Vertrag abgelehnt aufgrund FPP-Eintrag

  • Hallo,


    ich bin mir nicht mal sicher, das man bei Bürgel überhaupt eine Löschung von Daten fordern kann. Im Grunde muss das über den jenigen passieren, der den Eintrag veranlasst hat.
    Also Auskunft einholen und wenn was drin steht, solltest du den Eintrage auffordern, den Eintrag zu löschen.


    Zitat

    ich kann leider im netz nichts finden auch nicht bei bürgel wie ich mir eine auskunft einholen kann bei bürgel bei der schufa habe ich schon angefragt dort habe ich kein eintrag ich bekomme nämlich auch kein handy vertrag bei vodafone aber bei allen anderen anbietern schon was kann ich da machen


    Schufa und FPP sind sind die einzigen "Quellen" um einen Kundenbonität zu prüfen, es werden auch Alter, Wohnort, Einkommen, Anzahl der vorhanden Verträge usw. mit einbezogen.
    Kurz gesagt, wenn der Provider dich nicht haben will, dann kannst Handstand oder die ganz Welt verrückt machen, das bringt dir gar nichts. Ein Händler in D muss dich nicht als Kunden akzeptieren, ausser er ist Monopolist

  • Es geht wohl kaum darum, daß 31509 den Beitrag nicht lesen konnte, sondern daß es sehr anstrengend ist, einen hingeklatschten Text ohne jegliche Interpunktion oder Großschreibung zu lesen.



    Und nun BTT bitte.

    Sic gorgiamus allos subjectatos nunc.

  • Wenn man nun nirgends einen Vertrag bekommt, obwohl man seit vielen Jahren sämtlichen Zahlungverpflichtungen nachkommt, liegt m.E. der Verdacht einer Straftat nach §§ 186, 187 StGB (Üble Nachrede, Verleumdung) nahe.


    Im Rahmen der Ermittlungen aufgrund eines Strafantrags werden die NB ggü. der StA die Fakten auf den Tisch legen müssen, ob es ihnen schmeckt oder nicht.


    Ein solcher Strafantrag ist hier der einzige Weg, dem Urheber der zu diesem Zeitpunkt ggf. nicht mehr gerechtfertigten Auskünfte auf die Schliche zu kommen.


    Alles andere wäre ein "Stochern im Nebel" ... und dieser Nebel, den Schober und Co. um sich herum aufbauen, um möglichst unentdeckt zu bleiben, gehört hier definitiv gelüftet.


    Gruß aus Wedau

  • Hallo,


    Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Wenn man nun nirgends einen Vertrag bekommt, obwohl man seit vielen Jahren sämtlichen Zahlungverpflichtungen nachkommt, liegt m.E. der Verdacht einer Straftat nach §§ 186, 187 StGB (Üble Nachrede, Verleumdung) nahe


    Sorry, aber ehrlich gesagt, fass dir mal an den Kopf und denke drüber nach welchen Schwachsinn du da schreibst.


    Wenn du abens in ne Kneipe gehst und der Wirt dir sagt, das du bei ihm nicht zu trinken bekommst - ist das dann auch eine Straftat ?
    Nichts anderes machen die Netzbetreiber, die suchen sich ihre Kunden auch, auf welche Basis dies geschieht ist einzig und alleine deren Sache - und wenn denen deine Nase nicht passt, lehne die dich ab und da machst du nichts dran. Kein Gerich tdieser Welt wird einen NB dazu bringen, dich als Kunden zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Christian
    Es geht wohl kaum darum, daß 31509 den Beitrag nicht lesen konnte, sondern daß es sehr anstrengend ist, einen hingeklatschten Text ohne jegliche Interpunktion oder Großschreibung zu lesen.



    Und nun BTT bitte.


    Moin,


    dann liest man den Text nicht und schreibt nicht so dumme Kommentare die keinem weiterhelfen.


