Rechtsfrage: Sachbeschädigung/Anzeige

  • Hallo TT-Experten!


    Da hier ja des öfteren Threads mit Rechtsfragen auftauchen dachte ich mir ich suche auch mal hier Rat.


    Das Problem ist folgendes:


    Mich wollte vor kurzem jmd zu einer "körperlichen Auseinandersetzung" provozieren. Ich jedoch ging nicht darauf ein und setzte mich in mein Auto um Ruhe vor der Person zu haben. Dadurch wohl noch mehr provoziert verursachte besagte Person durch Tritte an meinem Auto einen Schaden von 1.525,- €, was ich mir durch einen Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt bescheinigen lassen habe.


    Meine erste Handlung nach dem Vorfall war natürlich die Fahrt zur Polizei um Anzeige zu erstatten.


    Am folgenden Tag setzte sich besagte Person mit mir telefonisch in Verbindung, entschuldigte sich, bot mir an den Schaden zu begleichen und fragte ob wir das Ganze dann nicht ohne den Gang vor Gericht lösen könnten.


    Ich grüble jetzt wirklich wie meine Möglichkeiten sind.
    Ein zivilrechtlicher Prozess würde ja einige Zeit beanspruchen, Zeugen habe ich ausreichend, eine Rechtsschutzversicherung ebenfalls.


    Es gibt für mich jetzt also folgende 2 Möglichkeiten:
    - Ihn wasserfest festzunageln mir den Schaden zu begleichen und im Gegenzug die Anzeige zurückzuziehen.(Kann man eine zurückgezogene Anzeige wieder "geltend" machen?)


    - Ihn vor Gericht zu ziehen und wer weiss wie lange auf das Geld zu warten.


    Ich möchte hier keine Diskussion lostreten ob es moralisch richtig ist sich auf solch einen "Kuhhandel" einzulassen, ich möchte lediglich wissen ob es möglich ist einen Vertrag aufzusetzen der ihn auch rechtskräftig bindet mir den oben genannten Betrag + Kosten für den Leihwagen zu erstatten nachdem ich die Anzeige zurückgezogen habe und wie dieser auszusehen hätte.
    "Zahlungsziel" wäre dann nach Ostern.


    Danke im Voraus.


    Falls noch irgendwelche Informationen benötigt werden die zur Klärung meiner Frage dienlich wären: Fragt bitte einfach ;)

    greetz´n regards,


    Da_StriKa

  • Bei der Sachbeschädigung handelt es sich um ein Antragsdelikt.
    Wenn du keine Anzeige erstattest bzw. deine Anzeige zurücknehmen würdest,
    gebe es weniger Probleme.
    Andernfalls bei Aufrechterhaltung der Strafanzeige, wäre dein "Freund"
    verurteilt. Durch diese Verurteilung würdest du aber nicht zu deinem
    Geld kommen. Das Gericht würde ihn für diese rechtswidrige
    Tat (Sachbeschädigung) verurteilen. Du würdest deinen Schaden dadurch
    erstmal nicht ersetzt bekommen.
    Hierzu bedarf es einer gesonderten Klage auf dem zivilen Rechtsweg. Erst nach diesem
    Urteil besteht die Möglichkeit, dass du zu deinem Geld kommst.


    Ich würde dir Raten, keine Anzeige zu erstatten.


    Wenn er bis zu dem vereinbarten Termin nicht bezahlen sollte, könntest
    du immernoch den zivilen Klageweg bestreiten. Deine zivilrechtlichen Ansprüche
    wären bis dato nicht verjährt.

  • Hallo henry1000!


    Danke für deine Antwort. Dass ich das Geld zivilrechtlich hätte einklagen müssen war mir klar. Aber eben nicht dass dies absolut unabhängig von der Anzeige geschehen kann. Ich hatte mir das irgendwie so vorgestellt dass die Anzeige gewissermaßen eine Art Vorraussetzung für die zivilrechtliche Klage ist, oder zumindest der Rechtsprechung in meinem Sinne dienlich wäre falls es zu einer Verhandlung kommen muss.


