Vertrag gesperrt wegen 1. Mahnung e-plus

  • Nabend,


    Zitat

    Wenn der Kd. seine Vertragspflichten nicht einhält, und seine Rechnungen nicht pünktlich bezahlt, heißt es, die Verbrecher könnten ruhig ein wenig kulanter sein


    Ihr würden, wenn ihr NB seit, anders reden. Wenn ich jeden Monat das Geld bekommen würde, was alleine bei uns an Porto für Mahnung an die ach-so-lieben-zahlungswilligen-Kunden verbraten wird, könnte ich mir jeden Monat locker ein neues Auto kaufen und trotzdem noch ein schönes Leben machen. So sieht die Realität aus und deswegen werden bei solchen Kunden mittlerweile direkt nach einer Rücklastschrift die Karten gesperrt.

  • ChickenHawk:
    Die Begriffsbestimmungen - die wohl jeher recht konfus waren - sind durch die Änderungen im TKG jetzt erst recht nicht mehr passend, da hast Du recht.
    Mir geht es hier auch um § 19 I Halbsatz 1 Fall 2 TKV ;-) : "[...] und Anbieter von Sprachtelefondienst [...]". Sprachtelefondienst war früher in § 3 Nr. 15 TKG a.F. definiert, jetzt gibt es dazu nichts mehr. Man knüpfte damit an der Lizenzbezeichnung an. In diesem Zusammenhang war - insofern Dein Einwand - durchaus umstritten, ob Mobilfunk auch dazuzählt, warum er ggf. ausgenommen sein könnte und ob dies denn sachlich zu rechtfertigen sei.


    Nachdem nunmehr aber die Begriffsbestimmung schon nicht mehr dem TKG zu entnehmen ist, stellt sich für mich die Frage, wie der Begriff jetzt zu beurteilen ist.
    Immerhin wurde die TKV zuletzt geändert durch Art. 22 G v. 9.12.2004 (BGBl. I 3214), und damit durchaus nach Inkrafttreten der TKG-Änderungen, die zum Wegfall der entsprechenden Begriffsbestimmung führten.


    Die Begriffsdeutelei müßte damit also (wieder) an der Quelle "Sprachtelefoniedienst" ansetzen... und dabei ergibt sich m.E. kein Anlaß für eine Differenzierung bzw. Ausklammerung des Mobilfunks, solange jedenfalls Sprachtelefonie im wahrsten Sinne des Wortes dahintersteht und die entsprechende Leistung vom Anbieter gesperrt wird.


    In praktischer Hinsicht darf man wohl durchaus auch davon ausgehen, daß an deutschen Amtsgerichten der Begriff z.B. des "Handytelefonierens - Annahme von ankommenden GSM-Gesprächen sowie Aufbau und Führen von selbstgewählten GSM-Sprachverbindungen" ohne große Bedenken dem Begriff der "Sprachtelefonie" subsumiert wird.
    Und das ist schließlich die maßgebliche Frage für denjenigen, der gegen die Sperre eine einstweilige Verfügung erwirken möchte ;-)


    Mich würde dennoch interessieren, welche Richtlinie genau Du meinst? Ich habe - auch auf die Schnelle - die Differenzierung zwischen fest und mobil nicht gefunden.

  • Moin,


    Zitat

    Und das ist schließlich die maßgebliche Frage für denjenigen, der gegen die Sperre eine einstweilige Verfügung erwirken möchte ;-)


    Und was soll das bringen ?
    Spätestens nach Ablauf deines Vertrages hast du die Kündigung im Briefkasten und durch die nicht bezahlte Rechnung einen Eintrag im FPP und dann ? Kannst ja gegen klagen....die Anwälte des NB lachen dich auch und deine Rechtschutzversicherung erst recht

  • Also ich habe mich bei Viag damals auch mal auf die TKV berufen, als die mir wegen 40DM Rueckstand auf einer Karte (es ging um einen strittigen Betrag) gleich alle Karten sozusagen in Geiselhaft genommen haben.


    Daraufhin habe ich wegen Nichterfuellung durch Viag saemtliche Vertraege vorzeitig fristlos gekuendigt.


    Es ging dann ein bisschen hin und her, der Anwalt von Viag hat dann aber auf eine Klage verzichtet und wohl eingesehen, dass es nunmal eine feste Gebuehrengrenze laut TKV gibt, die fuer eine Sperre erstmal ueberschritten werden muss.


    Erstmal galt das vor einigen Jahren wohl nur fuer Festnetzanbieter, in aktuellen Urteilen wird diese Unterscheidung aber wohl nicht mehr gemacht und die TKV wird in den Urteilen auch fuer Mobilfunkkunden angewandt.


    Damit ist eine Sperre des Anschlusses unterhalb dieser 70 (DM oder EUR - keine Ahnung, ist schon laenger her) auf jeden Fall rechtswidrig, solange der Rest der Rechnung bezahlt wird. Zusaetzlich gibts noch so eine "Gummiregelung", dass eine Sperre moeglich ist, wenn eine Rechnung den ueblichen Jahresdurchschnitt erheblich ueberschreitet, oder viele "unserioese" Verbindungen etc. hat.


