Vertrag gesperrt wegen 1. Mahnung e-plus

  • Hallo,


    bei mir war es nicht besser Eplus eben! Die haben die ganze Zeit eine Lastschrifteinzugsermächtigung (habe diese NICHT zurückgenommen!) haben auch abgebucht vom Kto. Zudmindest anfangs. Eines Tages kommt ein Brief,dass ich innerhalb 7Tage die offene Rechnungen von 2Monaten sogar überweisen soll, obwohl denen eine Lastschrift vorliegt! Die Sp.....!!! Das beste war aber das ich gleich die 1.Mahnung erhielt! Wo kommen wir mit den GRÜNEN noch hin? Die haben Discounttarife ohne Ende.Verrammschen Eplus.Service ist denen mittlerweile ein Fremdwort. Kann ich nicht nachvollziehen! Zu dem Verein gehe ich NICHT mehr. Bei T-Mobile noch NIE Probs gehabt! Ich werde nun meine UMTS Flat kündigen und mich anderweitig umsehen. Das war es für mich bei E+


    Nur mal so neben bei...


    LG Tamara

  • Zitat

    Original geschrieben von tamara1978
    Hallo,


    bei mir war es nicht besser Eplus eben! Die haben die ganze Zeit eine Lastschrifteinzugsermächtigung (habe diese NICHT zurückgenommen!) Wo kommen wir mit den GRÜNEN noch hin? Bei T-Mobile noch NIE Probs gehabt!


    Ach ja, Tee Mobilee ist auch nicht der Pabst und somit unfehlbar!


    Die Sachlage in deinem Fall mag anders sein, aber ich hatte auch schon mit T-Mobile & zahlreichen anderen Anbietern Problemen in Sachen Lastschrift! Die lieben Shopmitarbeiter haben nämlich eine Sauklaue und die Erfasser bei den Netzbetreibern können diese "altarabische" Schrift natürlich nur unzureichend lesen. Folge: falsche Bankverbindung im Abrechnungssystem. Später bei der Korrektur der Bankverbindung erzählt dann der Callcenteragent man soll schnell den Rechnungsbetrag überweisen, während das Abrechnungssystem schon im Hintergrund wg. korrigierter Bankverbindung abbucht.


    Bei falschen Bankverbindungen sind die Netzbetreiber noch relativ kulant, da es um Neuverträge geht und das Verschulden ja auch eindeutig auf ihrer Seite liegt!


    Mittlerweile passiert der oben dargestellte Erfassungsfehler natürlich kaum noch, da die Verträge direkt online im Shop eingepflegt werden.


    Wie war es denn bei dir? In deinem Beitrag schreibst du, dass E+ nur anfangs abgebucht hat und denen zum fraglichen Zeitpunkt eine Einzugsermächtigung vorliegt. Haben die denn die angemahnte Rechnung abgebucht oder nicht? Wenn sie dann die Rechnung nämlich nicht zum gewohnten Zeitpunkt abgebucht hätten, wäre es mir zumindestens komisch vorgekommen. Ich hätte dann mal bei E+ angerufen, ob die jetzt kein Geld mehr von mir wollen. Es ist zwar nicht deine vertragliche Pflicht, aber so hätte man sich evtl. Probleme wie Mahnung, Sperrung & Co. vom Hals halten können.


    Bei Tee Mobilee arbeiten auch nur Menschen. Solange man bei den großen Vier alles online erledigt habe ich noch mit keinem Probleme gehabt, problematisch wird es erst, wenn Menschen eingreifen! Und da kann sich niemand von frei sprechen, jeder macht Fehler.


    mannesmann

  • Zitat

    Eines Tages kommt ein Brief,dass ich innerhalb 7Tage die offene Rechnungen von 2Monaten sogar überweisen soll, obwohl denen eine Lastschrift vorliegt!


    Und es gab keinen Lastschriftrückläufer?!

  • [QUOTE] Original geschrieben von mannesmann
    Ach ja, Tee Mobilee ist auch nicht der Pabst und somit unfehlbar!


    Die Sachlage in deinem Fall mag anders sein, aber ich hatte auch schon mit T-Mobile & zahlreichen anderen Anbietern Problemen in Sachen Lastschrift! Die lieben Shopmitarbeiter haben nämlich eine Sauklaue und die Erfasser bei den Netzbetreibern können diese "altarabische" Schrift natürlich nur unzureichend lesen. Folge: falsche Bankverbindung im Abrechnungssystem.