    Im Klartext heisst es also ich kann die Anzeige zurückziehen, ihm sagen bis dann und dann bekomme ich das Geld, und falls es dann nicht da sein sollte sehen wir uns vor Gericht?


    Sollte ich denn trotzdem irgendwie einen Vertrag aufsetzen und ihn an eine Frist binden?

    greetz´n regards,


    Da_StriKa

  • Zitat

    Original geschrieben von Da_StriKa
    Danke für deine Antwort. Dass ich das Geld zivilrechtlich hätte einklagen müssen war mir klar. Aber eben nicht dass dies absolut unabhängig von der Anzeige geschehen kann. Ich hatte mir das irgendwie so vorgestellt dass die Anzeige gewissermaßen eine Art Vorraussetzung für die zivilrechtliche Klage ist, oder zumindest der Rechtsprechung in meinem Sinne dienlich wäre falls es zu einer Verhandlung kommen muss.


    Im Klartext heisst es also ich kann die Anzeige zurückziehen, ihm sagen bis dann und dann bekomme ich das Geld, und falls es dann nicht da sein sollte sehen wir uns vor Gericht?


    Sollte ich denn trotzdem irgendwie einen Vertrag aufsetzen und ihn an eine Frist binden?


    Vorab: Ich bin kein Anwalt, daher ist dies wirklich nur meine Meinung als juristischer Laie. Falls also die Rechtsgelehrten angesichts meiner Worte nur mit dem Kopf schütteln, so sei es. Dann dürft ihr mir gerne ein gewisses Dieter Nuhr-Zitat an den Kopf werfen. ;)


    Ich ließe mir vom Verursacher ein entsprechendes Dokument unterzeichnen (dies sollte übrigens von einem Anwalt aufgesetzt werden, damit's wasserdicht ist; die Kosten dafür brummst Du dem Schadenverursacher für Dein Entgegenkommen bei der Strafanzeige auf und läßt Dir auch die Anwaltskosten schriftlich absegnen, möglichst in Gegenwart Deines Anwalts), in dem er anerkennt, den von Dir genannten Schaden an Deinem Auto verursacht zu haben, und er sich verpflichtet, diesen bis zu einem entsprechend festgelegten Zeitpunkt zu ersetzen. Wohl eher nicht sollte darin erwähnt sein, daß Du sozusagen als Gegenleistung die Strafanzeige zurückziehst, sonst könnte man das evtl. als Nötigung auffassen ("wenn du nicht unterschreibst, ziehe ich die Anzeige nicht zurück").


    Weigert er sich, das Dokument zu unterzeichnen, geht's gleich per Zivilklage weiter. In diesem Fall zöge ich übrigens auch eine Strafanzeige nicht zurück - Strafe muß sein. ;)


    Unterzeichnet er ein entsprechendes Dokument, versäumt aber die Zahlung, kannst Du einen Titel erwirken, und zwar zunächst über den Weg des amtsgerichtlichen Mahnverfahrens, also wie bei einer unbezahlten und erfolglos gemahnten Rechnung. Wird die Forderung vom Schuldner dann bestritten, geht's ebenfalls per Zivilklage weiter. Ob Du dann noch nachträglich eine bereits zurückgezogene Strafanzeige erneut stellen kannst, weiß ich nicht (glaube ich aber eher nicht). Bestreitet der Schuldner die Forderung nicht, erhältst Du einen Titel und darfst das Geld auch durch einen Gerichtsvollzieher eintreiben lassen, wenn die Forderung nicht beglichen wird.


    Damit bist Du, was Deine Forderung angeht, auf der sicheren Seite - die mangelnde Durchsetzbarkeit infolge Zahlungsunfähigkeit des Schuldners einmal außer acht gelassen, aber gegen die hättest Du auch bei einer (Verurteilung nach Strafanzeige +) erfolgreicher Zivilklage keine Versicherung.


