschreiben o.ä.


    Sie hat es verpeilt zu überweisen, keine Frage. Habe ich auch nicht verstanden, wie und warum :(


    Hat dann Donnerstag die Post bei ihren Eltern geöffnet. Direkt bei eplus angerufen, Hotline sagt: Heute überweisen, kein Inkasso o.ä.


    Direkt auch Donnerstag überwiesen, Beleg per Fax an eplus. Um halb sechs (Hotline/Mahnhotline) bis 18.00Uhr besetzt- angerufen, ob das Fax mit der Überweisungsbestätigung angekommen ist.


    Antwort: Systemfehler...


    Nächsten Morgen: Systemfehler...


    Nachmittags: System läuft. Vorgang ans Inkasso.


    So, wie sieht es denn jetzt aus? Abgesehen von ihrer Schuld an der ganzen Sache, die ich nicht in Abrede stellen will.


    Sie hat das Geld innerhalb der von der Hotlinerin genannten Frist an eplus überwiesen. Wenn jetzt Post vom Inkassobüro kommt, widersprechen? Sie hat dem Gläubiger doch alles gezahlt. Muß sie Gebühren ans Inkasso zahlen?


    Und wie sieht es mit Eintrag in Schufa, etc aus? Wird der erfolgen bzw. muß der direkt gelöscht werden, da sie alles bezahlt hat?


    Vielen Dank!
    cm

  • Zitat

    Original geschrieben von muellix
    Und wie sieht es mit Eintrag in Schufa, etc aus? Wird der erfolgen bzw. muß der direkt gelöscht werden, da sie alles bezahlt hat?


    Der dürfte, da das Kundenkonto jetzt ausgeglichen ist, nicht erfolgen.


    Falls doch, er wird auf erledigt gesetzt und nicht gelöscht! Da wird Deine Bekannte die üblichen zwei Jahre abwarten müssen :rolleyes:

    Gruß der Ostfriese


    Vertrauensliste #1 #2 sowie im TMD-GK #3

  • SCHUFA-Eintrag gibt es meiner Meinung erst, wenn der Mahnbescheid gerichtlich durchgesetzt ist. Soweit ich weiß, darf ein Unternehmen nicht einfach ein Negativmerkmal bei der SCHUFA hinterlegen.
    Das wäre ja auch noch schöner!

    MagentaMobil XL flex ff
    Samsung Galaxy S23U, Galaxy S9

  • Zitat

    Original geschrieben von nemesis001
    SCHUFA-Eintrag gibt es meiner Meinung erst, wenn der Mahnbescheid gerichtlich durchgesetzt ist. Soweit ich weiß, darf ein Unternehmen nicht einfach ein Negativmerkmal bei der SCHUFA hinterlegen.

    Richtig, ein Inkasso-Unternehmen hat da rechtlich noch keine Möglichkeiten. Sie versuchen eben nur das Geld "einzutreiben". Bis es zu einem SCHUFA Eintrag kommt vergeht noch viel Zeit...


    edit: ostfriese, eben, das Inkasso-Unternehmen hat keine Rechte, somit muss es erst weiter gehen vor Gericht...dann kann der NB einen Eintrag beantragen, aber das hat nemesis001 bereits geschrieben.

  • Zitat

    Original geschrieben von korbinian
    Richtig, ein Inkasso-Unternehmen hat da rechtlich noch keine Möglichkeiten.


    Den Eintrag nimmt auch immer der Vertragspartner ein und nicht das Inkasso-Unternehmen!

    Gruß der Ostfriese


    Vertrauensliste #1 #2 sowie im TMD-GK #3

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