    ---


    @Also die haben von Anfang an abgebucht 9/2007 ging es los und auf einmal nicht mehr...


    ---
    [QUOTE] Original geschrieben von mannesmann
    Bei Tee Mobilee arbeiten auch nur Menschen. Solange man bei den großen Vier alles online erledigt habe ich noch mit keinem Probleme gehabt, problematisch wird es erst, wenn Menschen eingreifen! Und da kann sich niemand von frei sprechen, jeder macht Fehler.


    @Ja nur komisch,dass es von Anfang an lief und JETZT nicht mehr. Bekomme auch keine Rechnung von denen,ich habe KEINEN WEB Vertrag...

  • Zitat

    Original geschrieben von oleR
    Und es gab keinen Lastschriftrückläufer?!


    nein,und ich habe auch keinen Kto.Wechsel durchführen lassen...Bekomm auch keine Rechnung,kein Webvertrag...

  • Bei diesen Themen wird immer viel geschrieben...
    ... dabei ist zu einer Kartensperre vor allem § 19 TKV beachten:
    http://bundesrecht.juris.de/tk…1000997BJNE002201301.html


    Nicht mehr, nicht weniger.
    Wann gesperrt werden darf, steht dort und nirgendwo anders.


    --> mind. 75 Euro (!)


    und


    --> Verzug (!), also Überschreitung eines Zahlungstermins auf der Rechnung oder separate Mahnung.


    (Genaueres siehe § 19 TKV)

  • Zitat

    Original geschrieben von timbercom
    ... dabei ist zu einer Kartensperre vor allem § 19 TKV beachten:


    Ist dies zwingendes oder dispositives Recht?

  • ich kenne e+ bei buchungsprobleme als kulant.
    jedesmal wenn die kk wiedermal abgelaufen ist und ich eigentlich wie immer versaeumt habe die neue nummer der kk weiter zugeben, habe ich noch nie irgendwelche rueckbuchungskosten etc. aufgebrummt bekommen.

    Riccardo Ricco`s Vater Rubhino
    "Einmal habe ich zu ihn gesagt:"Du bist mein Sohn, aber ich habe noch nie jemand mit so einem abstoßenden Charakter gesehen."Er hat keine Antwort gegeben."

  • Man muß wirklich unterscheiden zwischen zwei verschiedenen Dingen:


    1. Darf die Karte (teilweise) gesperrt werden?
    2. Darf der Anbieter zusätzliche Belastungen vornehmen für Bankrücklastschriften etc.



    Die Antwort zur 1. Frage ergibt sich aus § 19 TKV, s.o.


    Die Antwort zur 2. Frage hängt von der vertraglichen Gestaltung, AGB, Preislisten sowie den Umständen des Einzelfalls ab. Bei Kreditkarten werden dem Anbieter bei abgelaufenen Karten keine Entgelte in Rechnung gestellt, er erhält einfach kein Geld mehr. Dann ist u.U. eine Mahnung notwendig, die evtl. nach Verzugseintritt erfolgt und für die teilweise eine Mahngebühr zwischen 1,- und 4,- Euro berechnet wird. Bei Banklastschriften hingegen, die nicht eingelöst werden, will (oft) die Bank noch selbst einen Betrag für die "Nichtgutschrift" haben mit der Begründung manueller Bearbeitung etc. Für diesen Posten - wenn er denn darauf zurückzuführen ist, daß der Kunde (schuldhaft) die Nichteinlösung zu vertreten hat - können dem Anbieter grundsätzlich Schadensersatzansprüche zustehen. Die Höhe der "Servicepauschale" für die Rücklastschriftbearbeitung ist auch häufig schon in den ausführlichen Preislisten festgelegt, quasi als Vertragsstrafe ausgestaltet. Man mag im Einzelfall darüber streiten, ob der Kunde überhaupt etwas dafür zahlen muß, und ob die Höhe richtig ist. Oftmals wird es sich jedoch rechtlich nicht erfolgreich beanstanden lassen.


    --> Rechtmäßigkeit der Kartensperre und Rechtmäßigkeit des Rücklastschriftentgelts getrennt behandeln.

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