ZitatOriginal geschrieben von SiemensFreak³
Lt. der Zeitschrift FinanzTest (8/99) beträgt der Anteil der Kirchen an der Finanzierung ihrer Einrichtungen zwischen 10 (bei Kindergärten) und 0% (bei Krankenhäusern)
Falsch. Ich bin Presbyter in einer Gemeinde hier in Köln und muss mich damit zwangsläufig auch mit den Zahlen und der Finanzierung auseinandersetzen. Unsere Gemeinde erlaubt sich (noch) den Luxus eines eigenen Kindergartens. 80 % der Kosten übernimmt hier die Stadt, 20 % muss die Gemeinde selbst zuschießen. Dies hört sich zwar nach wenig an, ist in der Realität aber ein großer Batzen Geld. Das Problem, das sich stellt: Gemeinden mit Kindergärten fehlen zunehmend die Mittel. Eine Gemeinde hier im Kreis hat bereits ihren Kindergarten an die Stadt Köln abgegeben. Somit erhöht sich hier der Anteil der Stadt Köln von 80 % auf 100 %. Die Stadt muss den Kindergarten weiterbetreiben, da sie Plätze zur Verfügung stellen muss.
In den letzten beiden Jahren habe ich zwei Jugendfreizeiten (13 - 17 Jahre) mitorganisert (die nächste Freizeit im Jahre 2005 ist schon mitten in der Planungsphase). Neben dem Pfarrer sind jeweils 4 ehrenamtliche Helfer (einschließlich meiner Person) mitgefahren. Diese Freizeiten sind für alle Jugendlichen offen, egal welcher Konfession oder Religion sie angehören. Wer die Freizeit nicht zu 100 % selbst finanzieren kann, wird von der Gemeinde unterstützt. Es soll niemand ausgeschlossen werden. Auch dies ist soziale Engagement, das allerdings in keiner Statistik auftaucht. Der Pfarrer kostet die Gemeinde auch Geld. Wenn er, wie in diesem Beispiel zwei Wochen mit Jugendlichen unterwegs ist, kommen hier schnell ein paar Tausend Euro an Gehaltskosten zusammen (werden auch in keiner Statistik erfasst!). Das ist auch so ein Grund, warum ich Zahlen, wie sie z. B. auf http://www.kirchensteuer.de auftauchen, nicht trauen kann. Hier werden nur die direkten Mittel für soziale Aufgaben erfasst.
ZitatOriginal geschrieben von Zeus
Die sozialen Einrichtungen sind imho nur eine Randerscheinung der Kirche. Das könnte man auch sehr sehr sehr viel billiger und einfacher haben.
Wie kommst du darauf?
ZitatOriginal geschrieben von Zeus
Wenn anläßlich eurer Beerdigung die Glocken geläutet werden sollen wird das euren Hinterbliebenen übrigens auch in Rechnung gestellt wenn ihr zeitlebens Kirchenmitglied wart. Wie auch fast alle anderen Leistungen die dabei erbracht werden abgerechnet werden.
Stimmt nicht. Zumindest nicht in der ev. Kirche. Taufe, Konfirmation, Trauung, Beerdigung sind völlig kostenlos. Wer die Trauerfeier in der Friedhofskapelle des städtischen Friedhofs macht, muss die Nutzung bezahlen, während die Gemeinde die Kirche kostenlos zur Verfügung stellt. Natürlich kostet auch das Geläut oder der Pfarrer nichts.
Ich finde, hier sollte mal etwas objektiver und mit mehr Fakten diskutiert werden.
ZitatOriginal geschrieben von Mekong
Bleiben wir mal eben bei den Nachteilen.
Hat man ein ungetauftes Kind, ist es schwerer, einen Platz in nem evangelischen oder katholischen Kindergarten zu bekommen.
Stimmt zumindest nicht für unsere Gemeinde. Aufnahmekriterien sind bisher eher, ob es bereits Geschwister im Kindergarten gibt, wie dringend brauchen die Eltern den Kindergartenplatz (z. B. Alleinerziehende, beide berufstätig?) und das Alter des Kindes.
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von Chevygnon
Eine eigene Erfahrung:
Das Kind einer Bekannten (besser gesagt eine gute Freundin meiner Freundin) ist sehr früh bei einem Autounfall gestorben.
Sie war zu dem Zeitpunkt nicht getauft.
Aber als wenn ihr Tod nicht schon tragisch genug gewesen wäre, kam es noch schlimmer.
Der Pastor meint zu den Eltern nur: Ein ungeweihter Körper darf nicht in geweihter Erde beerdigt werden.
Also hätte die Kleine entweder zwangsnachgetauft werden müssen oder woanders beerdigt.
Sorry, aber ich finde ein derartiges Verhalten einfach nur vollkommen daneben.
Traditionen hin oder her, aber bei einem solchen Verlust dann noch gesagtzubekommen, sein Kind wäre quasi nicht würdig, ein vernünftiges Begräbnis zu bekommen, ist einfach nur absurd in der heutigen Zeit...
Ich zitiere mal aus der Kirchenordnung der Ev. Kirche im Rheinland:
ZitatAlles anzeigen
Artikel 93
(1) Die kirchliche Bestattung setzt grundsätzlich voraus, dass die Verstorbenen der evangelischen Kirchen angehört haben.
(2) Nicht getaufte verstorbene Kinder werden kirchlich bestattet, wenn ihre der Kirche angehörenden Eltern es wünschen.
(3) Waren die Verstorbenen nicht Mitglied der evangelischen Kirche, kann auf Bitten der evangelischen Angehörigen ausnahmsweise eine kirchliche Bestattung stattfinden, wenn dies aus seelsorglichen Gründen angezeigt erscheint.
(4) Eine kirchliche Bestattung kann nicht stattfinden, wenn die Verstorbenen sie ausdrücklich abgelehnt haben.
Artikel 94
(1) verweigert die Pfarrerin oder der Pfarrer die kirchliche Bestattung, so können die Angehörigen der Verstorbenen Beschwerde bei der Superintendentin oder dem Superintendenten einlegen. Diese oder dieser entscheidet endgültig.
(2) Auch wenn die Bestattung verweigert wird, soll die Pfarrerin oder der Pfarrer den Hinterbliebenen, die der Kirche angehören, in seelsorglicher Verantwortung beistehen.
Gilt so natürlich nur für die Ev. Kirche im Rheinland. Hier werden auch ungetaufte Kinder kirchlich bestattet, wenn die Eltern der Kirche angehören und dies wünschen.
Im Übrigen werden auch Obdachlose, gleich welcher Religion oder Konfession, z. B. mit Lebensmittelgutscheinen versorgt oder in Einrichtungen untergebracht, um wieder einen geregelten Tagesablauf zu erlernen, um später hoffentlich wieder eine Arbeit zu finden und ein selbstständiges Leben führen zu können.
Ich halte daher nichts davon aus rein finanziellen Erwägungen aus der Kirche auszutreten.
mfg
Foxy