Hey!
Ende 2003 habe ich mir doch einen gebrauchten VOLVO 850 Kombi bei einem Gebrauchtwagenhändler gekauft. Die Gewährleistung wurde nicht ausgeschlossen.
Kurz darauf standen Reparaturen von gut 2.000,- EUR an, weitere 2.000 - 2.500,- EUR wären noch offen (defektes ABS / TRACS). Da ich den Wagen erst "neu" hatte, habe ich die Reparaturen ausführen lassen, da es teilweise auch wichtige Sachen gewesen sind (Bremsanlage, etc.).
Der Händler war absolut unzuverlässig. Kosten die er übernehmen wollte, hat er nicht überwiesen, Rückrufe sind nie erfolgt, etc. Da sich die Sache über einen längeren Zeitraum hingezogen hat, habe ich mein Problem damals im VOLVO - Forum geschildert.
Daraufhin hat sich dort ein User gemeldet, der mir einigte Tips und Hinweise geben konnte. Schnell stellte sich heraus, dass dieser User Anwalt sei, und er sich dem Fall gerne annehmen würde.
Da ich davon ausging, dass sich dieser Anwalt vielleicht gewissenhafter als ein anderer Anwalt kümmern würde (aufgrund der Foren - Community), habe ich ihm den Fall übergeben.
Das stellte sich schnell als grosser Fehler heraus. Es hat eineinhalb Jahre gedauert, bis ein Mahnbescheid mit meinen Forderungen beim Gericht eingereicht wurde. Einige Zeit verstrich, bis dann ein Urteil gefällt wurde. Ich habe so gut wie keinerlei Schriftstücke über den Fall bekommen, und auch Rückrufe erfolgten so gut wie nie. Überhaupt war der Anwalt schwer zu erreichen.
Wie auch immer: das Urteil wurde gefällt, ich habe einen rechtlichen Titel, und würde diesen gerne durch einen Gerichtsvollzieher vollstrecken lassen.
Doch da scheitert es schon wieder: seit etwa einem halben Jahr ist dieser Anwalt nicht in der Lage, einen Gerichtsvollzieher zu beauftragen. Ebenso hat er es nicht geschafft, dass ich die Unterlagen des Gerichts bekomme, um selbstständig einen Gerichtsvollzieher, etc. (vielleicht Moskau - Inkasso... ) zu beauftragen.
Ich habe ihn mehrfach angerufen, und auf die Mailbox gesprochen, er möge mir bitte die Unterlagen zukommen lassen. Das ganze habe ich ebenso schriftlich verfasst, ihm per Mail, Fax & als Einschreiben mit Rückschein zukommen lassen.
Die von mir gesetzte 14tägige Frist ist nun abgelaufen, und ich habe um ehrlich zu sein keinen blassen Schimmer, wie ich hier jetzt am besten vorgehe.
Einen weiteren Anwalt nehmen, der beim ersten Anwalt Druck macht?!? Irgendwie habe ich das Gefühl, das verteuert die Sache nur, und zögert sie noch weiter raus. Eine Rechtschutzversicherung habe ich übrigens nicht, die diesen Fall übernehmen könnte.
Was bleibt mir sonst noch übrig? Beim zuständigen Amtsgericht anfragen, den Fall schildern, und hoffen das sie mir die Unterlagen zukommen lassen?
Gibt es ausserdem eine Instanz, bei der ich diesen "sauberen" Anwalt melden kann?
Vielleicht habt ihr ja den ein oder anderen heissen Tip für mich!
Bis denn...
Bye, Markus.