    Es geht Dir ja wohl hauptsächlich darum, daß der Verursacher den Schaden an Deinem Fahrzeug so rasch wie möglich bezahlt. Du bist aus diesem Grund zu einem Entgegenkommen bei der Strafanzeige bereit. Dieses Entgegenkommen sollte der Verursacher seinerseits durch ein entsprechendes Anerkenntnis seiner Verursacherschaft und seiner darauf resultierenden Schadensersatzpflicht honorieren. Falls nicht -> Fall fürs (Straf- und) Zivilgericht.


    Voraussetzung für diesen ganzen Aufwand ist natürlich, daß der Schuldner überhaupt solvent ist. Z. B. nützt Dir bei einem Sozialhilfeempfänger mit einer langen Liste von negativen Schufa-Einträgen Dein Entgegenkommen herzlich wenig, weil Du in jedem Fall auf Deinen Kosten sitzen bleibst. Ein geregeltes Einkommen, von dem man ggf. auch pfänden kann, sollte beim Schuldner (oder für ihn unterhaltspflichtigen Personen) schon vorhanden sein.


    So, jetzt schauen wir mal, was die "Paragraphenreiter" dazu sagen. :D


    Viele Grüße und einen
    Happy Day

    Viele Grüße und einen Happy Day


    Guy Fawkes was the only person ever to enter Parliament with honest intentions.

  • Würde ich auch außergerichtlich versuchen zulösen. Also Anzeige zurückziehen bzw. sein lassen. Ich habe auch Geld zivilrechtlich Eingeklagt und warte schon seit meheren Monaten auf mein Geld. Das dauert ewig.
    Wenn du es anders hinkriegst dann mach es lieber so.

    Cellmapper: Boomi85

  • Zitat

    Original geschrieben von HappyDay989
    die mangelnde Durchsetzbarkeit infolge Zahlungsunfähigkeit des Schuldners einmal außer acht gelassen, aber gegen die hättest Du auch bei einer (Verurteilung nach Strafanzeige +) erfolgreicher Zivilklage keine Versicherung.


    Voraussetzung für diesen ganzen Aufwand ist natürlich, daß der Schuldner überhaupt solvent ist. Z. B. nützt Dir bei einem Sozialhilfeempfänger mit einer langen Liste von negativen Schufa-Einträgen Dein Entgegenkommen herzlich wenig, weil Du in jedem Fall auf Deinen Kosten sitzen bleibst. Ein geregeltes Einkommen, von dem man ggf. auch pfänden kann, sollte beim Schuldner (oder für ihn unterhaltspflichtigen Personen) schon vorhanden sein.


    Soll das heißen wenn jemand kein Geldverdient und etwas klaut oder beschädigt es nicht zahlen muss und der Geschädigte auf seinen Kosten sitzenbleibt??

    Cellmapper: Boomi85

  • Zitat

    Soll das heißen wenn jemand kein Geldverdient und etwas klaut oder beschädigt es nicht zahlen muss und der Geschädigte auf seinen Kosten sitzenbleibt??


    So in etwa sieht es dann aus.
    Wenn sowas öfter vorkommt, weil jemand eine Straftat begeht und denkt dass bei ihm eh nichts zu holen ist oder wenn jemand es sich mit seinem Geld leisten kann und vorsätzlich Sachen beschädigt,dann drohen strafrechtliche Konsequenzen.

  • Zitat

    Original geschrieben von virus-k
    wofür soll eine eidesstattliche Versicherung abgegeben werden?


    Ja wenn der Schuldner nicht bezahlt oder bezahlen kann dann wird noch nach erfolgloser Zwangsvollstreckung eine Abgabe zur eidesstattlichen Versicherung angeordnet. Mich würde interessieren was das genau bedeutet.

    Cellmapper: Boomi85

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