    Das macht aber keiner, glaube ich. Zumindest nicht Eplus, die wollten von mir mal 13000EUR (bei sonst ca. 100eur) haben und die Karten waren trotzdem nicht gesperrt .


    So ist das eben....

  • Ist doch ganz klar, worum es geht:


    Man streitet sich über eine möglicherweise fehlerhafte Rechnung, über Gegenansprüche etc.


    In einer derartigen Situation gibt es regelmäßig keinen Anlaß dafür, daß dem Anbieter ein Druckmittel in Form der Anschlußsperre zustehen sollte. Eine zweitweise Sperre des Mobilfunkvertrages hat für viele Personen so weitreichende Folgen, daß man sie unbedingt vermeiden möchte. Dann wäre man jedoch gezwungen, entweder die ungeklärte Rechnung etc. einfach hinzunehmen und zu zahlen, oder jedenfalls erst im Rückforderungsprozeß die Begründetheit der Forderung zu klären.


    Eine derartig einseitige Verlagerung der "Machtverhältnisse" kommt wohl jedem Kunden, der - auch durchaus berechtigte - Einwendungen gegen eine Forderung hat, - sagen wir mal - "ungelegen". An dieser Stelle setzt z.B. auch § 19 TKV an.


    Ist doch nachvollziehbar, oder?

  • [QUOTE] Original geschrieben von mannesmann
    9/2007? Meinst du 9/2005?


    Nee,ich meine die Laufzeit 09/2007 des Vertrages...Ab September buchten die dann bei mir ab...Von heute auf morgen eben nicht mehr...Zudem ist meine Bank genauso wie sie mal war.Keine Fusion o.ä. Aber egal...Das Thema ist durch und für mich E+ raus...

  • Zitat

    Original geschrieben von uwm
    Allerdings hätte ich auch ein kulanteren Verhalten (der Netzbtetriebr / Provider allgemein) erwartet.
    Zumindest eine SMS über die fehlgeschlagene Abbuchung und dann, wenn der Kunde nicht reagiert, nach 24 h die Sperrung halte ich eigentlich für angebracht.


    Gerade, wenn man sieht was für hochbegabte und hochmotivierte Angestellte an den Hotlines tätig sind, wundere ich mich über nichts mehr - wie schnell hat da einer der 400 Euro Aushilfen mal einen Zahlendreher drin bei einer
    Änderung der Bankverbindung, für den ich als Kunde nichts kann.... und dann bin ich die Gebühr für die Rücklastschrift los und habe erstmal Stress ... :rolleyes:


    Naja, bei der großen Menge an RL, die bei einem Netzbetreiber so monatlich eingehen, da wird nicht mehr lange gefackelt. Wenn man die Zahl der fristlosen Kündigungen wegen wiederholt nicht erfolgten Zahlungen von Rechnungen kennt, dann ist einem schon klar, warum nicht mehr lange gewartet wird, bis die Karte gesperrt wird.


    Und wenn die RL wegen eines Zahlendrehers der Hotline kommt, dann wird auch die RL Gebühr schnell wieder gutgeschrieben und gegen den Ärger gibt es meist auch noch eine Gutschrift.


    Gruß
    Andreas

  • Andreas:


    Wie hoch ist denn der Anteil der Rechnungen (an der Gesamtanzahl der monatl. Rechnungen), die wegen einer Rücklastschrift nicht "automatisiert" im Einzugsverfahren ausgeglichen werden?


    Wie hoch ist denn der Anteil der Kundenbeziehungen (statt "Verträge" als Maßzahl, manche haben ja mehrere separate/verbundene...) an der Gesamtanzahl (der Kundenbeziehungen), die wegen Zahlungsverzuges fristlos gekündigt werden?


    Wie hoch ist denn - ob nach erfolgter fristloser Kündigung oder ohne - der Anteil der Forderungen (in % des Gesamtforderungsvolumen), mit denen ein Anbieter typischerweise ausfällt (nach 6 Monaten, nach 1 Jahr, nach 3 Jahren, nach 10 Jahren)?


    Meinst Du, es gibt im Mobilfunkbereich "branchenspezifische", vom Üblichen abweichende Charakteristika oder Abfolgen für den OP-Bereich?

  • Moin,


    Zitat

    Wie hoch ist denn der Anteil der Rechnungen (an der Gesamtanzahl der monatl. Rechnungen), die wegen einer Rücklastschrift nicht "automatisiert" im Einzugsverfahren ausgeglichen werden?


    In nackten Zahlen ausgedrückt, pro Tag verlassen Mahnschreiben in 5-stelliger Anzahl die Druckerei. In meinen Augen eine verdammt hohe Anzahl, dann kann nur noch konsequent gesperrt werden.

  • Dann wäre das doch ein Ansatz für ein Kundenbindungsprogamm!


    Nach soundsoviel Jahren ohne RL/Mahnung gibts Frei SMS, Frei MB´s oder Rabatt auf die GG.

    Gruß
    Peter
    ******************************

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!