    Dat wars jetzt von mir :D


    Gruß Sascha

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  • Zitat

    Original geschrieben von Thomas4711


    Wenn du abens in ne Kneipe gehst und der Wirt dir sagt, das du bei ihm nicht zu trinken bekommst - ist das dann auch eine Straftat ?
    Nichts anderes machen die Netzbetreiber, die suchen sich ihre Kunden auch, auf welche Basis dies geschieht ist einzig und alleine deren Sache - und wenn denen deine Nase nicht passt, lehne die dich ab und da machst du nichts dran. Kein Gerich tdieser Welt wird einen NB dazu bringen, dich als Kunden zu nehmen.



    Wenn klar ist, dass der Wirt, der dich ansonsten nicht individuell kennt, nur Leute von der Bedienung ausschließt, über die jemand das Gerücht unterdurchschnittlicher Zahlungsmoral verbreitet hat, dann dürfte es schon relevant sein. Man kommt nicht umhin, dass jemand einem anderen herabwürdigende Behauptungen mitgeteilt hat.

  • Geh den weg doch andersrum.
    Bei Vodafone einen Vertrag beantragen und wenn die ablehnen gleich eine Auskunftsanfrage nach §34 BDSG hinterher mit der bitte man möge auch die Quellen der erhobenen Daten nennen :D


    Vodafone muss dann mit allen Daten die sie über dich gespeichert haben inkl. deren Quellen rausrücken. Dann gibt es irgendwo im BDSG noch einen Berichtigungsanspruch für fehlerhafte Daten und auf dem begründet dann die Korrektur bei allen von Vodafone genannten "Auskunfteien" verlangen.


    Oder aber die Auskunfteien auch noch mal anschreiben und Auskunft nach § 34 BDSG mit Quellenangabe verlangen, so kommt man dann irgendwann zum Ursprung des Negativmerkmales.


    Wenn sich jemand unkooperativ zeigt -> Klagen, bei Streitwerten zwischen 600-1000 Euro sind die Gerichts- und Anwaltskosten bezahlbar und da man ja bei zumeist solventen Firmen anfragt, sind die Kosten nach gewonnenem Prozess auch wieder einbringbar.

  • Zitat

    Original geschrieben von Thomas4711


    ... Kein Gerich tdieser Welt wird einen NB dazu bringen, dich als Kunden zu nehmen.


    Darum geht es doch gar nicht! Ziel eines solchen Strafantrags kann doch nur sein, die Quelle der kreditgefährdenden Fehlinformationen auszumachen! Und die Verbreitung solcher "Gerüchte" ist definitiv eine Straftat, die es aufzuklären gilt, bevor noch weiterer Schaden entsteht. Und der kann immens sein ...


    Die Stellung eines Strafantrags mit dem Ziel, Kunde eines NB zu werden? Zu einer solchen Interpretation gehört schon eine Menge "Phantasie" ... :D


    Sind wir hier im TT oder bei den Sozialpädagogen? :p


    Gruß aus Wedau

  • Um das nochmal hochzuholen .
    Wenn ein Wirt ohne stichhaltige Gruende einem Gast eine Leistung verweigert die er andern Gaesten zugesichert hat, verliert er seine Schankberechtigung und Lizenz. (Krumme Nase reicht da nicht)


    Wenn ein Telekomunikationsunternehemen eine Lizens erwirbt muss sie eine sich daraus ableitenede Leistung auch anbieten.
    Nur Lizenz besitzen reicht nicht sonder verpflichtet auch zum Anbieten einer daraufbezogenen Dienstleistung.

  • Zitat

    Original geschrieben von nikolaus10
    Um das nochmal hochzuholen .
    Wenn ein Wirt ohne stichhaltige Gruende einem Gast eine Leistung verweigert die er andern Gaesten zugesichert hat, verliert er seine Schankberechtigung und Lizenz. (Krumme Nase reicht da nicht)


    Wenn ein Telekomunikationsunternehemen eine Lizens erwirbt muss sie eine sich daraus ableitenede Leistung auch anbieten.
    Nur Lizenz besitzen reicht nicht sonder verpflichtet auch zum Anbieten einer daraufbezogenen Dienstleistung.


    Ach so. Danke, :rolleyes:

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